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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (6. Band = Niedersachsen, 1. Hälfte, 1. Halbband): Die Fürstentümer Wolfenbüttel und Lüneburg mit den Städten Braunschweig und Lüneburg — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1955

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https://doi.org/10.11588/diglit.30040#0355
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Klosterordnung 1569

und christlicher sanftmut geleret und xmter-
wiesen, was die rechte erkendnis, anruffung und
dienst Gottes sey, worauf derselbige bestehe,
wie er von den menschensatzungen zu unter-
scheiden, was auch das testament und letzter
will Christi gewesen und welcher gestalt der-
selbige vermöge seines ausgedruckten worts sol
gehalten werden, auf was weise und weg sie
ohn verletzung ihres gewissens den einmal an-
genomen orden sampt der kappen widerumb
hingelegt und beyeinander in christlicher frey-
heit, gottseliger zucht und erbarkeit leben und
Gott dienen mögen.

Und verhoffe demnach zu dem allmechtigen
Gott und Vater unsers lieben Herrn Jesu Christi,
das nicht allein alle die, so den Geist Christi
haben, ihnen solche christliche ordnung und
reformation gefallen lassen, sondern das auch
viel aus unserm gegentheil, so bis daher mit
reformation ihrer klöster stille gestanden, aller-
ley nachdenken daraus schepfen sollen, gleicher
gestalt auch dieselbige nicht lenger einzustellen,
wenn sie sehen werden, das solche in diesem
fürstenthumb nicht verwüstet, sondern in den
alten christlichen brauch widerumb gebracht
und durch die gnade Gottes also angestellet, das
der allmechtige darinnen vermöge seines worts
gelobet, die jungfrauen zu aller gottesfurcht und
christlicher zucht gehalten, derselben gewissen
und seelen seligkeit gerhaten, deren aufkunften
das wenigst nicht entzogen, sondern alles zu
der ehre des allmechtigen, zu seines namens lob
und preis und der kirchen wolfart gerichtet
sehen.

Nachdem aber wol zu vermuten, das der feind
menschliches geschlechts nicht unterlassen werde,
diesem gottseligen und christlichen fürnemen
sich zu widersetzen und dasselbige zu verstören,
so sollen wir auch hinwiderumb mit dem gebet
zu dem allmechtigen on unterlas anhalten und
bitten, das er dieses werk, so zu den ehren
seines namens angestellet, gnedig und veterlich
erhalten wolle, welches gebet er ohn zweifel
erhören und sich nicht herter gegen uns denn
ein leiblicher vater gegen seinen kindern er-
zeigen wird, wie denn Christus selbst spricht
[Luc. 11, 11—13]: Wo bittet unter euch ein son
den vater umbs brot, der ihm einen steinbiete?
Und so er umb einen fisch bittet, der ihm eine
schlange für den fisch biete? Oder so er umb
ein ey bittet, der ihm ein skorpion dafür biete?
So denn ihr, spricht er, die ihr arg seid, könnet
euern kindern gute gaben geben, viel mehr
wird der Vater im himel den heiligen Geist
geben denen, die ihn bitten.

Dieser zusagung unsers Herrn Christi sollen
wir wol trauen und aus glauben beten und
nicht zweifeln, der dis werk durch die gnade
seines heiligen Geistes angefangen und so ferne
gebracht, der werde es auch vollnfüren und
seine ausserwelte kinder wider die pforten der
hellen zur himlischen bürgerschaft erhalten und
ewiglich selig machen. Demselben sey für diese
und alle andere seine unzalbare und unaus-
sprechliche gnade und gutthaten lob, ehre und
preis in ewigkeit. Amen.

Folget ein register [wird hier nicht mit ab-
gedruckt].

Gedruckt zu Magdeburgk
durch Andreas Gehen und Wilhelm Ross. 1569.

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