Metadaten

Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 1): Frühschriften 1520 - 1524 — Gütersloh, 1960

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.29138#0079
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten

DWork-Logo
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
SUMMARY

75

nicht ohne Aufruhr getrennt haben würde, die Stadt. Sie folgten damit
dem Befehl Christi Mt 10,14. Daß die Entscheidung des Rates richtig
war, zeigten die folgenden Ereignisse: Mitte Mai wurde die Stadt
Weißenburg eingeschlossen, eine Straßburger Hilfstruppe, die auf Grund
eines Bündnisvertrages angefordert worden war, wurde abgefangen22.
Am 20. Mai 1523 wurde die Stadt zu einem Vertrag mit der Kurpfalz
genötigt. Weißenburg mußte sich dem pfälzischen Zoll unterwerfen,
die herkömmlichen Rechte des Abtes ausdrücklich anerkennen und sich
verpflichten, die Kirchen und Pfarreien bei ihren alten Gebräuchen und
Gewohnheiten zu lassen23.

2. Zweck und Eigenart
Das Summary will die Zusammenfassung der Predigten Bucers in
Weißenburg sein. Nach dem Vorbild der deutschen Schriften Luthers
hat Bucer seine Schrift in 42 durchgezählte Abschnitte eingeteilt, von
denen jeder eine thesenartig geformte Überschrift trägt. Damit erreichte
er eine gute Einprägsamkeit der Gedanken und eine auch für den ein-
fachen Mann klar verständliche Gliederung. Angehängt sind eine Recht-
fertigung seines Fortganges aus Weißenburg und, gleichsam als Beleg,
seine Thesen, über die er in Weißenburg disputieren wollte. Der Zweck
der Schrift ist, seine Gemeinde in Weißenburg, die nun die evangelische
Predigt entbehren muß, zu bestärken und das begonnene Werk zu
festigen. Daneben ist das Summary eine Rechtfertigungsschrift. Bucer
will zeigen, daß er gemäß dem Kaiserlichen Mandat immer nur das
reine Evangelium verkündigt hat, und sich so vor der Stadt Straßburg
und ihren Bürgern von dem Vorwurf der Ketzerei reinigen.
Der entscheidende Ausgangspunkt Bucers ist die Erwartung des
Endes. Der Antichrist ist am Werk, das wird durch eine Analyse der
Zeit deutlich gemacht. Wie es Jesus verheißen hat, wird jetzt am Ende

b) In seinem Brief an Zwingli vom 9. Juni 1523 schreibt B.: »Illic (sei. in Weißen-
burg) duravi usque ad Mensem Maium« (CR Zw 8, 81,11).
c) In seiner Schrift »Der CXX. Psalm ... ausgelegt ...« (Bibl. Nr. 89) schreibt
er, daß er Weißenburg zu der Zeit verlassen habe, als die vereinigten Fürsten die
Schlösser im Wasgau eroberten (G. 1). Die Schlösser im Wasgau wurden nach
der Einnahme des Landstuhls am 7. Mai angegriffen (vgl. oben, Anm. 18). Vgl.
auch den oben unter b) angeführten Brief: Sed ubi Franciscus ceciderit... discederemus
(CR Zw 8, 81, i9ff.).
Daraus folgt als Datum der Abreise ca. der 10. Mai. Vgl.Eells, S. 18 und Anm. 39,
S. 438. Danach ist Baum, S. 166, zu korrigieren.
22. Pol. Cor. 1, S. 68, Anm. 4.
23. Der sogenannte Schlettenbacher Vertrag. Abgedruckt bei Münch, a.a.O.,
S- 75-77-
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften