23. gutachten zur synode von zabern
483
IV. Anhand eines solchen Schreibens werden der Bischof und seine Anhänger erkennen,
daß die Evangelischen sich nicht davor scheuen, Rechenschaft ihres
Glaubens zu geben; ebensowenig machen sie sich der contumacia schuldig
[216 ᵛ –217 ʳ ].
2. Überlieferung
Dieses Gutachten ist in einer einzigen Handschrift überliefert: Straßburg StArch,
AST 49, Nr.17, fol.214 ʳ –217 ʳ . Hierbei handelt es sich um ein Autograph Bucers.
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IV. Anhand eines solchen Schreibens werden der Bischof und seine Anhänger erkennen,
daß die Evangelischen sich nicht davor scheuen, Rechenschaft ihres
Glaubens zu geben; ebensowenig machen sie sich der contumacia schuldig
[216 ᵛ –217 ʳ ].
2. Überlieferung
Dieses Gutachten ist in einer einzigen Handschrift überliefert: Straßburg StArch,
AST 49, Nr.17, fol.214 ʳ –217 ʳ . Hierbei handelt es sich um ein Autograph Bucers.