Metadaten

Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0017
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
CHRONOLOGIA BUCERANA

13

548, 27. Juni
548, 30- Juni
548, 2. Juli
548, 4. Juli
548, von Mitte Juli
548, 5. September
548, Mitte Oktober
548, 3. November
548, 22. Dezember
549, 23.Januar
549, 25.Januar
549, 25. Januar bis 2

gleichen Tag verlesen die Straßburger Prediger von
den Kanzeln ein Bekenntnis ihres Glaubens. In der
folgenden Woche erhält B. Kenntnis von einer pole-
mischen Schrift gegen ihn, die Straßburger Prediger
und den Rat, auf die er kurz darauf mit dem »Summa-
rischen Vergriff< antwortet.
Auf Bitten der Gesandten in Augsburg verfassen B.
und die Prediger für den Rat ein 2. Gutachten zum
Interim »Deliberation, Radtschlag vnnd Antwort ...<,
doch wünscht der Rat eine kürzere Fassung, die
daraufhin auch erarbeitet wird.
Das Interim wird durch den Augsburger Reichstags-
abschied Reichsgesetz.
B.s letzter deutscher Druck >Ein Summarischer ver-
griff der Christlichen Lehre vnd Religion ...< erscheint
- Bibi. Nr. 96.
Die Prediger übergeben dem Rat eine Kurzfassung
ihrer Einwände gegen das Interim: »Der Prediger
Supplication an den Rat<, die zusammen mit der
Deliberation vom 27. Juni nach Augsburg abgeht,
bis Mitte Oktober ziehen sich die Verhandlungen mit
dem Kaiser und dem Bischof von Straßburg hin. Der
Rat versucht, die Einführung des Interims in der Stadt
zu umgehen oder hinauszuschieben.
B., Nigri und Marbach legen dem Rat noch einmal
mündlich ihre Gewissensbedenken gegen das Interim
vor.
schreibt B. als »Consilium« für die Prediger und den
Rat »An templa consecrata filio Dei Antichristo sint
deferenda?<.
B. und die Prediger nehmen Stellung zu dem Beschluß
des Rates, mit dem Bischof Verhandlungen über
■ Modalitäten einer Einführung des Interims in der
Stadt aufzunehmen.
In Leipzig beschließen die sächsischen Stände das
sogenannte »Kleine Interim« (Melanchthon, Eber,
Cruciger, Bugenhagen u. a.).
Die Entscheidung des Rates, das Interim freiwillig
einzuführen, wird von den Schöffen gebilligt.
Bedacht des Rates an die Prediger. Sie werden ge-
mahnt, sich in ihren Predigten zu mäßigen und über
das Interim mit Stillschweigen hinwegzugehen.
. Februar Rechenschaftsbericht B.s: »De proprio fidelis Christi
ministri munere<. B. versucht sich und seinen Amts-
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften