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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (6. Band = Niedersachsen, 1. Hälfte, 1. Halbband): Die Fürstentümer Wolfenbüttel und Lüneburg mit den Städten Braunschweig und Lüneburg — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1955

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https://doi.org/10.11588/diglit.30040#0108
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Wolfenbüttel

mit der wurzel, stammen und namen ausge-
reutet hat, welchen fluch wir durch seine gnade
weder auf uns, noch auch (so viel an uns) auf
unsere nachkommen laden, sonder durch ordent-
liche abschaffung alles dessen, so dem ge-
offenbarten wort und gnedigen willen Gottes
entgegen und zuwieder, uns sampt unsern ge-
treuen und lieben unterthanen vor demselben
bewaren möchten.

Weil auch unser vielgeliebter herr und vater
(christmilter und seliger gedechtnuss) vorha-
bens gewesen, in diesem fürstenthumb ein löb-
lich und wolbestelt collegium 12 aufzurichten,
darzu auch eine anzal gelts zugleich den armen
verordnet und der kirchen, auch gemeiner poli-
cey eusserste notturft erfürdert, darmit die
jugent in gottesfurcht, guter lehr, christlicher
zucht und erbarkeit auferzogen, durch welche
nochmals nicht allein die kirchen, sonder auch
die fürnempste empter hin und wider bestelt
und mit geschickten personen versehen werden,
haben wir (zu volstreckung unsers vielgeliebten
herrn und vaters seligen willens) solch christ-
lich und hochnotwendig werk auch nicht lenger
einstellen, sonder alsbalt befürdern wöllen und
demnach zu Gandersheim hierzu das Parfüsser-
kloster verordnet 13, die professores mit not-
türftiger underhaltung, auch angeregt paeda-
gogium mit anstellung guter ordnung dermassen
versehen, auf das unsere landsassen und liebe
getreuen unterthanen von der ritterschaft und
landschaft ihre kinder daselbsten hin hetten
zur lehr und zucht zu schicken, wir auch die
gnedige verordnung gethan, das sie in rechter
erkantnuss erzogen, auch in guter lehr und
zucht vermöge unserer deshalben hiemit ein-

12 Herzog Heinrich hatte vor seinem Tode er-
hebliche Legate ausgesetzt, u. a. zur Stiftung
einer Partikularschule in Alfeld, und damit
die Forderung verbunden, daß sein Leib nach
kath. Brauch bestattet würde, vgl. Krusch,
Forts. S. 97.

13 Das Pädagogium im 1510 errichteten Franzis-
kanerkloster wurde am 8. Sept. 1570 eröffnet.
1574 wurde es nach Helmstedt verlegt und
wenig später in eine Universität verwandelt,

verleibter ordnung gehalten, darauf unsere hier-
zu verordnete superintendenten mit allem ernst
und vleis ihr stetiges aufsehen und jerliche
verordnete visitationes verrichten und, was un-
richtiges befunden, mit rath und gutachten un-
sers consistorii und kirchenrethe jederzeit in
gute richtigkeit bringen sollen.

Desgleichen und dieweil uns auch der Sohn
Gottes besonders die armen bevohlen, und aber
mit denselben allerley beschwerlicheit und un-
ordnung gehalten, dardurch den rechtdürftigen
und in warheit armen nicht geholfen, sonder
durch die landstreicher denselben das brodt vor
dem mund abgeschnitten, solchem (soviel an
uns) zu begegnen, haben wir auch, neben dem
von unserm vielgeliebten herrn und vatern seli-
gen verordenten spittal 14, ein ordnung fürge-
nommen. Do unsere unterthanen derselben (wie
wir uns genzlich versehen) gehorsamlich nach-
setzen, versehen wir uns, das niemand beschwe-
ret und den armen nach aller notturft geholfen
und gerahten werden möge.

Es haben sich auch biss daher allerley irrun-
gen und zweifelhaftiger feel in ehesachen zuge-
tragen, welche durch die beampten oftmals ihres
gefallens angestelt und entscheiden. Damit nun
unserer underthanen gewissen in solchen nicht
beschweret und der gebür nach alles ehrlich
und Gott gefellig verrichtet werden möge, haben
wir auch deshalben ein besondere, diesem buch
einverleibt ordnung fürnemen lassen, welche
durch die pfarrer jerlichs auf der kanzel ver-
lesen, damit sich der unwissenheit niemands zu
entschüldigen, auch die pfarrer und beampten
wissen mögen, wie ferne sie in solchen sachen
zu handlen, das ander aber zu unserm con-

deren Einweihung am 15. Okt. 1576 erfolgte.—
Vgl. Rehtmeyer III, S. 416 — 423; Havemann II,
S. 404 ff.; bes. Koldewey, Beiträge. S. 167—228;
auch Beste, S. 44.83.

11 Herzog Heinrich d. Jüng. hatte — ebenso wie
zur Stiftung einer Partikularschule in Alfeld
(vgl. Anm. 12) — auch zur Stiftung eines Ho-
spitals in Gandersheim Gelder ausgesetzt, vgl.
Krusch, Forts. S. 97.

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