II. Texte bis 1541
Nr.1
Neuedition der ›Confessio Tetrapolitana‹
vor dem 9. Juli 1530
bearbeitet von Stephen E. Buckwalter
Einleitung
Als die Confessio Tetrapolitana ¹ in ihrer lateinischen und deutschen Fassung im
dritten Band unserer Ausgabe ² kritisch ediert wurde, diente als Grundlage des lateinischen
Textes eine in der Österreichischen Nationalbibliothek aufbewahrte
Handschrift ³ , die mit der historisch wirksamsten Fassung dieses Bekenntnisses,
dem Straßburger Druck von 1531 ⁴ , vielfach übereinstimmt. Dem Herausgeberkreis
war zu jenem Zeitpunkt freilich nicht bekannt, dass eine von ihm ebenfalls berücksichtigte,
im Konstanzer Stadtarchiv aufbewahrte handschriftliche Überlieferung
des lateinischen Textes ⁵ eindeutige Zeichen einer eigenhändigen Bearbeitung
durch Bucer aufwies ⁶ . Gerade weil diese »Konstanzer« Handschrift vielfach von
der Wiener Handschrift und dem späteren Straßburger Druck abweicht, liegt es
nahe, die in ihr enthaltenen Zusätze und Korrekturen Bucers nachträglich textkritisch
zu erfassen und somit ein besseres Verständnis der Genese dieses wichtigen Bekenntnisses
zu ermöglichen. Deshalb wird im folgenden eine Neuedition der Confessio
Tetrapolitana vorgenommen.
Als Grundlage der Edition dient:
Handschrift d: Konstanz StArch, Reformationsakten 9, Beilage G, fol.238 ʳ –253 ʳ .
Text von der Hand eines unbekannten Schreibers, mit zahlreichen eigenhändigen
Korrekturen und Ergänzungen Bucers ⁷ .
1. Zur Entstehung dieses wichtigen Bekenntnisses, an dem Bucer maßgeblichen Anteil hatte, vgl.
Greschat, Bucer, S. 114 (= 1.Aufl. S.106); Bizer, Studien, S. 28–35; Pollet I, S. 40f.
2. Vgl. BDS 3, S.35–185.
3. Wien ÖNB, Cod. 11824, fol.11 ʳ –25 ᵛ : ›Confessio fidei a quattuor civitatibus Argentina Constantia
Memminga et Lindavia Carolo V. imperatori oblata«; in BDS 3, S.32 als »Handschrift A« gekennzeichnet
(zu ihrer Authentizität vgl. dort S.28–30).
4. Straßburg: Georg Ulricher, September 1531 (Bucer-Bibliograhie 46; vgl. unten Druck A).
5. Konstanz StArch, Reformationsakten 9, Beilage G, fol.238 ʳ –253 ʳ ; in BDS 3,S.32 als »Handschrift
D« gekennzeichnet (zu ihr vgl. dort S. 29).
6. Vgl. die Abbildungen auf S. 619–621.
7. Zur leichteren Identifizierung sind die textkritischen Anmerkungen, die auf Ergänzungen
oder Korrekturen Bucers hinweisen, mit einem Asterisk versehen.
Nr.1
Neuedition der ›Confessio Tetrapolitana‹
vor dem 9. Juli 1530
bearbeitet von Stephen E. Buckwalter
Einleitung
Als die Confessio Tetrapolitana ¹ in ihrer lateinischen und deutschen Fassung im
dritten Band unserer Ausgabe ² kritisch ediert wurde, diente als Grundlage des lateinischen
Textes eine in der Österreichischen Nationalbibliothek aufbewahrte
Handschrift ³ , die mit der historisch wirksamsten Fassung dieses Bekenntnisses,
dem Straßburger Druck von 1531 ⁴ , vielfach übereinstimmt. Dem Herausgeberkreis
war zu jenem Zeitpunkt freilich nicht bekannt, dass eine von ihm ebenfalls berücksichtigte,
im Konstanzer Stadtarchiv aufbewahrte handschriftliche Überlieferung
des lateinischen Textes ⁵ eindeutige Zeichen einer eigenhändigen Bearbeitung
durch Bucer aufwies ⁶ . Gerade weil diese »Konstanzer« Handschrift vielfach von
der Wiener Handschrift und dem späteren Straßburger Druck abweicht, liegt es
nahe, die in ihr enthaltenen Zusätze und Korrekturen Bucers nachträglich textkritisch
zu erfassen und somit ein besseres Verständnis der Genese dieses wichtigen Bekenntnisses
zu ermöglichen. Deshalb wird im folgenden eine Neuedition der Confessio
Tetrapolitana vorgenommen.
Als Grundlage der Edition dient:
Handschrift d: Konstanz StArch, Reformationsakten 9, Beilage G, fol.238 ʳ –253 ʳ .
Text von der Hand eines unbekannten Schreibers, mit zahlreichen eigenhändigen
Korrekturen und Ergänzungen Bucers ⁷ .
1. Zur Entstehung dieses wichtigen Bekenntnisses, an dem Bucer maßgeblichen Anteil hatte, vgl.
Greschat, Bucer, S. 114 (= 1.Aufl. S.106); Bizer, Studien, S. 28–35; Pollet I, S. 40f.
2. Vgl. BDS 3, S.35–185.
3. Wien ÖNB, Cod. 11824, fol.11 ʳ –25 ᵛ : ›Confessio fidei a quattuor civitatibus Argentina Constantia
Memminga et Lindavia Carolo V. imperatori oblata«; in BDS 3, S.32 als »Handschrift A« gekennzeichnet
(zu ihrer Authentizität vgl. dort S.28–30).
4. Straßburg: Georg Ulricher, September 1531 (Bucer-Bibliograhie 46; vgl. unten Druck A).
5. Konstanz StArch, Reformationsakten 9, Beilage G, fol.238 ʳ –253 ʳ ; in BDS 3,S.32 als »Handschrift
D« gekennzeichnet (zu ihr vgl. dort S. 29).
6. Vgl. die Abbildungen auf S. 619–621.
7. Zur leichteren Identifizierung sind die textkritischen Anmerkungen, die auf Ergänzungen
oder Korrekturen Bucers hinweisen, mit einem Asterisk versehen.