Nr.21
Brief Bucers an Ottheinrich von Pfalz-Neuburg
Der Text ist folgendermaßen gegliedert:
23. Januar 1548
1. Bucer bedauert den Seelenmord an den Neuburger Untertanen durch die Rekatholisierung.
2. Er erörtert die Nachteile eines Restitutionsangebots, bei dem Ottheinrich die
Religionskompetenz vorenthalten bleibt:
a) Als Nachteil bei einer Weigerung, das Restitutionsangebot anzunehmen, stellt
er die noch größere Gewissensdrangsalierung der Untertanen heraus;
b) als Nachteil bei einer Annahme des Angebots erscheint der damit verbundene
Verstoß gegen die fürstlichen Pflichten und gegen die ersten drei Bitten des
Vaterunsers.
3. Ist eine Änderung der Restitutionsbedingungen trotz aller Anstrengungen nicht
zu erreichen, soll Ottheinrich seinen Glauben bekennen und sich unterwerfen,
da ein Oberherr die Befugnis hat, seinen Amtleuten volle oder nur partielle
Machtbefugnisse zu übertragen. Bucer verweist auf das Beispiel des Adels in den
habsburgischen Erblanden, dem gleichfalls die Kirchenhoheit entzogen ist.
4. Da jedoch eine Schmälerung der Regalien um die Religionsrechte ein offenkundiges
Unrecht ist, kann Ottheinrich gegen diesen Gewaltakt eine geheime Protestation
vornehmen. Er soll dann annehmen, was Gott ihm jetzt geben will, darf
sich aber nicht selbst an Maßnahmen zur Rekatholisierung beteiligen.
5. Bedingung für die Annahme einer derartigen Restitution muss der Gewinn der
unbeschränkten politischen Selbstregierung sein. In diesem Fall kann der Fürst
seinen Untertanen wenigstens eine moralische Stütze sein und Manches mildern.
6. Nach der Weigerung des Papstes, das Konzil nach Trient zurückzuverlegen, hatte
der Kaiser alle Stände aufgefordert, an einer Interimslösung mitzuarbeiten. Joachim
II. von Brandenburg hat Jakob Sturm aufgefordert, Bucer nach Augsburg
kommen zu lassen. Dieser reitet an diesem Tage nach Ulm ab und wird unterwegs
weiter über die Probleme Ottheinrichs nachdenken.
Brief Bucers an Ottheinrich von Pfalz-Neuburg
Der Text ist folgendermaßen gegliedert:
23. Januar 1548
1. Bucer bedauert den Seelenmord an den Neuburger Untertanen durch die Rekatholisierung.
2. Er erörtert die Nachteile eines Restitutionsangebots, bei dem Ottheinrich die
Religionskompetenz vorenthalten bleibt:
a) Als Nachteil bei einer Weigerung, das Restitutionsangebot anzunehmen, stellt
er die noch größere Gewissensdrangsalierung der Untertanen heraus;
b) als Nachteil bei einer Annahme des Angebots erscheint der damit verbundene
Verstoß gegen die fürstlichen Pflichten und gegen die ersten drei Bitten des
Vaterunsers.
3. Ist eine Änderung der Restitutionsbedingungen trotz aller Anstrengungen nicht
zu erreichen, soll Ottheinrich seinen Glauben bekennen und sich unterwerfen,
da ein Oberherr die Befugnis hat, seinen Amtleuten volle oder nur partielle
Machtbefugnisse zu übertragen. Bucer verweist auf das Beispiel des Adels in den
habsburgischen Erblanden, dem gleichfalls die Kirchenhoheit entzogen ist.
4. Da jedoch eine Schmälerung der Regalien um die Religionsrechte ein offenkundiges
Unrecht ist, kann Ottheinrich gegen diesen Gewaltakt eine geheime Protestation
vornehmen. Er soll dann annehmen, was Gott ihm jetzt geben will, darf
sich aber nicht selbst an Maßnahmen zur Rekatholisierung beteiligen.
5. Bedingung für die Annahme einer derartigen Restitution muss der Gewinn der
unbeschränkten politischen Selbstregierung sein. In diesem Fall kann der Fürst
seinen Untertanen wenigstens eine moralische Stütze sein und Manches mildern.
6. Nach der Weigerung des Papstes, das Konzil nach Trient zurückzuverlegen, hatte
der Kaiser alle Stände aufgefordert, an einer Interimslösung mitzuarbeiten. Joachim
II. von Brandenburg hat Jakob Sturm aufgefordert, Bucer nach Augsburg
kommen zu lassen. Dieser reitet an diesem Tage nach Ulm ab und wird unterwegs
weiter über die Probleme Ottheinrichs nachdenken.