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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 1): Frühschriften 1520 - 1524 — Gütersloh, 1960

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.29138#0313
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ANLAGEN UND GUTACHTEN

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7. Die Handschriften
A. DAS AUTOGRAPH
Straßburg, Thomas-Archiv, Nr. 174 (Varia Ecclesiastica IX). Folio 17
recto bis 48 verso. Manu Buceri. Sine dato [Oktober/November 1523].
Die Blätter sind so beschrieben, daß auf dem recto die linke, auf dem
verso die rechte Hälfte freibleibt. Auf folio 17 recto steht oben links von
der Hand Konrad Huberts der Vermerk: »Das D. Luthers vnd seiner
nachfolger lehre, wie die inn ihren buchern verfasset ist, in den Haupt-
articulen vnd puncten christlich vnd gerecht ist; Vnnd nit ein newe,
sonder die alte vnnd ewig ist vnd bleiben wird. Circa annum 23 aut 24.«
Die Schrift ist auf den ersten Blättern sehr sorgfältig, die Zeilenführung
eng. Später wird die Schrift flüchtiger und eiliger, die Zeilen stehen
weiter auseinander. Auf dem freien Rande stehen zum Teil größere
Einschübe, auf die im Text durch ein Zeichen verwiesen ist. Sie sind
wohl im Anschluß an die Niederschrift bei einer Durchsicht eingefügt.
Eine spätere Hand bezeichnete die einzelnen Artikel mit II. Art -
XII. Art.

B. DIE ABSCHRIFT
Eine Abschrift, die sich im Besitz von Dr. Jean Rott, Straßburg, be-
findet, fertigte Johann Adam an. Die Abschrift setzt u und v nach
dem heutigen Sprachgebrauch. Herrn Dr. Rott sei auch an dieser Stelle
für sein Entgegenkommen gedankt, diese Handschrift zugänglich zu
machen.

4. Unsere Ausgabe
Unsere Ausgabe bietet den Text gemäß den Editionsgrundsätzen für
die Gutachten diplomatisch getreu. Nur die Interpunktion folgt, soweit
möglich, dem heutigen Gebrauch. Am Rande steht die Folio-Zählung
des Bandes Varia Ecclesiastica IX. Als Überschrift haben wir den
Hubertschen Vermerk beibehalten, der den Inhalt treffend zusammen-
faßt. Zusätze stehen in eckigen Klammern.
Offensichtliche Schreibfehler und Versehen sind verbessert; die Les-
arten des Originals stehen im ersten Apparat. In zwei Fällen wird die
Adamsche Abschrift berücksichtigt und mit »Adam« bezeichnet.
 
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