19. konflikt zwischen pfarrern und kirchenpflegern
441
Als Datum der Schrift darf man den Herbst 1547 vermuten ¹ , als der Konflikt zwischen
Stadtrat und Pfarrern bezüglich der jeweiligen Kompetenz von Kirchenpflegern
und Pfarrern einen neuen Höhepunkt erreichte.
2. Überlieferung
Diese Schrift ist in zwei Handschriften überliefert:
a: Straßburg StArch, AST 16, Nr.74, unfoliiert (die Foliierung stammt vom Bearbeiter).
Hierbei handelt es sich um eine Abschrift von der Hand Konrad Huberts
mit eigenhändigen Korrekturen Bucers. Im 20. Jahrhundert ist sie, vermutlich
von Jean Rott, auf das Jahr 1547 datiert worden.
b: Wien ÖNB, Cod. 11794, fol.145 ʳ –147 ʳ . Hierbei handelt es sich um eine Abschrift
von unbekannter Hand. Unmittelbar darauf (fol. 147 ᵛ –166 ᵛ ) folgt eine weitere,
bisher unbekannte Überlieferung der Schrift Bucers ›Kurtzer vnderricht vnd
grunde, christliche gemeinschafft vnnd zucht anzurichten vnd zuhalten‹ vom 9.
November 1547 (BDS 17, S.256–290).
1. Dafür spricht die durch Jean Rott vorgenommene Datierung auf Handschrift a und die archivalische
Einordnung der Wiener Handschrift b.
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Als Datum der Schrift darf man den Herbst 1547 vermuten ¹ , als der Konflikt zwischen
Stadtrat und Pfarrern bezüglich der jeweiligen Kompetenz von Kirchenpflegern
und Pfarrern einen neuen Höhepunkt erreichte.
2. Überlieferung
Diese Schrift ist in zwei Handschriften überliefert:
a: Straßburg StArch, AST 16, Nr.74, unfoliiert (die Foliierung stammt vom Bearbeiter).
Hierbei handelt es sich um eine Abschrift von der Hand Konrad Huberts
mit eigenhändigen Korrekturen Bucers. Im 20. Jahrhundert ist sie, vermutlich
von Jean Rott, auf das Jahr 1547 datiert worden.
b: Wien ÖNB, Cod. 11794, fol.145 ʳ –147 ʳ . Hierbei handelt es sich um eine Abschrift
von unbekannter Hand. Unmittelbar darauf (fol. 147 ᵛ –166 ᵛ ) folgt eine weitere,
bisher unbekannte Überlieferung der Schrift Bucers ›Kurtzer vnderricht vnd
grunde, christliche gemeinschafft vnnd zucht anzurichten vnd zuhalten‹ vom 9.
November 1547 (BDS 17, S.256–290).
1. Dafür spricht die durch Jean Rott vorgenommene Datierung auf Handschrift a und die archivalische
Einordnung der Wiener Handschrift b.