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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]; Wilhelmi, Thomas [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 18): Nachträge 1541 - 1551 sowie Ergänzungen und Korrekturen — Gütersloh, 2015

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https://doi.org/10.11588/diglit.30530#0297
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| Aia | DEs Hochwirdigsten Jn Got Vatters Fürsten vnd Herren, Hern Hermans, der
Heiliger Kirchen zu Cölen Ertzbischoffs, des Heiligen Römischen Reichs durch Jtalien
Ertzcantzlers vnd Churfürsten, Hertzogs zu Westphalen vnd Engern, Gebornen
Legats vnd Administrators zu Paderborn Appellation Wider etliche besondere
leut auß dem Ehrwirdigen Thumcapitel, Clero vnd der Vniuersitet zu Cölen vnd jre
fürgewante beschwärungen oder vermeinte Appellation newlich Jnterponiert ¹
oder fürgenomen, auß deren der Christlich Leser leichtlich vermercken sol, das alles,
was von Hochgedachtem Ertzbischoffen zu befürderung Gottes Ehren vnd
heilsamer vnd gottseliger erbauwung seiner Kirchen Christlich fürgenomen, von etlichen
seinen Widersächern gantz vngütlich ² angezogen vnd gelästert wirdt.

Auß dem Lateinischen verteutscht. Anno XLV. | Aija |

JN namen des Herren. Amen. Kundt sey aller mennigklichen ³ , die diesen gegenwertigen
brieff werden sehen oder hören lesen, das im Jar nach ᵃ der geburt desselben
vnsers Herren vnd Heilandts Jesu Christi funffzehen hundert funff vnd viertzig,
inn der vierden Jndiction nach brauch vnd gewonheit in der Stat vnd dem Ertz Stifft
Cölne zu schreiben, auff freitag, den zehenden tag des Monats Julij, zu funff vhren
nach mittage, Keysersthumbs des allerdurchleuchtigsten, großmechtigsten vnd
vnuberwindligsten Fürsten vnd Herrn, Herrn Caroli des funfften, Römischen Keisers
allzeit mehrer des Reichs etc. vnsers aller Gnedigsten Herren in seinem funff
vnnd zwentzigsten Jar für dem Wirdigem Herren Adamen Richardi, des Stiffts S.
Cassij zu Bonn Dechanden als einer ansehenlicher vnd mit Geistlicher Wirden bekleiter
Personen in beisein seiner Churfürstlicher Gnaden Syndici vort ⁴ meines offenbaren
Notarii vnd hie vnden geschriebnen gezeugen sonderlich darzu erfordert
vnd gebetten, im Schloß Bruel gestanden ist der Hochwirdigst inn Gott Vatter vnd
Herr, Herr Herman, der Heiliger Cölnischen Kirchen Ertzbischoff, des heiligen Rö-
mischen Reichs durch Jtalien Ertzcantzler vnd Churfürst, Hertzog in Westphalen
vnd Angeren, geborner Legat vnd Administrator zu Paderborn, mein Gnedigster
Herr, habend in seinen henden einen zedel in stalt ⁵ einer Appellation, Prouocation
vnd Apostels begeren libell nachfolgends inhalts, in gemut oder meinung von etlichen
vngütlichen beschwärungen, newerungen, weigerungen vnd schmähungen, so
seiner Churfürst. Gnaden zugefügt vnd hinfürter ⁶ zugefügt möchten werden, jedoch
on widerruffung einiger seiner Churfürst. Gnaden vorhin verordneten Procua)
Drf. Jarnach.

1. geltend gemacht.
2. unfreundlich, übel. Lexer 2, Sp.1896.
3. aller mennigklichen: jedermann, alle zusammen. Frühneuhochdt. WB 1, Sp. 798.
4. vor.
5. Gestalt.
6. weiterhin, in Zukunft.
 
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