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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 1): Frühschriften 1520 - 1524 — Gütersloh, 1960

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https://doi.org/10.11588/diglit.29138#0193
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GRUND UND URSACH

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gung und der Polemik dienten, als Privatschriften erscheinen lassen, so
erkannte er in unserem Falle die Notwendigkeit, den kirchlichen Stand-
punkt wiederzugeben. Daher hat er die von ihm verfaßte Schrift von
acht anderen Straßburger Predigern mit unterschreiben lassen. Wohl
handelt es sich um eine Schrift, die wie W. Baum8 meint, »zu den
gediegensten und mutigsten gehört, die aus seiner fruchtbaren Feder
flössen«, trotzdem hielt er eine breitere Basis für notwendig. Handelte
es sich doch darin um nichts Geringeres als die Rechtfertigung aller
»Neuerungen«, die man in der Straßburger Kirche vorgenommen
hatte, das heißt, von den beiden Sakramenten, Abendmahl und Taufe,
Feiertagen, Bildern, Meßgewändern usw. Diese sollten keineswegs
geheimgehalten werden. Bucer schickt seiner Schrift deshalb ein Send-
schreiben an seinen früheren »Herrn«, den Pfalzgrafen Friedrich, vor-
aus, um vor einer offiziellen Persönlichkeit, dem Mitglied des Reichs-
regimentes, die Reformation als schriftgemäß zu erweisen.
Als Bucers Schrift gerade erschienen war, am 31. Dezember 1524,
gab Capito einen Bericht an Zwingli im Rückblick auf das vergangene
Jahr. Er geht darin nicht nur auf die Lage Straßburgs und auf eine
unter dem Aspekt des Evangeliums betriebene Politik ein, er teilt vor
allem Zwingli mit, daß Bucer in der Sakramentsfrage eine Wendung
erlebt habe. Von diesem selbst erfahren wir, aus einem in der Adventszeit
1524 an Martin (Frecht?)9 geschriebenen Brief, wie es zu dieser Ver-
änderung gekommen ist, deren Niederschlag in »Grund und Ursach«
zu finden ist. Jo 6,63, so berichtet er, habe ihn bewogen, die Lutherische
Auffassung aufzugeben. Da er in diesem Zusammenhang vom Besuch
Hinne Rhodes im Herbst dieses Jahres berichtet (am 21. November
reiste dieser wieder ab), so ist anzunehmen, daß dieser für ihn von ebenso
großer Bedeutung geworden ist wie für Zwingli. Der Eindruck dieses
Mannes muß überzeugend und bezwingend gewesen sein. Es klingt
enthusiastisch, wenn Bucer ihn über Luther stellt10. Luthers Gedanken
in seiner Schrift »Vom Anbeten des Sacraments des hl. Leichnams
Christi11« erschienen ihm nun zu schwach. Zur selben Zeit mußte er die
Auseinandersetzung mit Karlstadts Abendmahlsauffassung aufnehmen12.
Da man sich in Straßburg dazu nicht stark genug fühlte, wurde eine
Botschaft nach Wittenberg geschickt13.
8. A.a.O., S. 289. 9. Vgl. IV. Baum, a.a.O., S. 304 f.
10. Vgl. W.Baum, a.a.O., S. 303 ff. M. van Rhijn: Wessel Gansfort. s’Gravenhage
1917. S. 261 ff. Köhler I, S. 63 f.
11. WA II,431ff.
12. Vgl. Röhrich, Mitt. I, 302ff. H. Eells: The genesis of M. Bucer’s doctrine of
the Lords Supper (The Princ. Theol. Review 24, 1926, S. 225-251).
13. Vgl.R.Stupperich: Straßburgs Stellung zu Beginn des Sakramentsstreits. ARG 38,
1941, S. 249 ff. J. Rott: B. et les debuts de la querelle sacramentaire. In RHPR: 19 5 4, S. 2 3 4ff.
 
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