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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]; Wilhelmi, Thomas [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 18): Nachträge 1541 - 1551 sowie Ergänzungen und Korrekturen — Gütersloh, 2015

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https://doi.org/10.11588/diglit.30530#0225
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6. auf dem molsheimer tag

221

lich zuthun gegen jrer Mt. vnd gedachtem legaten vnderthäniglich erbotten
haben. Diß seindt die wortt des abscheyds ¹ .

Seintemal dann ² ein Ersamer Rhat kein andere dan ein ware Christliche
ordnung vnd reformation vnd die zu gutter gebürlicher vnd heylsamer administration
der kirchen sonder zweyffell fürderlich vnd dienstlich seye, suchet
noch begert Vnd das begerte gspräch auch anders nit anzurichten vnd zuhalten,
dan wie auch die kay. Mt. solches zu Regenspurg für das rhatlichst mittel,
christlich vergleichung vnd reformation zufinden vnnd einzufüren, angesehen,
mage ye niemandt mitt einigem scheyn fürgeben, das jr kay. | 398 ʳ | Mat.
begertes gspräch vnd handlung sampt volgender christlicher reformation
nicht zu gnädigstem gefallen vnd angenämer gehorsame gereichen vnd verstanden
werden solte.

So vil dann zum fünfften von gefärlicher newerung vnd das begerte handlung
vnd reformation zu vneerlicher vnd nachteyliger ringerung der geystlichen
freyheit vnd obrikeitt gerhaten solte gemeldet wurt, haben E. F. g. vnd
gn. abermals des so vil wissens, das dißer gegenwurff gleych so vil grunds hatt
als die vorigen. Dann erstlich, so vil die newerung belangt, so begeret ein E.
Rhat weitters ᵘ nicht, dann das abgeschaffen vnd gebesseret werden allein die
gantz offentlichen mißbreuch, die dem glauben in Christum gäntzlich entgegen
vnd zuwider seindt vnd bey welchen man, so man sie erkhennet, jnn kheinen
weg mag Christen sein, Vnd das jenig allein in leer, brauch der Sacramenten
vnd Christlicher zucht angenomen vnd wider | 398 ᵛ | auffgerichtet werde,
das der glaub in Christum notwendiglich erheyschet vnd one welches, so mans
erkhennet, keynerley weg mag Christ sein. Welche verbesserung der kirchen
von keinem Christen mag anders dann ein heylsame vnd sälige ernewerung
erkhennet vnd gehalten werden, die nit alleyn nit gefärlich seye, sonder vil
mehr die seye, die allein auß allen zeyttlichen vnd ewigen gefärden erlöset,
wie sie dann der Christen, die jnn täglicher ernewerung jres gantzen lebens
immer fürschreyten sollen ³ , eygentlich werck vnd thun ist.

Also ist auch fürs ander gewiß, das durch begert gspräch vnd reformation
die geystlich freyheit vnd obrikeit allein recht gefürderet vnd befestiget würt
vnd in kheine weg geschmäleret oder verletzet. Dann das alle christliche gemüter
erkhennen, daß alle nutzliche vnd eerliche Obrikeiten ᵛ vnd freyheyten
ʷ allein von Christo, dem herren, zu kommen vnd befestiget werden, wie
dann jmme der vatter allen gewalt jnn himmel vnd erden geben ⁴ ; derwegen

u) Schrf.: weittes: a.
v) von anderer Hand korr. aus: Obrikeit: a.
w) von anderer Hand korr. aus: freyheyt: a.

1. Ebd., S. 434 (§ 25). Vgl. dazu auch Bucers Ausführungen in seiner ›Bestendigen Verantwortung‹
(BDS 11,3, S.48–51); Strohm, Die Berufung auf kanonisches Recht, S. 135f.
2. Seintemal dann: Besonders weil.
3. Vgl. II Kor 4,16.
4. Mt 28,18.
 
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