Metadaten

Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]; Wilhelmi, Thomas [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 18): Nachträge 1541 - 1551 sowie Ergänzungen und Korrekturen — Gütersloh, 2015

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30530#0471
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Nr.22
Bucers Erklärung zum Interim in Augsburg vor den
Kurfürsten von der Pfalz und von Brandenburg

9. April 1548
bearbeitet von Thomas Wilhelmi

Einleitung
1. Entstehung und Inhalt

Auf die Bitte des Kurfürsten Joachim II. von Brandenburg an den Rat der Stadt
Straßburg vom 15. Januar 1548 hin entsandte dieser Bucer zum Reichstag von Augsburg
¹ . Bucer verließ Straßburg bereits am 23. Januar 1548 ² und reiste zunächst
nach Ulm, wo er sich sieben Wochen aufhielt und die Geschehnisse in Augsburg zusammen
mit Bernhard Besserer verfolgte. Von dort begab er sich nach Augsburg, wo
er am 30. März eintraf und in der Herberge des Kurfürsten von Brandenburg Quartier
bezog. Dieser erhoffte sich eine Zustimmung Bucers zu den Ende Februar entstandenen
26 Artikeln des Interims (sog. Märzformel, die noch für beide Religionsparteien
bestimmt war). Am 2. April erklärte Bucer vor den Kurfürsten Joachim II.
von Brandenburg und Friedrich II. von der Pfalz, er könne dem Wortlaut des Interims
grundsätzlich zustimmen, habe aber doch etliche Vorbehalte und entsprechende
Änderungswünsche. In einem ausführlichen, noch an demselben Tag verfaßten
Schreiben an die Kurfürsten ³ präzisierte er seine Position. Eine noch ausführlichere,
detailliertere Stellungnahme zum Interim legte er den beiden Kurfürsten am 4. April
schriftlich vor. ⁴

Am 9. April legte er vor den Kurfürsten von Brandenburg und der Pfalz und deren
Kanzleisekretären und Beratern seine Position auch mündlich dar. Bucers Erklärungen
wurden in deutscher Sprache protokolliert ⁵ . Sogleich wurde auch eine
Übersetzung ins Lateinische vorgenommen, ⁶ um diesen Text dem Kaiser vorlegen
zu können. Auf Wunsch des Kaisers wurde Bucer dazu gedrängt, dieses Aussageprotokoll
eigenhändig zu unterschreiben. Bucer weigerte sich indessen › diese Unterschrift
zu leisten. Am 10. April wandte er sich mit einem weiteren ausführlichen

1. Sog. geharnischter Reichtsag, 1. September 1547 – 30. Juni 1548.
2. Rott, Liste alphabétique, S.100. Greschat, Bucer, S. 246 (1.Aufl. S.226) Bucer nennt den 27. Januar
1548. Dann war Bucer aber bereits in Schwäbisch-Hall. Vgl. oben S.465, Anm. 1.
3. Brief vom 2. April 1548 (Edition in BDS 17, S.350–354).
4. Brief vom 4. April 1548 (Edition in BDS 17, S.357–397).
5. Dieser Text wird im folgenden ediert.
6. Dieser Text wird im folgenden ebenfalls ediert. Eine frühere Edition der deutschen und der lateinischen
Fassung findet sich in Pol. Cor. IV,2, S.911–915 (Nr. 750).
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften