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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]; Wilhelmi, Thomas [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 18): Nachträge 1541 - 1551 sowie Ergänzungen und Korrekturen — Gütersloh, 2015

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https://doi.org/10.11588/diglit.30530#0228
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224 6. entwurf für den vortrag

Es hette auch E. F.g. vnd g. ab vilen vorgeübten händlen vnd das ietzig
vnderthänig ansuchen vmb das begerte gspräch vnd handlung wol abzunemen,
das ein E. Rhat nit gesinnet were, sein oder der kirchen recht in diser reformation
auffs schärpffist zu ersuchen vnd erforderen, wie man doch diß nit
nur ein mal zimmlich gelegenheit gehebt vnd, wie sich die sachen anstellen, 5
taeglich mehr haben möchte. Vil weniger wer ein E. Rhat geneigt, E.F.g. vnd
Capitel in solche handlung einzufüren, die jnen in einige weg solte nachteylig
vnd vneerlich, vnd nit vilmehr zu allem bestendigen nutz vnd eeren | 402 ʳ | besonders
dienstlich vnd fürderlich sein.

Wie dann alles das endtlich sein muß, das nach dem wortt vnd befelch 10
vnsers herren Jesu Christi furgenomen würt, vnd hingegen entlich vneerlich
vnd schädlich, was man neben vnd zuwider seinem seligen wortt vnd gebotten
suchet oder fürnimpt. Er, vnser einiger herr vnd heylandt, der rechte Ertzbischoue
vnd hirtt vnser seelen ¹ , wölle vmb seiner lieben kirchen willen, fur
die er sein blut vergossen, E.F.g. vnd g. vnd allen, die dartzu rhaten vnd helf- 15
fen mögen, alles das verleyhen zu berathschlagen vnd zu erkhennen vnd ins
werck seliglich zurichten, das datzu nutz oder fürderlich sein mage, das die
mutterkirch in der Statt mit den kirchen in dem Bisthumb wider zu recht
Christlicher einigkeytt vnd gemeinschaft in jm mit einander kommen vnd ein
solche besserung vnd reformation erlangen, das er, ˣ vnser erlöser vnd hey- 20
landt, wider gäntzlich ˣ bey vns regiere vnd den verdienten zorn seins himmlischen
vatters abwende, sein gnad vnd segen zustelle zu seinem einigen preyß
vnd heyl seines volcks. Amen.

x)–x) vom Schreiber am linken Rand erg. und eingewiesen: a.

1. Vgl. I Petr 2,25.
 
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