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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 1): Frühschriften 1520 - 1524 — Gütersloh, 1960

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.29138#0387
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DUBIOSA

383

in manu mea non est mittere verto nunc illam ad socerdotes17.« Von
Bucer werden also lateinische Episteln Huttens Anfang April 1521 auf
der Ebernburg ins Deutsche übertragen, von Hutten dann in die end-
gültige Form gebracht und zum Druck vorbereitet. Die Epistel »ad
sacerdotes « gehört mit den schon übersetzten Episteln zusammen. Die
Epistel ad sacerdotes aber ist ein Teil der Invectiven. Hutten beabsichtigt
also, eine deutsche Übersetzung der Invectiven herauszugeben, die von
Bucer angefertigt worden war. Am 8. April 1521 schloß Hutten auf der
Ebernburg einen Vertrag mit dem Kaiser. Um den Burgfrieden nicht
zu gefährden, hat Hutten die deutsche Ausgabe der Invectiven nie zum
Druck befördert. Bucers Übersetzung ist nicht erhalten. Aus der Brief-
stelle ersehen wir, daß Bucer nicht unabhängiger und sprachlich selb-
ständiger Übersetzer war, sondern Hutten gab der Übersetzung die
letzte sprachliche Form und übernahm die redaktionelle Bearbeitung.
Da auch Aleander schon am 5. April von einer gemeinsamen Arbeit
Huttens und Bucers zu berichten weiß18, und der Briefwechsel eine
enge Zusammenarbeit deutlich erkennen läßt19, sind Bucer drei weitere
Stücke aus der Huttenschen Arbeit zugeschrieben worden:
1. Ende 1520 erschien eine deutsche Übersetzung der Klagschriften
Ulrich von Huttens in Straßburg von einem anonymen Übersetzer, der
sich in seiner Vorrede als »unbekannter liebhaber der göttlichen warheit
und des vatterlands « vorstellt. Um des »gemeinen nutzes« willen, hat
er die Klagschriften, die ihm zuhanden waren, übersetzt20. Szamatolski
schreibt die Verfasserschaft dieser Übersetzung Hutten selbst zu21. Seine
vorwiegend stilistische Argumentation unterzieht W. Lucke einer um-
fassenden Kritik22. Er kommt zum Ergebnis, daß die vorliegende Über-
setzung nicht von Hutten verfaßt ist. Die Vorrede des unbekannten
Liebhabers steht der Verfasserschaft Huttens entgegen23. Sodann macht
W. Lucke auf die Fülle der Veröffentlichungen Huttens in den Monaten
September 1520 bis Januar 1521 aufmerksam. Wird Hutten die deutsche
Übersetzung der Conquestionen für so wichtig gehalten haben, daß er
sie, neben der Fülle seiner anderen Arbeiten, noch persönlich erstellte?
»Er hat sie übersetzen lassen24.« Da Bucer im April 1521 als Übersetzer
Huttenscher Schriften auftritt, ist es möglich, daß er auch diese Über-
setzung angefertigt hat. Manches scheint Lucke außerdem noch auf
17. Vgl. O. Waltz, a.a.O., S. 124. 18. Vgl. Aleander, a.a.O., S. 147.
19. Vgl. Böcking I, S. 427-429.
20. Vgl. J. Benzing: Ulrich von Hutten und seine Drucker. Beiträge zum Buch-
und Bibliothekswesen, Bd. 6. 1956. S. 82.
21. Vgl. S. Szamatolski: Ulrichs von Hutten Deutsche Schriften. 1891. S. 46-51.
22. Vgl. W. Lucke: Die Deutsche Fassung der Klagschriften Ulrichs von Hutten.
1905.
23. Vgl. W. Lucke, a.a.O., S. 18.

24. Vgl. W. Lucke, a.a.O., S. 19.
 
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