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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 1): Frühschriften 1520 - 1524 — Gütersloh, 1960

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https://doi.org/10.11588/diglit.29138#0019
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ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION

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form, obwohl sie weiß, daß alle Zeitgenossen seinen Namen immer
mit tz geschrieben haben und daß diese Schreibung dem deutschen
Sprachgefühl entspricht und auch in Oberdeutschland im Namen Butz
noch heute vorkommt.

2. Zur sprachlichen Gestaltung unserer Ausgabe
Die Grundsätze für die Wiedergabe von Texten der Reformationszeit
sind immer noch nicht einheitlich geregelt worden. Betrachten wir die
beiden noch im Erscheinen begriffenen großen Ausgaben, die Weimarer
Ausgabe der Werke Luthers und die kritische Zwingli-Ausgabe, so
stellen wir bei ihnen verschiedene Prinzipien fest. Die Weimarer
Ausgabe folgt den bei den Germanisten herrschenden Auffassungen,
daß es bei Neudrucken der frühneuhochdeutschen Texte keine Normali-
sierungen geben dürfe. Diese Auffassung wird damit begründet, daß
für die Reformationszeit die Buntheit des lautlichen Druckbildes
charakteristisch sei. Deshalb hält man sich in der Weimarer Ausgabe
daran, die Originaldrucke »so streng wie möglich« festzuhalten (WA 1,
XIX), ohne die Orthographie irgendwie auszugleichen, wobei jedoch
u und v, i und j nach heutigem Gebrauch gesetzt werden. Prof. Beber-
meyer, der maßgebend an der Herausgabe der Werke Luthers seit
Jahrzehnten beteiligt ist, gibt uns daher den Rat, ebenso zu verfahren,
da die Unausgeglichenheit für die frühneuhochdeutschen Drucke und
die werdende neuhochdeutsche Sprache wesenhaft sei. »Die Drucker
von Rang hatten damals ihre eigene Druckersprache, die zwar im großen
schon weitgehend ausgeglichen war, aber in vielen Einzelheiten des
Lautstandes sich unterschieden, genau wie in der Typographie auch«
(briefliche Mitteilung von Prof. Bebermeyer vom 19. 2. 1957 an den
Herausgeber).
Wenn andererseits die Zwingli-Ausgabe eine weitgehende Normali-
sierung durchführt und nicht nur den Konsonantenbestand vereinfacht,
sondern auch den Umlaut und die hochgestellten Buchstaben ausgleicht,
so haben wir uns diesem Verfahren nicht anschließen können und
haben einen mittleren Weg gesucht, indem wir die für historische
Editionen heute üblichen Richtlinien beachtet und einige ihrer Grund-
sätze uns angeeignet haben.
Während eine Vereinfachung bei den gedruckten Texten durchaus
angängig erscheint, mußte bei dem handschriftlichen Material anders
verfahren werden. Es scheint uns nicht möglich, etwa eine Original-
handschrift Bucers zu vereinfachen. Wir geben deshalb die in den Bei-
lagen abgedruckten handschriftlichen Akten, Gutachten usw. diploma-
tisch getreu wieder, wobei wir jedoch die Interpunktion, soweit wie
 
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