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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]; Wilhelmi, Thomas [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 18): Nachträge 1541 - 1551 sowie Ergänzungen und Korrekturen — Gütersloh, 2015

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https://doi.org/10.11588/diglit.30530#0238
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234 entwurf einer einleitenden ansprache der stadt

chest vnd ⁱ diß ʲ allein zuerinneren vnd darumb ᵏ anzusuchen, daß ˡ von Gott ᵐ
zum ernstlichesten gebotten ⁿ dem gantzen Christlichen | 127 ᵛ | volck, iren G. vertrauwet
ᵒ , ᵖ zu seiner ᵖ ewigen wolfart gantz q notwendig ʳ , Auch der leer vnd dem
brauch der alten Apostolischen kirchen, heyligen vettern vnd Canonibus, aller ding
gemeß vnd eben ˢ vnd derhalben auch yr f. gn. vnd deren stifft ᵗ allein vnd zum 5
hochsten ᵗ eerlich vnd nutzlich were ˢ . ᵘ | 128 ʳ |

Vnd weß wir in dißem vnseren vnderthänigen erinneren vnd ansuchen auß notwendigkeyt
deß handels Christi vnd der kirchen melden würden von eigenschafft
vnd gebür des ᵛ Bischöulichen vnd anderer ʷ kirchen empteren vnd diensten, daß
wolten ir. F.G. vnd G. in keynem weg dahin deuten noch verstan, alß ob wir die sel- 10
bigen ir. F.G. vnd G. in einigen weg gedachten zu verkleynen ¹ oder vngütlich an zu
dasten, sunnder allein darumb von vnß vermeldet verstahn vnd auffnemen, daß die
weg vnd mittel desto eer recht verstanden vnd annemlich erkant werden, welche
ˣ den kirchen Christi zum höchsten von nöten vnd ˣ ir. F.G. vnd G. nitt allein gantz

erhlich vnd nutzlich, sunder auch aller dingen wol ʸ füglich vnd kumlich ² sein wer- 15
den.

i) von Bucer über der Zeile erg. und eingewiesen.
j) korr. aus: deß.
k) von Bucer über der Zeile erg. und eingewiesen.
l) danach gestr.: wie (dieses Wort über der Zeile) bey gott dem allmechtigen gefellig vnd.
m) korr. aus: im.
n) danach gestr.: also iren F. G. vnd G. gantz ehrlich vnd nutzlich vnd.
o) danach gestr.: heylsam vnd iren.
p)–p) über der Zeile erg.
q) von Bucer über der Zeile erg. und eingewiesen.
r) danach gestr.: ist.
s)–s) von Bucer am Rand erg. und eingewiesen.
t)–t) von Bucer innerhalb der Ergänzung am Rand erg. und eingewiesen.
u) danach gestr.: diß alles (über der Zeile erg. für gestr.: betten) wolten ir. F.G. vnd G., betten wir,
vnderthaniglich vmbs herren vnd seiner kirchen willen (danach gestr.: gnd) gnädiglich bewachen
(danach über der Zeile erg. und wieder gestr.: vnd zu hertzen furen. Vnd). Vnd noch dem (über der
Zeile erg. und wieder gestr.: weil doch wie) der so schwere abfall in vnser christlichen religion vnd
versehung der kirchen, der nun so vyl hundert iare grausamglich (dieses Wort am Rand erg. und eingewiesen)
gewachsen vnd yber den die h. vetter, Bernardus [von Clairvaux] vnd andere, vor vier
hundert iaren so ernstlich geschrugen [= betont] haben, (das Folgende bis »Vnd« nachträglich am
Rand erg. und eingewiesen) Seither so grausamlich gewachsen vnd zu disen vnseren zeiten so gantz
erschrecklich vor augen, vnd der vndraglich zorn deß allmechtigen darwidder so ernstlich (für
gestr.: grausam) anbrinnet, Vnd daß vnderthänig (dieses Wort über der Zeile erg. und eingewiesen)
anbringen, erinneren vnd ansuchen, so wir, die gsandten (diese zwei Wörter am Rand erg. und eingewiesen),
thun solten an stadt vnd von wegen deß ersamen raths vnd Christlichen gemein der kirchen
vnd statt Straßburg mit allen gnaden vnd Christlichen gmüt auffnemen (korr. aus: annemen),
zu (danach gestr.: z) hertzen füren vnd erwegen.
v) über der Zeile erg. für gestr.: von dem.
w) korr. aus: anderen.
x)–x) von Bucer nachträglich am Rand erg. und eingewiesen.
y) über der Zeile erg.

1. herabzusetzen. Grimm 25 (= XII,1), Sp. 660.
2. zuträglich. Götze, S.139.
 
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