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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]; Schulz, Hans [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 10): Schriften zu Ehe und Eherecht — Gütersloh, 2001

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https://doi.org/10.11588/diglit.30230#0510
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I 5. GUTACHTEN FUR PHILIPP VON HESSEN

strecken vnd leisten, so werden sie sich warlich schuldig144 erkennen müssen, alle,
so die ehe nach gemeinen verstand vnd haltung versprochen haben vnd eingangen
sind, dieselbigen also zu halten, das sie keiner mer, denn deren sie die nach gemeinen
brauch versprochene eheliche gemeinschaft vnd dinst versprechen oder leisten.
Wis145 denn ieman hiewider zugelassen würde, vnd bevorabe fürnemen146 leu-
then, das kunde ia, wie vorgesagt, anders nichts bringen, nach dem man solichen
exemplen gern volget, dann ein gemeine zerstörung der heihgen ehgelübden, wie die
eigentlich147 geschehen, angenommen vnd eingangen sind vnd gehalten werden sol-
len nach göttlichen, naturlichen vnd alten rechten,Welche ia alle vermögen, das man
alles, so mit gott148 versprochen ist vnd gehalten werden kann, allerdmgs wie es ver-
sprochen vnd das versprechen verstanden worden ist, das es geschehe, getrewlich,
volckomen vnd on alle geferde halten vnd leisten solle. Vnd derohalben kan man
hiezu recht vnd wol anfüren den spruch des heben Pauli i. cor. 7. »Das weib hat ge-
walt vber den leib des mannes vnd nit der man«, darumb er denselbigen onzweifell
der, in welcher gewalt149 er sein solle, nimer mer mag einer andern verpfhchten.
Denn also hat er seinen leib in gewalt seines weibes, dem er die ehe nach gemeynen
vnd ersten gottes ordnunge versprochen, begeben150 vnd verpfhchtet.
Also ist die dritte hauptvrsach, das nieman nachzugeben151 sei, mer dann ein
weyb zu nemen, das solches für sich ein gewisses verbrechen were, die versprochene
ehe, wie sie I ty I nach gemeinen, ongezweifelten gottes ordnung versprochen vnd
eingangen ist, vnd füre solch verbrechen ein m der gantzen gemeinde, welches ia bei
den Christen, die allein rechten glauben haben, je152 ein schwer grausames argerms
were.
Die fierde Hauptvrsach ist von der schmach vnd verhinderung des heil. Evangeli,
welche gar schwerlich153 eingefürt wird, wo ieman, vnd besonderes hohen perso-
nen, zugeben154 werde, mer denn ein weyb zu nemen.
Dann wie die Christen vor allem bitten, »dein name werde heylig«15 , also muss
bei inen in allen iren thun vnd lassen, das die höchste vrsache vnd das grösste vffse-
hen156 sein, ob ein ding diene zu heyligung götthches namens, zu forderung157 sei-
nes reichs158 oder nicht. Derohalben der liebe Paulus in allen semen vermanungen
144. verantwortlicli. Hennig, S. 277.
145. Wo es.
146. holies Ansehen gemeßenden.
147. genau.
148. Vgl. oben Anm. 143.
149. Herrschaft.
150. eingelassen, eingewilhgt.
151. zuzugestehen.
152. lmmer, jedenfalls.
153. beschwerend, schlimm.
154. eingeräumt, zugestanden.
155. Mt 6,9; Lk 11,2.
156. Beachtung, Aufmerksamkeit.
157. Beförderung.
158. Vgl. Mt 6,33; Lk 12,31.
 
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