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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]; Buckwalter, Stephen E. [Oth.]; Wilhelmi, Thomas [Oth.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 18): Nachträge 1541 - 1551 sowie Ergänzungen und Korrekturen — Gütersloh, 2015

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30530#0166
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162 3. gutachten zur examinierung beat pfeffingers

zum besten zu dienen am noturfftigsten seye, also das die leyhenung ¹ des houes der
kirchen zum besten gerathe.

Diß alles hat Gott in seinem gesatz vnd allen Canonibus zum ernstlichsten gepotten
ᵈ , darumb mag den Propst dar gegen kein einiger ² missbrauch ader voriges exempel
entschuldigen, gezogen auff alle verstendigen ᵉ gottliches ᶠ rechtes vnd ᶠ der 5
Canonum vnd auch ᵍ der keyserlichen kirchen ordnungen vnd Constitutiones.

So er dann diß alles Gott dem almechtigen ʰ , der kirchen vnd dem stifft on das ³
schuldig ist ⁱ , auch dazu ʲ durch gemeinen eyd, den Canonibus zu gehorsamen vnd
dem stifft das beste zu schaffen, verpflichtet, so solle er sich in keinem wegen beschweren,
solichs der Oberkeyt an stadt der kirchen mit seiner ᵏ zusag zu vertro- 10
sten ⁴ . Es mage in ˡ⁵ auch des kein christliche ᵐ Oberkeyt erlassenn ᵏ .

d) danach gestr.: vnd wurdt der propst kein Christ sein mogen.
e) vor dem Zeilenanfang nachgetragen.
f)–f) über der Zeile nachgetragen für gestr.: keyser-.
g) danach gestr.: der.
h) danach gestr.: vnd.
i) über der Zeile nachgetragen und eingewiesen.
j) über der Zeile nachgetragen und eingewiesen.
k)–k) vor dem linken Rand senkrecht geschrieben.
l) über der Zeile nachgetragen und eingewiesen.
m) danach gestr.: mit.

1. Vgl. oben S. 157, Anm.8.
2. einziger.
3. on das: ohnehin.
4. verbürgen.
5. ihn.
 
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