5
10
15
strassburg auf dem molsheimer tag
231
durch ʲ schier nichts mehr ʲ in allen wichtigen vnd notwendigen sachen vnd obligen
¹ gemeiner teütscher nation vnd Christenheyt mitt rath vnd heyl beschlossen
vnd angegriffen, man geschweig, verrichtet vnd zu gutem endt gebracht werden
mochte ᵏ . Auß welcher zerrüttung vnd zerstörung ˡ wir nichts gewissers zu erwarten
hetten ᵐ , dann, wie der herr sagt ² , daß vnser reich, in im ³ selb ⁿ so filfeltig vnd
geferlich ⁿ zertrennet, bald ᵒ gentzlich verfallen vnd öd werde. | 125 ᵛ |
Nun möchte aber niemandt, der gottlichem wort glaubet, daran zweiulen, daß
nit ᵖ solches alles gewisse straffen vnd plagen weren, vnß von gott, dem almechtigen,
darumb zu gesandt, daß wir in verlassen, seinem wort nitt gehorchen vnd imm noch
seinem befelh nitt dienen vs gantzem hertzen, gantzer seel vnd allen krefften ⁴ . Vnd
in sunderheyt ⁵ wissen alle, die der geschrifft glauben geben, daß der allmechtig gott
sollich q ganz erschröcklich vnd verderblich zerrüttung vnd einfall eines solchen
grausamen vnd mächtigen feinds q yber sein volck fürnamlich schicket ʳ , wann es
sein ˢ reine leer vnd religion ᵗ verlasset.
Soliches bedächten sunder zweiuel ᵘ auch ir. F.G. vnd erkenntenn ᵛ ʷ ein gantz ʷ
ernstlichen trib ˣ vnd anhalten ˣ von gott sein ʸ auff vns alle, das ieder nach seinem beruff
⁶ vnd vermögen ʸ nach besserung der kirchen stattlich ᶻ trachten ᵃ vnd die, wa
ieder kondte ᵇ , mit allem fleis ᵃ ᶜ fordren solte, vnd ire fn. gn. vom anderen ᶜ alß deren
ᵈ der allmechtig diße sorg vnd werck von anderen aufferlegt ᵉ hette | 126 ʳ | alß
j)–j) am Rand erg. und eingewiesen.
k) korr. aus: mag.
l) danach gestr.: m.
m) korr. aus: haben.
n)–n) wohl von Bucer am Rand erg. und eingewiesen.
o) von Bucer über der Zeile erg.
p) über der Zeile erg. und eingewiesen.
q)–q) von anderer Hand am Rand erg. und eingewiesen für gestr.: ybel.
r) korr. aus: außschicket.
s) über der Zeile erg. für gestr.: die.
t) danach gestr.: gottes.
u) danach gestr.: vnd.
v) Wortende korr.; danach gestr.: solichs.
w)–w) von anderer Hand vor der Zeile erg.
x)–x) über der Zeile erg. und eingewiesen.
y)–y) von anderer Hand am Rand erg. und eingewiesen.
z) danach gestr.: zu.
a)–a) von anderer Hand am Rand erg. und eingewiesen.
b) danach gestr.: Weli.
c)–c) von Bucer nachträglich, ebenfalls am Rand, erg.
d) korr. aus: denen.
e) korr. aus: auffgelegt.
1. Siegen, Überlegenheit.
2. Mt 12,25.
3. sich.
4. Mt 22,37; Dtn 6,5.
5. in sunderheyt: besonders.
6. Berufung.
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strassburg auf dem molsheimer tag
231
durch ʲ schier nichts mehr ʲ in allen wichtigen vnd notwendigen sachen vnd obligen
¹ gemeiner teütscher nation vnd Christenheyt mitt rath vnd heyl beschlossen
vnd angegriffen, man geschweig, verrichtet vnd zu gutem endt gebracht werden
mochte ᵏ . Auß welcher zerrüttung vnd zerstörung ˡ wir nichts gewissers zu erwarten
hetten ᵐ , dann, wie der herr sagt ² , daß vnser reich, in im ³ selb ⁿ so filfeltig vnd
geferlich ⁿ zertrennet, bald ᵒ gentzlich verfallen vnd öd werde. | 125 ᵛ |
Nun möchte aber niemandt, der gottlichem wort glaubet, daran zweiulen, daß
nit ᵖ solches alles gewisse straffen vnd plagen weren, vnß von gott, dem almechtigen,
darumb zu gesandt, daß wir in verlassen, seinem wort nitt gehorchen vnd imm noch
seinem befelh nitt dienen vs gantzem hertzen, gantzer seel vnd allen krefften ⁴ . Vnd
in sunderheyt ⁵ wissen alle, die der geschrifft glauben geben, daß der allmechtig gott
sollich q ganz erschröcklich vnd verderblich zerrüttung vnd einfall eines solchen
grausamen vnd mächtigen feinds q yber sein volck fürnamlich schicket ʳ , wann es
sein ˢ reine leer vnd religion ᵗ verlasset.
Soliches bedächten sunder zweiuel ᵘ auch ir. F.G. vnd erkenntenn ᵛ ʷ ein gantz ʷ
ernstlichen trib ˣ vnd anhalten ˣ von gott sein ʸ auff vns alle, das ieder nach seinem beruff
⁶ vnd vermögen ʸ nach besserung der kirchen stattlich ᶻ trachten ᵃ vnd die, wa
ieder kondte ᵇ , mit allem fleis ᵃ ᶜ fordren solte, vnd ire fn. gn. vom anderen ᶜ alß deren
ᵈ der allmechtig diße sorg vnd werck von anderen aufferlegt ᵉ hette | 126 ʳ | alß
j)–j) am Rand erg. und eingewiesen.
k) korr. aus: mag.
l) danach gestr.: m.
m) korr. aus: haben.
n)–n) wohl von Bucer am Rand erg. und eingewiesen.
o) von Bucer über der Zeile erg.
p) über der Zeile erg. und eingewiesen.
q)–q) von anderer Hand am Rand erg. und eingewiesen für gestr.: ybel.
r) korr. aus: außschicket.
s) über der Zeile erg. für gestr.: die.
t) danach gestr.: gottes.
u) danach gestr.: vnd.
v) Wortende korr.; danach gestr.: solichs.
w)–w) von anderer Hand vor der Zeile erg.
x)–x) über der Zeile erg. und eingewiesen.
y)–y) von anderer Hand am Rand erg. und eingewiesen.
z) danach gestr.: zu.
a)–a) von anderer Hand am Rand erg. und eingewiesen.
b) danach gestr.: Weli.
c)–c) von Bucer nachträglich, ebenfalls am Rand, erg.
d) korr. aus: denen.
e) korr. aus: auffgelegt.
1. Siegen, Überlegenheit.
2. Mt 12,25.
3. sich.
4. Mt 22,37; Dtn 6,5.
5. in sunderheyt: besonders.
6. Berufung.