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15. GUTACHTEN I UR PHILIPP VON HESSEN
grossen keuscheyt, auch den concubinat mit worten verdammet, noch56S hat der
liebe gott gegeben, das die ware erbarkeyt, wo der concubinat etwas eingethan569
gehalten wirdt, im hertzen doch mt so hoch verdammet, vnd nemlich570 an den ge-
waltigen.571 Dis thut nun der geist gottes, der die hertzen der menschen, ir572 selb
auch vnwissend zu sinem nachlassen573 neiget. I I Daher kommt, das man gegen
sohchen vngehorsamen concubinaten vnd namlich der gewaltigen so wenig
schreyet.
Weyl dann dem also, das der concubinat gerad etwas nachgebens hat,574 bey allen
rechtgeschaffen leuten, die zuehen575 aber noch so gar kein nachgeben576, so ist ie
verhofflich577, der namen vnd standt der concubinen werde fil weniger onrechts er-
wecken dann der name vnd standt der zugenomen378 ehfrawen. Vnd darumb muss
man sich nach der zeyt579, weil680 solicher missverstandt des von gott zugegebenen
nachlassens58 , mit der zuehfrawe, im namen des herrn enthalten vnd recht die
schmach des concubinats, die doch auch grösser 1m geschrey ist, dann 1m hertzen al-
ler frommen vnd verstendigen menschen, vff sich nemen, Vnd dem vnlust vnd an-
stoss, so dem namen vnd standt der concubinen noch anhanget, damit helffen:
Ersthch, das auch dieses, das man ein concubine habe, so heymlich halte, als sichs
nur wille heymlich halten lassen; Zum andern, das man ein ware gottesforchtige vnd
verständige person zu solichem heymlich ehlichen concubinat neme, die selbige
wirde dann erkennen mögen, wie soliche eh vor gott ein war eh sein, also ir auch ge-
pür, ergernus zu vermeyden, vmbs herrn vnd seines reichs willen, die schmach des
namens der concubine recht tragen vnd gedulden Vnd die ergernus solichs namens,
mit allerlei guten christlichen wercken, bei denen, die doch sie erkennen vnd noch
mt für ehhch halten konden, abtreyben582 oder aber milteren; Zum dntten, das sich
auch ein solcher mann, der dermassen ein zuweyb hette, auch mit besonderen ernst
m allen dingen eines gantz gottseligen wandels befleysse vnd m sonderheyt, das er
das erste desto schöner vnd freundlicher hielte, damit alle guthertzigen dadurch ge-
trungen würden, mit ime das concubinat in iren hertzen zu dispensiren, ob sie es
gleich noch mt recht verstehn konden. Dann wo ein frommes hertze ware gottes-
568. dennoch.
569. diskret, eingeschränkt, versteckt.
570. namentlich.
571. Eine freilich vollkommen entgegengesetzte Position zum Konkubinat vertrat Bucer in sei-
ner großen Ulmer Eheschrift, vgl. oben S. 376,1-378,22 und 381,17-382,15.
572. fhnen (ohne lhr Wissen).
573. Erlaubnis.
5 74. eme gewisse Duldung erfährt.
575. polygamen Ehen.
576. Zugeständms.
577. zu erhoffen.
578. zusätzlich zur ersten Frau geheirateten.
579. derzeit noch.
580. solange.
581. ergänze: währt.
582. unterbinden, verdrängen.
15. GUTACHTEN I UR PHILIPP VON HESSEN
grossen keuscheyt, auch den concubinat mit worten verdammet, noch56S hat der
liebe gott gegeben, das die ware erbarkeyt, wo der concubinat etwas eingethan569
gehalten wirdt, im hertzen doch mt so hoch verdammet, vnd nemlich570 an den ge-
waltigen.571 Dis thut nun der geist gottes, der die hertzen der menschen, ir572 selb
auch vnwissend zu sinem nachlassen573 neiget. I I Daher kommt, das man gegen
sohchen vngehorsamen concubinaten vnd namlich der gewaltigen so wenig
schreyet.
Weyl dann dem also, das der concubinat gerad etwas nachgebens hat,574 bey allen
rechtgeschaffen leuten, die zuehen575 aber noch so gar kein nachgeben576, so ist ie
verhofflich577, der namen vnd standt der concubinen werde fil weniger onrechts er-
wecken dann der name vnd standt der zugenomen378 ehfrawen. Vnd darumb muss
man sich nach der zeyt579, weil680 solicher missverstandt des von gott zugegebenen
nachlassens58 , mit der zuehfrawe, im namen des herrn enthalten vnd recht die
schmach des concubinats, die doch auch grösser 1m geschrey ist, dann 1m hertzen al-
ler frommen vnd verstendigen menschen, vff sich nemen, Vnd dem vnlust vnd an-
stoss, so dem namen vnd standt der concubinen noch anhanget, damit helffen:
Ersthch, das auch dieses, das man ein concubine habe, so heymlich halte, als sichs
nur wille heymlich halten lassen; Zum andern, das man ein ware gottesforchtige vnd
verständige person zu solichem heymlich ehlichen concubinat neme, die selbige
wirde dann erkennen mögen, wie soliche eh vor gott ein war eh sein, also ir auch ge-
pür, ergernus zu vermeyden, vmbs herrn vnd seines reichs willen, die schmach des
namens der concubine recht tragen vnd gedulden Vnd die ergernus solichs namens,
mit allerlei guten christlichen wercken, bei denen, die doch sie erkennen vnd noch
mt für ehhch halten konden, abtreyben582 oder aber milteren; Zum dntten, das sich
auch ein solcher mann, der dermassen ein zuweyb hette, auch mit besonderen ernst
m allen dingen eines gantz gottseligen wandels befleysse vnd m sonderheyt, das er
das erste desto schöner vnd freundlicher hielte, damit alle guthertzigen dadurch ge-
trungen würden, mit ime das concubinat in iren hertzen zu dispensiren, ob sie es
gleich noch mt recht verstehn konden. Dann wo ein frommes hertze ware gottes-
568. dennoch.
569. diskret, eingeschränkt, versteckt.
570. namentlich.
571. Eine freilich vollkommen entgegengesetzte Position zum Konkubinat vertrat Bucer in sei-
ner großen Ulmer Eheschrift, vgl. oben S. 376,1-378,22 und 381,17-382,15.
572. fhnen (ohne lhr Wissen).
573. Erlaubnis.
5 74. eme gewisse Duldung erfährt.
575. polygamen Ehen.
576. Zugeständms.
577. zu erhoffen.
578. zusätzlich zur ersten Frau geheirateten.
579. derzeit noch.
580. solange.
581. ergänze: währt.
582. unterbinden, verdrängen.