12 zur edition
in Fällen von Konsonantenhäufung – unverändert erhalten. Die unterschiedliche
Schreibweise des s- und r-Zeichens wird dagegen nicht berücksichtigt.
Die Zusammen- und Getrenntschreibung folgt, wo kenntlich, der Vorlage. Auch
die Groß- und Kleinschreibung der Vorlage bleibt in der Regel erhalten. Satzanfänge
werden jedoch generell großgeschrieben. Entsprechende Änderungen der Vorlage
werden im textkritischen Apparat vermerkt. Die Interpunktion folgt den Regeln der
alten deutschen Rechtschreibung.
In lateinischen Texten wird v, wenn vokalisch gebraucht, als u wiedergegeben,
während u wiederum in konsonantischer Verwendung als v transkribiert ist. Der
Buchstabe j wird generell als i wiedergegeben. Die e-caudata wird gemäß der Vorlage
zu »ae« oder »oe« aufgelöst.
Die Zusammen- und Getrenntschreibung richtet sich in lateinischen Texten nach
den einschlägigen Wörterbüchern. Enklitische Partikeln werden direkt angehängt.
Die Groß- und Kleinschreibung wird generell beibehalten; Eigennamen werden jedoch
immer großgeschrieben. Die Zeichensetzung erfolgt grundsätzlich sparsam.
Der Doppelpunkt im lateinischen Drucktext wird jedoch aufgrund seiner spezifischen
Semantik generell beibehalten.
Den Beschlüssen der Kommission zur Herausgabe der Deutschen Schriften Martin
Bucers vom Februar 2005 entsprechend entfällt das Sachregister. Das Zitatenregister
beschränkt sich auf die Rechtscorpora des Corpus Iuris Civilis und des Corpus
Iuris Canonici sowie auf Konzilsbeschlüsse.
Als Folge dieser Beschlüsse wurde außerdem auf eine ausführliche Textkritik verzichtet.
Die Fassungen der jeweiligen Quelle werden genannt, beschrieben und hinsichtlich
starker Abweichungen im textkritischen Apparat verzeichnet.
Die alphabetischen und chronologischen Gesamtverzeichnisse aller in Bucers
Deutschen Schriften (BDS) und in den Opera Latina (BOL) bisher edierten Werke
schließen den Band ab.
in Fällen von Konsonantenhäufung – unverändert erhalten. Die unterschiedliche
Schreibweise des s- und r-Zeichens wird dagegen nicht berücksichtigt.
Die Zusammen- und Getrenntschreibung folgt, wo kenntlich, der Vorlage. Auch
die Groß- und Kleinschreibung der Vorlage bleibt in der Regel erhalten. Satzanfänge
werden jedoch generell großgeschrieben. Entsprechende Änderungen der Vorlage
werden im textkritischen Apparat vermerkt. Die Interpunktion folgt den Regeln der
alten deutschen Rechtschreibung.
In lateinischen Texten wird v, wenn vokalisch gebraucht, als u wiedergegeben,
während u wiederum in konsonantischer Verwendung als v transkribiert ist. Der
Buchstabe j wird generell als i wiedergegeben. Die e-caudata wird gemäß der Vorlage
zu »ae« oder »oe« aufgelöst.
Die Zusammen- und Getrenntschreibung richtet sich in lateinischen Texten nach
den einschlägigen Wörterbüchern. Enklitische Partikeln werden direkt angehängt.
Die Groß- und Kleinschreibung wird generell beibehalten; Eigennamen werden jedoch
immer großgeschrieben. Die Zeichensetzung erfolgt grundsätzlich sparsam.
Der Doppelpunkt im lateinischen Drucktext wird jedoch aufgrund seiner spezifischen
Semantik generell beibehalten.
Den Beschlüssen der Kommission zur Herausgabe der Deutschen Schriften Martin
Bucers vom Februar 2005 entsprechend entfällt das Sachregister. Das Zitatenregister
beschränkt sich auf die Rechtscorpora des Corpus Iuris Civilis und des Corpus
Iuris Canonici sowie auf Konzilsbeschlüsse.
Als Folge dieser Beschlüsse wurde außerdem auf eine ausführliche Textkritik verzichtet.
Die Fassungen der jeweiligen Quelle werden genannt, beschrieben und hinsichtlich
starker Abweichungen im textkritischen Apparat verzeichnet.
Die alphabetischen und chronologischen Gesamtverzeichnisse aller in Bucers
Deutschen Schriften (BDS) und in den Opera Latina (BOL) bisher edierten Werke
schließen den Band ab.