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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 8): Abendmahlsschriften 1529 - 1541 — Gütersloh, 2004

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https://doi.org/10.11588/diglit.29834#0021
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Zur Edition
Bei der Bearbeitung des vorliegenden Bandes wurden folgende Richtlinien ange-
wandt:
Die zu edierenden Stücke wurden chronologisch angeordnet, numeriert und mit
Überschriften in heutigem Deutsch versehen. Bei denjenigen Schriften, die nur auf
der Grundlage von Vermutungen datiert werden konnten, erscheint das erschlossene
Abfassungsdatum oder der erschlossene Abfassungszeitraum in eckigen Klammern.
Absätze wurden entsprechend den Sinneinheiten des Textes eingefügt. Demge-
mäß erfolgte keine Übernahme von Absätzen aus den Vorlagen, die sich nicht als
sinnentsprechend erwiesen. Auch sehr lange und unübersichtliche Texte wurden
durch Absätze strukturiert.
Doppelte Anführungszeichen bezeichnen direkte Rede oder ein wörtliches Zitat,
gleichgültig ob die Vorlage solche Kennzeichnungen enthält oder nicht. Zusätze des
Bearbeiters wurden in eckigen Klammern wiedergegeben.
Alle Kürzel und Tigaturen in deutschen und lateinischen Texten wurden still-
schweigend aufgelöst. Dabei folgte die Auflösung der Form, die in der betreffenden
Überlieferung die übliche ist. Auflösungen von Abkürzungen finden sich an ent-
sprechender Stelle in eckigen Klammern.
Die Angabe der Bibelstellen richtet sich nach der Kapitel- und Verszählung der
deutschen Lutherbibel. Verse werden nach heutiger Zählung zu den Kapitelangaben
in eckigen Klammern hinzugesetzt. Bei Zitierung eines Buches ohne Kapitelangabe
oder bei unbezeichneten Anspielungen folgt die Erläuterung im kommentierenden
Apparat.
In diesem Zusammenhang muß auch auf ein besonderes, mit diesem Band verbun-
denes Problem hingewiesen werden: Die von Bucer oft zitierten biblischen Berichte
von der Einsetzung des Abendmahls weisen in der Vulgata sowie in den zeitgenössi-
schen Übersetzungen Luthers und Zwinglis eine Textgestalt auf, die von der neutesta-
mentlichen textkritischen Wissenschaft inzwischen zum Teil erheblich korrigiert
worden ist. Da diese Ergebnisse sich in der Textgestalt der jüngsten Ausgaben der Lu-
therbibel niedergeschlagen haben, werden - um einem modernen Leser die Identifi-
zierung von Bibelzitaten nachvollziehbar zu machen - diese aktuellen Fassungen und
nicht die Bucer bekannten zeitgenössischen Bibelübersetzungen als Grundlage für
den Nachweis von Bibelstellen benutzt. Wenn die von Bucer zitierte oder angespielte
Textfassung von derjenigen heutiger Übersetzungen merklich abweicht, wird dies im
kommentierenden Apparat vermerkt (vgl. etwauntenS. 442, Anm. 5). Bei demNach-
weis von lateinischen Zitaten aus dem 6. Kapitel des Johannesevangeliums wird die
Verszählung der deutschen Lutherbibel und nicht die von ihr abweichende Verszäh-
lung der Vulgata übernommen (vgl. vor allem die unterschiedliche Zählung von »caro
non prodest« als Joh 6,63 in den meisten Bibelausgaben und als Joh 6,64 in der Vul-
gata; letztere Zählung wird etwa in BOL 2, S. 281 übernommen).
Für die Abkürzungen der biblischen Bücher sowie der bekannteren Nachschla-
gewerke, Publikationsreihen und Zeitschriften ist das Abkürzungsverzeichnis der
Theologischen Realenzyklopädie (TRE) maßgebend.
 
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