Metadaten

Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 1): Frühschriften 1520 - 1524 — Gütersloh, 1960

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.29138#0077
License: Free access  - all rights reserved

DWork-Logo
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
SUMMARY

73

Geistlichen der Stadt zu verweisen. Der Rat antwortete nach einer
Anfrage in Straßburg mit der Versicherung, Bucer und Motherer seien
keine Ketzer, und bat, mit beiden gnädig zu verfahren11. Auf dem Städte-
tag zu Speyer im März 1523 trug dann der Weißenburger Bote die
Angelegenheit vor und erreichte ein geschlossenes Vorgehen der Städte.
Diese setzten beim Bischof durch, daß die Exkommunikation zurück-
genommen wurde und ein neuer Tag in Speyer zur Verhandlung an-
gesetzt wurde. Für diesen Tag sollte Bucer ein Geleit des Bischofs und
der Kurpfalz bekommen. Aber das Übereinkommen wurde vom Bischof
nicht eingehalten. Bucer wurde später, als abgesprochen, zitiert, und
zwar nicht nach Speyer, sondern nach Udenheim, der Residenz des
Bischofs. Zudem war der Termin so kurz gesetzt, daß sich Bucer das
Geleit der Pfalz nicht mehr verschaffen konnte. Die Kriegslage machte
außerdem die Reise völlig unmöglich. Bevor dann von Seiten des Bischofs
neue Schritte unternommen wurden, verließ Bucer Weißenburg und kam
damit aus dem Gerichtszwang des Speyrischen Bischofs in den des
Straßburgers. Somit, das ist die Behauptung Bucers, befinde er sich nicht
im Bann.
Neben den eben geschilderten Verwicklungen mit dem bischöflichen
Offizial läuft eine Auseinandersetzung mit den Barfüßern in Weißen-
burg. In seiner Predigt hatte Bucer die evangelische Freiheit betont.
Das Fastengebot ist eine kirchliche Vorschrift, die in der Heiligen
Schrift nicht begründet ist. Es steht jedem Christen frei, ob er diese
Menschengebote halten will oder nicht. Die Barfüßer hatten nun einigen
Zuhörern Bucers, die sich an die kirchlichen Fastenvorschriften nicht
mehr gehalten hatten, die Absolution verweigert. Bucer suchte in Be-
gleitung einer Schar von Bürgern das Barfüßerkloster auf, um den
Mönchen mit Gründen der Schrift die Nichtigkeit der kirchlichen Gebote
zu beweisen. Die Barfüßer lehnten jede Diskussion mit Bucer ab, da er
sich mit seinen Anhängern in der Mehrzahl befinde und sie, die Franzis-
kaner, auf eine Diskussion noch nicht gerüstet seien. Daraufhin erbot
sich Bucer, eine Disputation vor einer kleinen Zahl ausgewählter Bürger
abzuhalten und verfaßte eine Reihe von Disputationsthesen13, die er im
Druck erscheinen ließ und auch den übrigen Klöstern zustellte. Der
Termin der Disputation wurde auf den 8. April zwölf Uhr mittags fest-
gelegt. Ein Vermittlungsversuch des Franziskaner-Priors, der Bucer auf
einige seiner Schriften hinwies, scheiterte. Trotz der Aufforderung
erschienen dann die Barfüßer doch nicht zur Disputation, so daß Bucer
unbestritten das Feld behielt.
Unterdessen hatte sich der Feldzug der vereinigten Fürsten gegen
11. Vgl. Adam: Territorien, S. 384.
12. Die Thesen hat B. im Summary als Beilage mitgeteilt. Summary, S. 138-145.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften