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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 8): Abendmahlsschriften 1529 - 1541 — Gütersloh, 2004

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https://doi.org/10.11588/diglit.29834#0208
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Beilage 2 zu Nr. 4
Abendmahlsbekenntnis Johannes Rottachs
vor dem 29. November 1532

Einleitung
1. Inhalt1
Wenn auch Johannes Rottach2 sein Abendmahlsbekenntnis nicht wie Seeger3 mit
einer klaren Gliederung versieht, lassen sich dennoch seine Ausführungen grob in
zwei Abschnitte einteilen.
Im ersten, knappen Teil [68r—72^] seines Bekenntnisses stellt Rottach die These auf,
daß »der ware, wesenlich vnd leiplich leib vnd bluot vnsers herren Jesu Christi
vnder dem brot vnd wein« des Abendmahls gegenwärtig sei4. Diese Behauptung
begründet er dann mit einer detaillierten Erörterung von I Kor 10,15-16 und 11,23-
29. Diese seien »ain fundament vnd grundtfesten, darauff mein glaub gebauwen
stat«5. Anders als Seeger geht Rottach auch auf die Kirchenväter ausführlicher ein
und zitiert Aussagen Tertullians, Irenäus’ und Augustins, die die anfangs aufge-
stellte These seiner Meinung nach stützen.
In einem umfangreicheren, zweiten Teil [y2r-yyr] bemüht sich Rottach um die Ent-
kräftung dreier Einwände seiner Gegner im Abendmahlsstreit.
Der erste Vorbehalt betrifft die Menschwerdung des Sohnes Gottes: Wenn Christus
schon einmal in der Person Jesu menschliche Natur angenommen habe, wie könne
er nun auf einmal die Natur von Brot annehmen? Müsse nicht das Brot Brot blei-
ben? Rottach bestätigt, daß Christus »nit bretine natur an sich genommen« habe,
sondern menschliche Natur. Dies ändere aber nichts an der Tatsache, daß er uns im
Abendmahl kraft seiner Einsetzungsworte seinen eigenen, wesentlichen Leib unter
der Gestalt des Brotes überreiche. Christen müßten nicht in Entsprechung zu dem
glauben, was sie sehen und empfinden, sondern in Entsprechung zu dem, was sie
von ihrem Elerrn hören.

1. Die Entstehungsumstände und die Wirkungsgeschichte dieses Bekenntnisses werden in der
Einleitung zum Gutachten Bucers für Kempten (vgl. oben Nr. 4, S. 55-65) behandelt.
2. Zu ihm vgl. unten S. 211, Anm. 1.
3. Vgl. oben S. 155-157.
4. Vgl. unten S. 211,15-17.
5. Vgl. unten S.2i8,i2f.
 
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