GRUND UND URSACH
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daher das Jahr 1525 als Erscheinungsjahr an20. Es wurde auch darauf
hingewiesen, daß zwischen unserer Schrift und dem Handschreiben an
Luther vom 23. November 1524 inhaltlich die größte Übereinstimmung
bestehe21. Andere Forscher leugnen diesen Zusammenhang22. Der
Austausch mit Wittenberg war reger als wir es zunächst gewußt haben23.
4. Druckausgaben
Unsere Schrift liegt in zwei Drucken vor24. Der erste Druck ist ver-
mutlich von Wolfgang Köpfel in Straßburg Ende des Jahres 1524
herausgebracht worden. Er zählt 60 ungezählte Blätter. Ein Impressum
fehlt. Der andere Druck, der die Jahreszahl 1525 trägt, ist wohl eben-
falls aus der Offizin Wolfgang Köpfels hervorgegangen. Auch ihm fehlt
das Impressum. Da unsere Schrift nur von örtlichem Interesse war und
außerdem durch die Entwicklung auf liturgischem Gebiet bald überholt
wurde, ist sie später nicht mehr gedruckt worden.
Für das Verständnis von Luthers Schriften aus dem Jahre 1524 war
jedoch die Kenntnis unserer Schrift erforderlich. Daher nahm sie
J. G. Walch im 20. Band der Werke Luthers, Halle 1749, Sp. 458-566,
vollständig auf. Auch in der zweiten Auflage der Walchschen Luther-
Ausgabe St. Louis, Mi., 1904, Sp. 352-439 ist unsere Schrift voll ent-
halten.
Der das Abendmahl betreffende Abschnitt dieser Schrift findet sich
bei J. C. Füßly, Beiträge zur Erläuterung der Kirchenreformations-
geschichte des Schweizerlandes, 5. Theil, Zürich 1753, S. 117-11925.
5. Inhalt von »Grund und ursach «
Bucers Absicht, die in Straßburg im Laufe des Jahres 1524 eingeführten
liturgischen und weiteren kirchlichen Änderungen und Neuerungen zu
begründen und ihre Schriftgemäßheit zu erweisen, ist im Titel der
Schrift schon angedeutet. Trotz der Länge dieses Titels konnte keine
vollständige Aufzählung aller vorgenommenen Neuerungen erfolgen.
Die Schrift besteht aus neun einzelnen Abschnitten, in denen jede
Neuerung für sich besprochen wird. Von diesen neun Kapiteln ent-
20. Vgl. Hubert, a.a.O., S. LVII. 21 .Enders 5,69. 22. Vgl. WA Br. 3,381.
23. Vgl. WA Br. 3,352 und O. Albrecht: Beitr. z. Reform. Gesch. f. J. Köstlin,
1896, S. 19ff.
24. Vgl. Bibliographie Nr. 8 und 8 a.
25. In unserer Bibliographie ist dieser Abdruck irrtümlich unter Nr. 9 als selb-
ständige Schrift aufgeführt.
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daher das Jahr 1525 als Erscheinungsjahr an20. Es wurde auch darauf
hingewiesen, daß zwischen unserer Schrift und dem Handschreiben an
Luther vom 23. November 1524 inhaltlich die größte Übereinstimmung
bestehe21. Andere Forscher leugnen diesen Zusammenhang22. Der
Austausch mit Wittenberg war reger als wir es zunächst gewußt haben23.
4. Druckausgaben
Unsere Schrift liegt in zwei Drucken vor24. Der erste Druck ist ver-
mutlich von Wolfgang Köpfel in Straßburg Ende des Jahres 1524
herausgebracht worden. Er zählt 60 ungezählte Blätter. Ein Impressum
fehlt. Der andere Druck, der die Jahreszahl 1525 trägt, ist wohl eben-
falls aus der Offizin Wolfgang Köpfels hervorgegangen. Auch ihm fehlt
das Impressum. Da unsere Schrift nur von örtlichem Interesse war und
außerdem durch die Entwicklung auf liturgischem Gebiet bald überholt
wurde, ist sie später nicht mehr gedruckt worden.
Für das Verständnis von Luthers Schriften aus dem Jahre 1524 war
jedoch die Kenntnis unserer Schrift erforderlich. Daher nahm sie
J. G. Walch im 20. Band der Werke Luthers, Halle 1749, Sp. 458-566,
vollständig auf. Auch in der zweiten Auflage der Walchschen Luther-
Ausgabe St. Louis, Mi., 1904, Sp. 352-439 ist unsere Schrift voll ent-
halten.
Der das Abendmahl betreffende Abschnitt dieser Schrift findet sich
bei J. C. Füßly, Beiträge zur Erläuterung der Kirchenreformations-
geschichte des Schweizerlandes, 5. Theil, Zürich 1753, S. 117-11925.
5. Inhalt von »Grund und ursach «
Bucers Absicht, die in Straßburg im Laufe des Jahres 1524 eingeführten
liturgischen und weiteren kirchlichen Änderungen und Neuerungen zu
begründen und ihre Schriftgemäßheit zu erweisen, ist im Titel der
Schrift schon angedeutet. Trotz der Länge dieses Titels konnte keine
vollständige Aufzählung aller vorgenommenen Neuerungen erfolgen.
Die Schrift besteht aus neun einzelnen Abschnitten, in denen jede
Neuerung für sich besprochen wird. Von diesen neun Kapiteln ent-
20. Vgl. Hubert, a.a.O., S. LVII. 21 .Enders 5,69. 22. Vgl. WA Br. 3,381.
23. Vgl. WA Br. 3,352 und O. Albrecht: Beitr. z. Reform. Gesch. f. J. Köstlin,
1896, S. 19ff.
24. Vgl. Bibliographie Nr. 8 und 8 a.
25. In unserer Bibliographie ist dieser Abdruck irrtümlich unter Nr. 9 als selb-
ständige Schrift aufgeführt.