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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 8): Abendmahlsschriften 1529 - 1541 — Gütersloh, 2004

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https://doi.org/10.11588/diglit.29834#0416
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IO. INSTRUCTIO AD CURIENSES

kretärs Bucers, Konrad Hubert, auf dem Titelblatt einer Abschrift der lateinischen
Fassung- »Habeo eandem Germanice versam a Bucero ipso«1 2 - Glauben schenken
dürfen. Möglicherweise formulierte Bucer die Artikel, die wohl als klar gegliederte
und prägnante Wiedergabe des Gutachtens an Comander gedacht waren, zunächst
auf lateinisch und übersetzte sie später ins Deutsche, um sie dann mit einem eben-
falls deutsch verfaßten Begleitbrief zu versehen, da beides möglicherweise nicht nur
an die des Lateinischen mächtigen Churer Kollegen, sondern auch an die Ratsherrn
gerichtet war. Deshalb edieren wir im folgenden beide Fassungen auf gegenüber-
liegenden Seiten. Die als ursprünglich angenommene lateinische Fassung geben wir
jeweils auf der linken Seite wieder, während die nachträglich von Bucer angefertigte
Übersetzung auf der rechten Seite erscheint.
Obwohl die vor allem in der lateinischen Überlieferung auftauchende Numerie-
rung der Artikel wahrscheinlich nicht auf Bucer zurückgeht, wird sie aufgrund ihrer
Verbreitung und um der Benutzerfreundlichkeit willen übernommen.

2. Inhalt
Bucers Gutachten besteht aus zwei Teilen: Der erste umfaßt etwa drei Viertel der
Schrift und besteht aus sorgfältig gegliederten Lehrsätzen zum Abendmahl. Der
zweite stellt eine knappe Abhandlung über die zeremonielle Gestaltung und die
Ziele der Abendmahlsfeier dar.
Die ersten Artikel münden in die Behauptung, daß die einzige für das angemessene
Verständnis des Abendmahls zulässige Richtlinie die Heilige Schrift sei. Ihr gelte es
anstelle der menschlichen Vernunft zu vertrauen [Art. 1-7]. Vor allem drei Bibelstel-
len seien in bezug auf das Abendmahl von Bedeutung [Art. 6]:
1. Die Einsetzungsberichte in den synoptischen Evangelien und in I Kor 11,23-
26.
2. Die Behauptung des Paulus in I Kor 10,16-17, daß Brot und Kelch mit der Ge-
meinschaft des Leibes und des Blutes Christi gleichzusetzen seien.
3. Die Ausführungen des Paulus in I Kor 11,27-29 über den unwürdigen Emp-
fang der Sakramente.
Die Lektüre der Einsetzungsworte nach ihrem einfachen, unmittelbaren Sinn
lehre, daß Christus seinen Jüngern 1m Abendmahl dreierlei Dinge überreicht habe:
irdische Zeichen (Brot und Wein), die Gaben an sich (seinen eigenen Leib und sein
eigenes Blut) und die geistlichen Früchte dieser Gaben (die Vergebung der Sünden
und einen neuen Gnadenbund). Nicht weniger als die Jünger damals könnten Chri-
sten heute davon ausgehen, daß Christus auch sie im schriftgemäß gefeierten
Abendmahl genauso beschenke.
Deshalb empfingen Christen im Abendmahl den ganzen Christus - wahren Gott
1. Vgl. unten S.418, textkritische Anmerkung a)-a).
2. Zur Adressatenfrage vgl. oben S. 401, Anm. 2.
 
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