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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 8): Abendmahlsschriften 1529 - 1541 — Gütersloh, 2004

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https://doi.org/10.11588/diglit.29834#0034
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2. BEKENNTNIS FUR DEN ZWEITEN SPEYERER REICHSTAG

burg zwei Monate zuvor die Messe abgeschafft hatte, an der Wahrnehmung des ihm
zustehenden Sitzes im Reichsregiment gehindert.1
Die katholischen Stände, die im großen Ausschuß des Reichstages über eine ge-
waltige Mehrheit verfügten, bestanden unerbittlich auf der Beseitigung der Reli-
gionsklausel von 1526 sowie auf dem Verbot aller kirchlichen Neuerungen. Ihr zum
Reichstagsbeschluß erhobenes Votum veranlaßte die Evangelischen dazu, am 19.
April 1529 eine förmliche »Protestation« einzureichen. Sturm und Pfarrer schlossen
sich als Abgesandte Straßburgs diesem Rechtsakt an, der sie mit dreizehn weiteren
Reichsstädten und fünf Fürsten verband. Von der Reichsacht und der militärischen
Übermacht des Kaisers sowie der katholischen Stände bedroht, begannen die prote-
stierenden Stände sofort, Bündnisverhandlungen miteinander aufzunehmen.2
Nun wurden aber die theologischen Unterschiede zwischen Kursachsen und
Oberdeutschen, vor allem in der Abendmahlsfrage, schmerzhaft deutlich. Melan-
chthon, der noch auf eine Aussöhnung mit dem Kaiser und auf die Wahrung der
konfessionellen Einheit im Reich hoffte, stand einem Bündnis mit den Straßburgern
ablehnend gegenüber, da diese seiner Ansicht nach Zwingli (dessen Anhänger zu-
sammen mit den Täufern im Reichstagsabschied als »Sakramentierer« eindeutig ver-
urteilt worden waren!) zu nahe standen.3 Den Straßburgern wurde sogar das
Odium angelastet, »mit der spaltung des sacramentz die furnemsten und nit die
minsten« zu sein.4 In dieser Situation war es das dringende Anliegen der Straß-
burger, die von ihnen behauptete theologische Übereinstimmung mit den Witten-
bergern nachzuweisen, um so den Weg für ein politisches Bündnis mit Kursachsen
zu bahnen. Zu diesem Zweck legten die Straßburger Abgeordneten ihren Verhand-
lungspartnern in Speyer das hier zu publizierende Bekenntnis, an dessen Entste-
hung Bucer sicherlich maßgeblich beteiligt war, am 22. April 1529 vor.5

2. Inhalt
Das Bekenntnis lehnt zunächst dezidiert den Vorwurf ab, die Straßburger seien die
Elauptschuldigen des innerevangelischen Zwistes über das Abendmahl. Ihre Hal-
tung zum Abendmahl zeuge nicht von Abweichung in Glaubenssachen, sondern

1. Adam, Straßburg, S. 163; Hazlett, Development, S.267.
2. Vgl. Köhler, Zwingli und Luther II, S. 30L
3. Vgl. Adam, Straßburg, S. 164; Köhler, Zwingli und Luther II, S. 30; Scheihle, Melanchthon,
S. 103 f.
4. So der Vorwurf des kursächsischen Rates Hans von der Planitz an den Straßburger Ammeister
Daniel Mieg (zitiert in: Pollet I, S.23, Anm. 1; vgl. Pol. Cor. 1, Nr. 585, S. 340).
5. Die Autorschaft Bucers (gegen Anrich, Bucer, S. 50; vgl. oben S. 29, Anm. 1) wird von Köhler,
Zwingli und Luther II, S. 32 impliziert und vonHazlett, Development, S. 266 sowie Pollet I, S. 20 als
äußerst wahrscheinlich erachtet. Es ist nicht klar, ob Bucer das Bekenntnis erst nach Beginn des
Reichstags nach Speyer schickte, oder ob Sturm und Pfarrer es bereits mit sich führten, als sie im
März dort ankamen (Hazlett, Development, S. 266 geht von der alleinigen Vertretung der elsässi-
schen Reichsstadt durch Daniel Mieg aus, der das Bekenntnis am 10. April aus Straßburg mitge-
bracht haben soll).
 
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