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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]; Wilhelmi, Thomas [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 18): Nachträge 1541 - 1551 sowie Ergänzungen und Korrekturen — Gütersloh, 2015

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https://doi.org/10.11588/diglit.30530#0458
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Nr.20
Brief Bucers an Ottheinrich von Pfalz-Neuburg

Der Text ist folgendermaßen gegliedert:

20. Dezember 1547

1. Bucer vermag nicht zu erkennen, wie man mit Gott und unter Beibehaltung des
Augsburgischen Bekenntnisses andere Zeremonien als die in den Kirchenordnungen
festgelegten einführen kann, außer christlichem Fasten und Bußzucht.

2. Er informiert den Pfalzgrafen über die Entstehung des Meßkanons und erläutert
das evangelische Abendmahlsverständnis.

3. Kein Christ darf beim Abendmahl von dem in den Kirchenordnungen Pfalz-
Neuburgs, Brandenburgs und Sachsens festgelegten Verständnis abweichen.

4. Karl V. verlangt von den Reichsständen die Unterwerfung unter das Konzil und
unter zwischenzeitliche Religionsbestimmungen. Ottheinrich soll sich demgegenüber
auf die Zusage des Kaisers über Verhandlungen auf dem Konzil berufen
und erklären, sich nicht vorab auf die Beschlüsse festlegen zu können.

5. Eine interimistische Ordnung, um Ruhe und Frieden für die deutsche Nation
herzustellen, ist zu begrüßen, jedoch wird ein Text, der von Feinden der evangelischen
Lehre (Malvenda, Helding, Billick) verfaßt wird, dieses Ziel verfehlen.
6. Bei Beharrlichkeit werden die evangelischen Reichsstände erreichen können, bei
den Hauptpunkten der Augsburgischen Konfession bleiben zu dürfen.
7. Bucer empfiehlt, bei weiterem Beratungsbedarf Dr. Peter Alexander zu konsultieren.
 
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