13. des strassburger gymnasiums
343
5. Officium Jure consulti
6. pro Justo Velsio ¹ .
Ob Bucer bei der Abfassung der anderen Teile der Schulordnung, die bis zur
Neuordnung der Schule im Jahr 1566 Gültigkeit hatte, ebenfalls mitgewirkt hat, ist
wenig wahrscheinlich. Im folgenden wird aber die gesamte Schulordnung ediert.
2. Überlieferung
a: Straßburg StArch, AST 40, Nr.8, fol.186a ʳ –186f ʳᵃ (Entwurf von der Hand Bucers).
b: Straßburg StArch, AST 319, S.35–62 (Handschrift eines unbekannten Schreibers).
a) fol.186a ʳ leer.
1. Justus Velsius (um 1510–nach 1581), Philologe, Mediziner, Mathematiker, Philosoph und
Theologe. Er kam etwa im März 1544 nach Straßburg und blieb bis zum Frühjahr 1550 dort. QGT
16 (Elsaß IV), S. 98f.; Bautz 20, Sp. 1492–1495. Velsius sollte somit den Unterricht in den philologischen
Fächern halten. – Dieser von Bucer mit »pro Justo Velsio« überschriebene Teil entspricht in
der Schulordnung mehr oder weniger dem Teil »Pro publicis professoribus in communi«.
343
5. Officium Jure consulti
6. pro Justo Velsio ¹ .
Ob Bucer bei der Abfassung der anderen Teile der Schulordnung, die bis zur
Neuordnung der Schule im Jahr 1566 Gültigkeit hatte, ebenfalls mitgewirkt hat, ist
wenig wahrscheinlich. Im folgenden wird aber die gesamte Schulordnung ediert.
2. Überlieferung
a: Straßburg StArch, AST 40, Nr.8, fol.186a ʳ –186f ʳᵃ (Entwurf von der Hand Bucers).
b: Straßburg StArch, AST 319, S.35–62 (Handschrift eines unbekannten Schreibers).
a) fol.186a ʳ leer.
1. Justus Velsius (um 1510–nach 1581), Philologe, Mediziner, Mathematiker, Philosoph und
Theologe. Er kam etwa im März 1544 nach Straßburg und blieb bis zum Frühjahr 1550 dort. QGT
16 (Elsaß IV), S. 98f.; Bautz 20, Sp. 1492–1495. Velsius sollte somit den Unterricht in den philologischen
Fächern halten. – Dieser von Bucer mit »pro Justo Velsio« überschriebene Teil entspricht in
der Schulordnung mehr oder weniger dem Teil »Pro publicis professoribus in communi«.