618 ii.1. confessio tetrapolitana
Um die Abweichungen dieser Handschrift gegenüber dem bisher edierten lateinischen
Text der Tetrapolitana zu verdeutlichen, werden textkritisch berücksichtigt:
Handschrift a: Wien ÖNB, Cod. 11824, fol.11 ʳ –25 ᵛ ; diese wird in der Gestalt, wie
sie im dritten Band unserer Reihe ediert wurde, herangezogen.
Druck A: Bucer-Bibliographie 46 (Straßburg: Georg Ulricher, September 1531).
Orthographische Abweichungen, die im Blick auf Verständnis und Interpretation
belanglos sind ¹ , wurden in den textkritischen Apparat nicht aufgenommen.
1. Etwa die Verwendung des einfachen »e«, wo die anderen Überlieferungen e-caudata oder
»oe« einsetzen, oder Varianten wie officium-offitium, sequutos-secutos, adflatu-afflatu oder auctoritas-authoritas.
Um die Abweichungen dieser Handschrift gegenüber dem bisher edierten lateinischen
Text der Tetrapolitana zu verdeutlichen, werden textkritisch berücksichtigt:
Handschrift a: Wien ÖNB, Cod. 11824, fol.11 ʳ –25 ᵛ ; diese wird in der Gestalt, wie
sie im dritten Band unserer Reihe ediert wurde, herangezogen.
Druck A: Bucer-Bibliographie 46 (Straßburg: Georg Ulricher, September 1531).
Orthographische Abweichungen, die im Blick auf Verständnis und Interpretation
belanglos sind ¹ , wurden in den textkritischen Apparat nicht aufgenommen.
1. Etwa die Verwendung des einfachen »e«, wo die anderen Überlieferungen e-caudata oder
»oe« einsetzen, oder Varianten wie officium-offitium, sequutos-secutos, adflatu-afflatu oder auctoritas-authoritas.