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6. auf dem molsheimer tag
217
chet, vnderstat vnd fürnimpt, damit man widerum zu glychem vnd recht
Christlichem verstandt vnd einigkeit | 392 ʳ | kommen möge.
Nun haltet sich aber der so gantz verderbliche mißuerstandt in vnser h. religion
vnd allem dem ienigen, darum der son gottes mensch worden vnd fur
vnß sein blut vergossen hatt, nit allein zwischen ettlichen wenigen leutten,
sonder zwischen so vilen kirchen vnd gantz großen gemeindenn Christi, in
welchen souil tausent seelen seind, fur die, sie jn im zu vereinigen, der son
gottes gestorben ist, vnd (das E. F. g. vnd g. vnd vns furnemlich berüret) zwischen
der mutterkirchen zu Strasburg vnd den zugewandten kirchen in dem
gantzen Bisthumb, welche in besonderer hohen einigkeit, verwandtnüß vnd
gemeynschafft im herren Christo miteinander sein sollen.
Derhalben im schweresten vnd ewigen zorn gottes alle die sthan vnd verderben
müssen, welche durch gottes ordnung datzu ettwas ermanen, rhaten
vnd helffen | 392 ᵛ | mögen vnd das vnderlassen, das solche so verderbliche vnd
verdammliche zweyung vnd trennung Zwischen der mutterkirchen vnd den
kirchen jm Bisthumb auff das aller forderlichest vnd gäntzist abgewandt vnd
ware christliche vereinigung vnd gemeinschafft in dem herren vnd allem
dienst seines reychs der h. seelsorge wider angerichtet, gefurderet vnd erhalten
werde.
Dieweyl dann E.F. g. zu einem obristen hirten vnd seelsorger wol aller kirchen
jm Bisthumb, aber zum fürnemsten der kirchen in der Statt erwelet
seindt vnd die hoch vnd wolgeborne v.g. ¹ herren des Thumcapitels E.F.g. zu
disem ampt vnd werck zum furnemsten dienen sollen als die obristen priester,
Diacon vnd Subdiacon diser kirchen, so werden sich E.F.g. vnd g. selb wol zu
berichten haben, das jnen auff erden höhers nit angelegen sein solle, den wie
die selbigen kirchen in Statt vnd Bisthumb im herren | 393 ʳ | Christo vnd jnn
seiner h. religion vnd der selben administration gäntzlich verglichen vnd vereinbaret
vnd den kirchen jm Bisthumb auß der kirchen der statt ire schuldige
dienst mit warer besserung geleystet werden, wie dann so vil reycher herrlicher
stifftung in der statt noch vorhanden vnd von den pfarrhen jm Bisthumb
allein von wegen solcher diensten järlich so große einkommen einnemen.
Vnser lieber herr Christus hatt gesagt, das er darumb von himmel kommen
vnd sein bitter leyden vnd sterben darumb leyden hab wöllen, das er die zerstreuten
kinder vnd schäfflin gottes versamlete vnd vereinbarete, das ein herdt
vnd ein hirtt ² were. Darum sollich werck allenn Christen, zum vorderisten
aber den jenigen, die Christus, der herr, zu disem werck als seine vnderhirten,
wie dann alle geystlichen prelaten sein sollen, verordnet hatt, angelegen vnd
zu hertzen gohn solle.
Dieweyl dann der herr so gnädiglich ver- | 393 ᵛ | lihen, das die haupt- vnd
notwendigste stuck Christlicher religion vnd reformation der massen erkant
seindt, das in einem christlichen, frundtlichen gspräch, wie das von E. F. g. vnd
1. unsere gnädigen.
2. Joh 10,16.
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chet, vnderstat vnd fürnimpt, damit man widerum zu glychem vnd recht
Christlichem verstandt vnd einigkeit | 392 ʳ | kommen möge.
Nun haltet sich aber der so gantz verderbliche mißuerstandt in vnser h. religion
vnd allem dem ienigen, darum der son gottes mensch worden vnd fur
vnß sein blut vergossen hatt, nit allein zwischen ettlichen wenigen leutten,
sonder zwischen so vilen kirchen vnd gantz großen gemeindenn Christi, in
welchen souil tausent seelen seind, fur die, sie jn im zu vereinigen, der son
gottes gestorben ist, vnd (das E. F. g. vnd g. vnd vns furnemlich berüret) zwischen
der mutterkirchen zu Strasburg vnd den zugewandten kirchen in dem
gantzen Bisthumb, welche in besonderer hohen einigkeit, verwandtnüß vnd
gemeynschafft im herren Christo miteinander sein sollen.
Derhalben im schweresten vnd ewigen zorn gottes alle die sthan vnd verderben
müssen, welche durch gottes ordnung datzu ettwas ermanen, rhaten
vnd helffen | 392 ᵛ | mögen vnd das vnderlassen, das solche so verderbliche vnd
verdammliche zweyung vnd trennung Zwischen der mutterkirchen vnd den
kirchen jm Bisthumb auff das aller forderlichest vnd gäntzist abgewandt vnd
ware christliche vereinigung vnd gemeinschafft in dem herren vnd allem
dienst seines reychs der h. seelsorge wider angerichtet, gefurderet vnd erhalten
werde.
Dieweyl dann E.F. g. zu einem obristen hirten vnd seelsorger wol aller kirchen
jm Bisthumb, aber zum fürnemsten der kirchen in der Statt erwelet
seindt vnd die hoch vnd wolgeborne v.g. ¹ herren des Thumcapitels E.F.g. zu
disem ampt vnd werck zum furnemsten dienen sollen als die obristen priester,
Diacon vnd Subdiacon diser kirchen, so werden sich E.F.g. vnd g. selb wol zu
berichten haben, das jnen auff erden höhers nit angelegen sein solle, den wie
die selbigen kirchen in Statt vnd Bisthumb im herren | 393 ʳ | Christo vnd jnn
seiner h. religion vnd der selben administration gäntzlich verglichen vnd vereinbaret
vnd den kirchen jm Bisthumb auß der kirchen der statt ire schuldige
dienst mit warer besserung geleystet werden, wie dann so vil reycher herrlicher
stifftung in der statt noch vorhanden vnd von den pfarrhen jm Bisthumb
allein von wegen solcher diensten järlich so große einkommen einnemen.
Vnser lieber herr Christus hatt gesagt, das er darumb von himmel kommen
vnd sein bitter leyden vnd sterben darumb leyden hab wöllen, das er die zerstreuten
kinder vnd schäfflin gottes versamlete vnd vereinbarete, das ein herdt
vnd ein hirtt ² were. Darum sollich werck allenn Christen, zum vorderisten
aber den jenigen, die Christus, der herr, zu disem werck als seine vnderhirten,
wie dann alle geystlichen prelaten sein sollen, verordnet hatt, angelegen vnd
zu hertzen gohn solle.
Dieweyl dann der herr so gnädiglich ver- | 393 ᵛ | lihen, das die haupt- vnd
notwendigste stuck Christlicher religion vnd reformation der massen erkant
seindt, das in einem christlichen, frundtlichen gspräch, wie das von E. F. g. vnd
1. unsere gnädigen.
2. Joh 10,16.