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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 8): Abendmahlsschriften 1529 - 1541 — Gütersloh, 2004

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https://doi.org/10.11588/diglit.29834#0415
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Nr. io
Abendmahlsartikel für die Churer
zwischen Oktober 1539 und März 1541

Einleitung
1. Entstehung1
Die im folgenden edierten Artikel scheinen auf den ersten Blick eine thesenartige
Zusammenfassung des Gutachtens Bucers für Johannes Comander2 zu sein, dek-
ken sich aber bei genauerem Hinsehen inhaltlich nicht vollständig mit diesem.3 Es
ist deshalb berechtigt, sie als selbständiges Gutachten zu betrachten, das Bucer ei-
gens verfaßte und dem Churer Reformator nachschickte. Am 7. März 1541 berichtet
nämlich Comander seinem Zürcher Kollegen Heinrich Bullinger, daß er vom Straß-
burger Reformator neben dessen ursprünglichen, lateinischen Brief4 inzwischen
auch einen recht langen, in Artikel gegliederten deutschen Brief erhalten habe; in
ihm rühme Bucer den Wittenberger Reformator derart, daß er diesen die Apostel
beinahe übertreffen lasse - so die spöttische Bemerkung Comanders.5 Während
sich das zweifellos auf den Brief Bucers an die Churer6 bezieht, trifft die Charakte-
risierung des Schreibens Bucers als lang und in Artikel gegliedert nur für das im fol-
genden edierte Schriftstück zu. Comanders Außerung erweckt den Eindruck, daß er
den Begleitbrief und die Artikel als ein einziges, zusammenhängendes Schriftstück
aufgefaßt hat.
Freilich wirft Comanders Hinweis, daß das in Artikel gegliederte Schreiben auf
deutsch verfaßt sei, Fragen auf, denn von diesen Abendmahlsartikeln gibt es nicht
nur eine deutsche, sondern auch eine lateinische Uberlieferung. Darüber hinaus
scheint die lateinische Fassung sogar die frühere zu sein, wenn wir der Notiz des Se-

1. Die ausführlichen Beobachtungen zu Entstehung und Wirkung des Gutachten Bucers für Jo-
hannes Comander (vgl. oben die Einleitung zu Nr.8, S. 331-343) betreffen auch die Entstehungs-
umstände und die Wirkungsgeschichte der im folgenden edierten Abendmahlsartikel.
2. Oben als Nr. 8, S. 349-400 ediert.
3. Auf der formalen Ebene ist bezeichnend, daß keine einzige Wendung aus dem Gutachten für
Comander in der lateinischen Fassung der Abendmahlsartikel wieder auftaucht. Inhaltlich fällt be-
sonders die fast gänzlich andere Gestalt der vier umstrittenen Fragen auf, die Bucer im ersten Ab-
schnitt sowohl des Gutachtens für Comander als auch der Abendmahlsartikel aufzählt (vgl.
S. 356,20-357,8 mit S.432,6-9).
4. Gemeint ist das oben als Nr. 8, S. 349-400 edierte Stück.
5. »Buceri epistolam a Bernensibus accepisti Latinam fortassis; addidit mihi et Germanicam, sa-
tis longam, articulatim descriptam, in qua Lutherum evehit in tantum, ut fere apostolos antecedat«
(Schieß, Bullingers Korrespondenz I, Nr.25, S.3 5).Vgl. auch oben S.337 und Anm. 5.
6. Oben als Nr. 9, S. 404-410 ediert. Zum Lob Luthers vgl. dort S. 405,1-11.
 
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