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20
25
30
35
40
6. auf dem molsheimer tag
223
Dann so man so gar wissentlich vnd beharrlich Gottes berüffen vnd treyben
zur besserung verachtet, so zerbrichet der herr, wie er jnn Propheten trewet,
den zaun seines schutzes vnd lasset alle wilde thier einfallen vnd seinen
weingarten zerrzerren vnd verstören ¹ ; das ist den vnordenlichen wilden leuten
zu preüß ² werden, des wyr leyder erschröckliche exempel zu disen zeytten
gesehen vnd noch sehen.
Derwegen die gewißlichen dahin rhaten, | 400 ᵛ | das der geystlichen freyheyt
vnd Obrikeyt gar zu grundt gerichtet werde, welche den Bischouen vnd
praelaten rhaten, Christliche reformation vffzuziehen ³ vnd nit vil mehr die
durch alle Christliche mügliche mittel zu suchen vnd furzunemen.
Wie die hinwider zu recht bestendiger erhaltung geystlicher freyheit vnd
Obrigkeyt rhaten, welche rhaten, das die Bischoue vnd praelaten Christliche
vergleichung vnd reformation mit jren kirchen suchen vnd furnemen.
Dann wie wyr augenscheinlich sehen, ye lenger man jnn der vnordnung
bleybt, ye mehr die, so die kirch meynen, getrungen vnd, die sich selbs suchen,
dürstig werden, in kirchen sachen zu zugreiffen. Wa aber Gott gebe, das
die praelaten mit jren kirchen sich Christlicher weyß verglichen vnd reformation
annemen, So hette man sich erstlich göttlicher gnaden vnd segen zugetrösten,
dadurch der zaun seines schutzes wider ergäntzet würde, das die gewaltigen
nit mehr also zugreyffen dürfften. Auß dem wurden dann | 401 ʳ | auch
die Christum erkhennen, sich von allem zugreyffen wol enthalten vnd das anderen,
so vil an jnen, auch nit gestatten. Da bey weyß man auch wol, wo recht
vnd christlich ordnung vorhanden, das man darbey auß Gottes wunderbarem
schutz auch gegen großem gewalt bestehn khan. So herwider, wo vnchristlich
mißordnung vberhandt nimmet, alles, auch bey grosser macht, hinfellet vnd
zu nicht wurdt; Des diser zeyt ye mercklich exempel vor augen seind.
Derhalben das in kheinen zweyfel zustellen ist, wo E.F.g. vnd deren Thum-
capitel sich mit der kirchen zu Straßburg als deren obriste hirten, vätter vnd
seelsorger in recht vertrawete christliche handlung einlassen werden, gottselige
vergleychung vnd reformation der seelsorge mit warem ernst zusuchen,
der Almächtig gütig Gott würdt gnädiglich verleyhen, das man solche vergleichung
vnd reformation erfinde vnd fürneme, dadurch E. F. G. vnd Stifft
freyheyt vnd obrigkeyt zum besten wider versicheret vnd vor allem onbillichen
zugriff verwaret wurde, vnnd | 401 ᵛ | solches E.F. G. vnd deren Thum-
capitel zu besonderem nutz vnd eeren gereychen solle, wie jnen dann auch
bißhär das weder vnnütz noch vneerlich gewesen, das sie sich in sachen,
Christlich reformation belangen, ettwas gnädiger vnd fründtlicher mit der
kirchen vnd Statt zu Straßburg gehalten dann ettliche nidere stifft vnd praelaten
gethan, die auch darüber zu großem hohn vnd nachteyl kommen seindt;
die exempel seind vor augen.
1. Mk12,1–12.
2. Plünderung, Beute. Frühneuhochdt. WB 4, Sp. 1054.
3. zu verzögern. Lexer 2, Sp.1720; Götze, S.16.
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Dann so man so gar wissentlich vnd beharrlich Gottes berüffen vnd treyben
zur besserung verachtet, so zerbrichet der herr, wie er jnn Propheten trewet,
den zaun seines schutzes vnd lasset alle wilde thier einfallen vnd seinen
weingarten zerrzerren vnd verstören ¹ ; das ist den vnordenlichen wilden leuten
zu preüß ² werden, des wyr leyder erschröckliche exempel zu disen zeytten
gesehen vnd noch sehen.
Derwegen die gewißlichen dahin rhaten, | 400 ᵛ | das der geystlichen freyheyt
vnd Obrikeyt gar zu grundt gerichtet werde, welche den Bischouen vnd
praelaten rhaten, Christliche reformation vffzuziehen ³ vnd nit vil mehr die
durch alle Christliche mügliche mittel zu suchen vnd furzunemen.
Wie die hinwider zu recht bestendiger erhaltung geystlicher freyheit vnd
Obrigkeyt rhaten, welche rhaten, das die Bischoue vnd praelaten Christliche
vergleichung vnd reformation mit jren kirchen suchen vnd furnemen.
Dann wie wyr augenscheinlich sehen, ye lenger man jnn der vnordnung
bleybt, ye mehr die, so die kirch meynen, getrungen vnd, die sich selbs suchen,
dürstig werden, in kirchen sachen zu zugreiffen. Wa aber Gott gebe, das
die praelaten mit jren kirchen sich Christlicher weyß verglichen vnd reformation
annemen, So hette man sich erstlich göttlicher gnaden vnd segen zugetrösten,
dadurch der zaun seines schutzes wider ergäntzet würde, das die gewaltigen
nit mehr also zugreyffen dürfften. Auß dem wurden dann | 401 ʳ | auch
die Christum erkhennen, sich von allem zugreyffen wol enthalten vnd das anderen,
so vil an jnen, auch nit gestatten. Da bey weyß man auch wol, wo recht
vnd christlich ordnung vorhanden, das man darbey auß Gottes wunderbarem
schutz auch gegen großem gewalt bestehn khan. So herwider, wo vnchristlich
mißordnung vberhandt nimmet, alles, auch bey grosser macht, hinfellet vnd
zu nicht wurdt; Des diser zeyt ye mercklich exempel vor augen seind.
Derhalben das in kheinen zweyfel zustellen ist, wo E.F.g. vnd deren Thum-
capitel sich mit der kirchen zu Straßburg als deren obriste hirten, vätter vnd
seelsorger in recht vertrawete christliche handlung einlassen werden, gottselige
vergleychung vnd reformation der seelsorge mit warem ernst zusuchen,
der Almächtig gütig Gott würdt gnädiglich verleyhen, das man solche vergleichung
vnd reformation erfinde vnd fürneme, dadurch E. F. G. vnd Stifft
freyheyt vnd obrigkeyt zum besten wider versicheret vnd vor allem onbillichen
zugriff verwaret wurde, vnnd | 401 ᵛ | solches E.F. G. vnd deren Thum-
capitel zu besonderem nutz vnd eeren gereychen solle, wie jnen dann auch
bißhär das weder vnnütz noch vneerlich gewesen, das sie sich in sachen,
Christlich reformation belangen, ettwas gnädiger vnd fründtlicher mit der
kirchen vnd Statt zu Straßburg gehalten dann ettliche nidere stifft vnd praelaten
gethan, die auch darüber zu großem hohn vnd nachteyl kommen seindt;
die exempel seind vor augen.
1. Mk12,1–12.
2. Plünderung, Beute. Frühneuhochdt. WB 4, Sp. 1054.
3. zu verzögern. Lexer 2, Sp.1720; Götze, S.16.