Einleitung
1. Kirchliche Ordnung in Straßburg 1524
Die starke Verbreitung reformatorischer Gedanken in Straßburg brachte
es mit sich, daß die Gemeinden sich in zunehmendem Maße hinter die
Prädikanten stellten. Wie N. Gerbel an Justus Jonas schrieb, waren
die Kirchen in Straßburg nie so überlaufen wie jetzt1. Eine Kirchen-
gemeinde nach der anderen wählte einen evangelischen Prediger zu
ihrem Pfarrer.
Während die Gemeinde von Jung St. Peter sich in langwie-
rigen Verhandlungen um Capito bemühte, wurde Bucer gleich am
29. März 1524 von den Gärtnern zum Pfarrer von St. Aurelien gewählt
und am 4. April vom Magistrat bestätigt. Obwohl die verheirateten
Priester vom Bischof gebannt waren, stießen sich die Gemeinden gar
nicht daran. Auch die übrigen Gemeinden erhielten im Laufe des Jahres
evangelische Pfarrer.
Als Theobald Schwarz, damals noch Zells Helfer am Münster, am
16. Februar zum ersten Mal in Straßburg die deutsche Messe hielt und
Anton Firn am 19. Februar dasselbe an St. Thomas tat, wurde bei den
Bürgern der Wunsch allgemein, »ir kinder in tutsch tauffen und sie
under beider Gestalt mit den sacramenten berichten« zu lassen. Da der
bischöfliche Vikar Dr. Joh. Odernheim gegen die deutsche Messe
protestierte, schlug ihm der Rat eine Disputation mit den evangelischen
Pfarrern vor2. Die Disputation kam nicht zustande. Der deutsche
Gottesdienst aber wurde zur Regel.
Die von Theobald Schwarz (Nigri) für diesen Zweck hergestellte
Agende hat sich an die lateinischen Formulare von 1513 und 1520,
wie sie in Straßburg üblich waren, gehalten. Meist bietet sie nur eine
Übersetzung, zeigt aber auch schon einige Ansätze zu eigener Gestal-
tung. Von Luthers »Formula missae «ist sie nicht beeinflußt. Schwarzens
Entwurf wurde in Straßburg zu Johanni 1524 gedruckt und ist mehrfach
nachgedruckt worden. Er trägt die Überschrift »Teutsche Meß und
Tauffe, wie sye yetzund zu Straßburg gehalten werden3«.
1. Vgl. den Briefwechsel des Justus Jonas, hg. von G. Kawerau I, 1884, S. 32.
2. Vgl. Raths-Erkantnuß uff des Bichoffen Vikars Klage wegen Theobald Schwarz
im Thom. — Arch. Nr 43.
3. Vgl. J.Smend: Die ev. deutschen Messen bis zu Luthers Deutscher Messe. 1896.
S. 152ff. Ders: Das älteste Straßburger Trauformular (Monatsschr. f. Gottesd. u.
kirchl. Kunst, 1898, 164ff. und 322ff.). F. Hubert: Die Straßburger liturgischen Ord-
nungen im Zeitalter der Reformation. 1900. S. XLVIIff. Eine ausführliche Zusammen-
fassung bietet W. Baum, a.a.O., S. 289ff., eine kürzere G. I. van de Poll: Martin Bucer’s
liturgical ideas. 1954. S. 15 ff.
1. Kirchliche Ordnung in Straßburg 1524
Die starke Verbreitung reformatorischer Gedanken in Straßburg brachte
es mit sich, daß die Gemeinden sich in zunehmendem Maße hinter die
Prädikanten stellten. Wie N. Gerbel an Justus Jonas schrieb, waren
die Kirchen in Straßburg nie so überlaufen wie jetzt1. Eine Kirchen-
gemeinde nach der anderen wählte einen evangelischen Prediger zu
ihrem Pfarrer.
Während die Gemeinde von Jung St. Peter sich in langwie-
rigen Verhandlungen um Capito bemühte, wurde Bucer gleich am
29. März 1524 von den Gärtnern zum Pfarrer von St. Aurelien gewählt
und am 4. April vom Magistrat bestätigt. Obwohl die verheirateten
Priester vom Bischof gebannt waren, stießen sich die Gemeinden gar
nicht daran. Auch die übrigen Gemeinden erhielten im Laufe des Jahres
evangelische Pfarrer.
Als Theobald Schwarz, damals noch Zells Helfer am Münster, am
16. Februar zum ersten Mal in Straßburg die deutsche Messe hielt und
Anton Firn am 19. Februar dasselbe an St. Thomas tat, wurde bei den
Bürgern der Wunsch allgemein, »ir kinder in tutsch tauffen und sie
under beider Gestalt mit den sacramenten berichten« zu lassen. Da der
bischöfliche Vikar Dr. Joh. Odernheim gegen die deutsche Messe
protestierte, schlug ihm der Rat eine Disputation mit den evangelischen
Pfarrern vor2. Die Disputation kam nicht zustande. Der deutsche
Gottesdienst aber wurde zur Regel.
Die von Theobald Schwarz (Nigri) für diesen Zweck hergestellte
Agende hat sich an die lateinischen Formulare von 1513 und 1520,
wie sie in Straßburg üblich waren, gehalten. Meist bietet sie nur eine
Übersetzung, zeigt aber auch schon einige Ansätze zu eigener Gestal-
tung. Von Luthers »Formula missae «ist sie nicht beeinflußt. Schwarzens
Entwurf wurde in Straßburg zu Johanni 1524 gedruckt und ist mehrfach
nachgedruckt worden. Er trägt die Überschrift »Teutsche Meß und
Tauffe, wie sye yetzund zu Straßburg gehalten werden3«.
1. Vgl. den Briefwechsel des Justus Jonas, hg. von G. Kawerau I, 1884, S. 32.
2. Vgl. Raths-Erkantnuß uff des Bichoffen Vikars Klage wegen Theobald Schwarz
im Thom. — Arch. Nr 43.
3. Vgl. J.Smend: Die ev. deutschen Messen bis zu Luthers Deutscher Messe. 1896.
S. 152ff. Ders: Das älteste Straßburger Trauformular (Monatsschr. f. Gottesd. u.
kirchl. Kunst, 1898, 164ff. und 322ff.). F. Hubert: Die Straßburger liturgischen Ord-
nungen im Zeitalter der Reformation. 1900. S. XLVIIff. Eine ausführliche Zusammen-
fassung bietet W. Baum, a.a.O., S. 289ff., eine kürzere G. I. van de Poll: Martin Bucer’s
liturgical ideas. 1954. S. 15 ff.