5. forma obligationis canonicae
2. Überlieferung
Diese Schrift ist in zwei Handschriften überliefert:
175
a: Straßburg StArch, AST 26,Nr.4, fol.1 ʳ –2 ʳ . Ausfertigung in der Hand eines unbekannten
Schreibers, der auch der Schreiber der darauffolgenden ›Responsio‹ ¹
(AST 26, Nr.4, fol. 3 ʳ –6 ʳ ) ist. Diese Handschrift liegt unserer Edition zugrunde.
b: Straßburg StArch, AST 23, Nr.5l, fol.90 ʳ/ᵛ . Hierbei handelt es sich um eine unvollständige
Abschrift ² von der Hand eines unbekannten Schreibers.
1. Vgl. oben S. 174, Anm.4.
2. Vgl. unten S. 178, textkritische Anm. s–s, in der der Hinweis »in margine« eine Vorlage voraussetzt.
2. Überlieferung
Diese Schrift ist in zwei Handschriften überliefert:
175
a: Straßburg StArch, AST 26,Nr.4, fol.1 ʳ –2 ʳ . Ausfertigung in der Hand eines unbekannten
Schreibers, der auch der Schreiber der darauffolgenden ›Responsio‹ ¹
(AST 26, Nr.4, fol. 3 ʳ –6 ʳ ) ist. Diese Handschrift liegt unserer Edition zugrunde.
b: Straßburg StArch, AST 23, Nr.5l, fol.90 ʳ/ᵛ . Hierbei handelt es sich um eine unvollständige
Abschrift ² von der Hand eines unbekannten Schreibers.
1. Vgl. oben S. 174, Anm.4.
2. Vgl. unten S. 178, textkritische Anm. s–s, in der der Hinweis »in margine« eine Vorlage voraussetzt.