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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 8): Abendmahlsschriften 1529 - 1541 — Gütersloh, 2004

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https://doi.org/10.11588/diglit.29834#0029
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I. GUTACHTEN FUR DEN STRASSBURGER RAT

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derzeit unter Evangelischen bestünden, habe es sogar unter den Kirchenvätern ge-
geben. Eine endgültige Einsicht in den Wahrheitsgehalt ihrer Glaubenssätze bleibe
den Christen ohnehin bis zu der Zeit verwehrt, »wenn man Gott wirdt sehen, wie er
ist«.

2. Überlieferung und Datierung
Der Edition liegt zugrunde: Straßburg StArch, AST 40, Nr. 33i, fol. 639r.
Die archivalische Überlieferung des Stückes bietet keine Anhaltspunkte für seine
Datierung. Es ist als einzelnes Blatt überliefert und gehört innerhalb des Konvoluts
AST 40 zur Mappe Nr. 33 (»Fragments de lettres de Bucer«), wo es als Stück »3 3i«
bezeichnet wird. Das Stück davor (33h) stellt ein Fragment eines Briefs Bucers an
Capito dar, den der Bucer-Forscher Jean Rott ungefähr auf den 3. September 1524
datierte; das darauf folgende Stück (333) ist ein Brief Bucers an Capito, für den Rott
eine Datierung imjahre 1523 oder 1524 erwägt. Diesejahre sindjedoch als termini
post quem unseres Stückes sicherlich zu früh angelegt. Während der terminus ante
quem auf jeden Fall bei der Abschaffung der Messe in Straßburg am 20. Februar
1529 liegen muß1, können wir für den terminus post quem den Ausbruch der in-
nerevangelischen Kontroverse über das Abendmahl ab dem Jahreswechsel 1524/25
voraussetzen.
Die gleichzeitige Berufung auf die Autorität Luthers sowie eine Neigung, die
theologischen Unterschiede im Abendmahlsstreit herunterzuspielen, kennzeichnen
sowohl dieses Fragment als auch die abendmahlstheologischen Stellungnahmen Bu-
cers der folgenden Jahre. Aus der Tatsache, daß Bucer die wirkliche Gegenwart
Christi für alle Evangelischen voraussetzt, kann man schließen, daß das Stück erst in
eine spätere Zeit, nicht lange vor den Februar 1529 gehört.

1. Zu diesem Ereignis vgl. Greschat, Bucer, S.97 und Johann Wilhelm Baum, Capito und Butzer,
 
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