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MARTIN BUCERS FRÜHSCHRIFTEN
Bucers Verfasserschaft zu weisen: Bucer war Schützling von Sickingen
und Hutten. Er vermittelte den nicht ungefährlichen Vertrieb der
Huttenschen Schriften. Im Brief vom 28. November 1520 werden die
Conquestiones ausdrücklich genannt. Die Übersetzung wäre dann in
gewisser Hinsicht eine gemeinsame Arbeit, so daß sich gewisse Sprach-
eigentümlichkeiten Huttens erklären. So kann auch Huttens Übersetzung
der Klagschrift an alle Deutschen in die Sammlung aufgenommen sein25.
2. Ebenfalls Ende 1520 ist Huttens »Clag und Vormanung« in
Straßburg bei Johann Schott erschienen. Die Schrift hat in ihren Rand-
notizen ausführliche Hinweise auf biblische Parallelstellen und Kirchen-
väter26. Diese Randverweisungen, die erstaunliche Parallelen in den
Kirchenväterzitaten des Neukarsthans haben27, schreibt Kalkoff
Martin Bucer zu28, da für ihn Bucer der Verfasser des Neukarsthans
ist. Kalkoff vermutet, daß Hutten am Rande nur gelegentliche Hin-
weise gab, wie sie ihm sein Gedächtnis bot, die dann Bucer mit wissen-
schaftlicher Genauigkeit ergänzte. Somit müßte Bucer spätestens im
Oktober 1520 schon ein enger Mitarbeiter Huttens gewesen sein und
Verbindung zur Ebernburg gehabt haben. Der Druck muß im Novem-
ber 1520 abgeschlossen gewesen sein, da Hutten Luther am 9. Dezember
1520 über den Eindruck der Schrift auf die Geistlichen berichten kann29.
3.Im Januar 1521 erschien in Straßburg bei Johann Schott das
» Gespräch büchlin « Ulrich von Huttens, die Übersetzung der Dialoge:
Febris prima, Febris secunda, Trias Romana, Inspicientes. Die drei
zuletzt genannten Dialoge sind von Hutten selbst übersetzt worden.
Die Übertragung von Febris I rührt nicht von Hutten her, J. Benzing
hält es für möglich, sie Bucer zuzuschreiben30.
Als gesichertes Ergebnis darf gelten, daß Bucers erste literarische
Tätigkeit in deutscher Sprache in der Übersetzung von Huttens
Schriften bestand. Den deutschen Text dürfte Hutten durchgesehen
haben. Bucers literarische Anfänge in der deutschen Sprache stehen
unter dem Einfluß Huttens.
25. Auch Strauß: Ulrich von Hutten, 1871, S. 380, vermutet, daß B. vielleicht an
der Übersetzung der Klagschriften beteiligt war. Allerdings hat er dann die Über-
setzung nicht auf der Ebernburg, wie Grimm nach Benzing, a.a.O., S. 82, annimmt,
sondern noch im Heidelberger Kloster oder bei Maternus Hatten in Speyer angefertigt;
vgl. auch P. Kalkoff, a.a.O., S. 227f.
26. Vgl. J. Benzing, a.a.O., S. 85. Der Text bei Böcking III, S. 473-526.
27. Vgl. die eingehende Untersuchung von W. Köhler: Zur Datierung und Autor-
schaft des Dialogs »Neu Karsthans«. In: Zeitschrift für deutsche Philologie, Bd. 30,
1898, S.313-316.
28. Vgl. P. Kalkoff, a.a.O., S. 553.
29. Vgl. Böcking I, S. 436.
30. Vgl. J.Benzing, a.a.O., S. 75 f., Abdruck des Textes bei Böcking IV, S. 27
bis 41.
MARTIN BUCERS FRÜHSCHRIFTEN
Bucers Verfasserschaft zu weisen: Bucer war Schützling von Sickingen
und Hutten. Er vermittelte den nicht ungefährlichen Vertrieb der
Huttenschen Schriften. Im Brief vom 28. November 1520 werden die
Conquestiones ausdrücklich genannt. Die Übersetzung wäre dann in
gewisser Hinsicht eine gemeinsame Arbeit, so daß sich gewisse Sprach-
eigentümlichkeiten Huttens erklären. So kann auch Huttens Übersetzung
der Klagschrift an alle Deutschen in die Sammlung aufgenommen sein25.
2. Ebenfalls Ende 1520 ist Huttens »Clag und Vormanung« in
Straßburg bei Johann Schott erschienen. Die Schrift hat in ihren Rand-
notizen ausführliche Hinweise auf biblische Parallelstellen und Kirchen-
väter26. Diese Randverweisungen, die erstaunliche Parallelen in den
Kirchenväterzitaten des Neukarsthans haben27, schreibt Kalkoff
Martin Bucer zu28, da für ihn Bucer der Verfasser des Neukarsthans
ist. Kalkoff vermutet, daß Hutten am Rande nur gelegentliche Hin-
weise gab, wie sie ihm sein Gedächtnis bot, die dann Bucer mit wissen-
schaftlicher Genauigkeit ergänzte. Somit müßte Bucer spätestens im
Oktober 1520 schon ein enger Mitarbeiter Huttens gewesen sein und
Verbindung zur Ebernburg gehabt haben. Der Druck muß im Novem-
ber 1520 abgeschlossen gewesen sein, da Hutten Luther am 9. Dezember
1520 über den Eindruck der Schrift auf die Geistlichen berichten kann29.
3.Im Januar 1521 erschien in Straßburg bei Johann Schott das
» Gespräch büchlin « Ulrich von Huttens, die Übersetzung der Dialoge:
Febris prima, Febris secunda, Trias Romana, Inspicientes. Die drei
zuletzt genannten Dialoge sind von Hutten selbst übersetzt worden.
Die Übertragung von Febris I rührt nicht von Hutten her, J. Benzing
hält es für möglich, sie Bucer zuzuschreiben30.
Als gesichertes Ergebnis darf gelten, daß Bucers erste literarische
Tätigkeit in deutscher Sprache in der Übersetzung von Huttens
Schriften bestand. Den deutschen Text dürfte Hutten durchgesehen
haben. Bucers literarische Anfänge in der deutschen Sprache stehen
unter dem Einfluß Huttens.
25. Auch Strauß: Ulrich von Hutten, 1871, S. 380, vermutet, daß B. vielleicht an
der Übersetzung der Klagschriften beteiligt war. Allerdings hat er dann die Über-
setzung nicht auf der Ebernburg, wie Grimm nach Benzing, a.a.O., S. 82, annimmt,
sondern noch im Heidelberger Kloster oder bei Maternus Hatten in Speyer angefertigt;
vgl. auch P. Kalkoff, a.a.O., S. 227f.
26. Vgl. J. Benzing, a.a.O., S. 85. Der Text bei Böcking III, S. 473-526.
27. Vgl. die eingehende Untersuchung von W. Köhler: Zur Datierung und Autor-
schaft des Dialogs »Neu Karsthans«. In: Zeitschrift für deutsche Philologie, Bd. 30,
1898, S.313-316.
28. Vgl. P. Kalkoff, a.a.O., S. 553.
29. Vgl. Böcking I, S. 436.
30. Vgl. J.Benzing, a.a.O., S. 75 f., Abdruck des Textes bei Böcking IV, S. 27
bis 41.