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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

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https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0200
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DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549

Dokument 2.
Errinnerung der Prediger an die Obrigkeit
guete zücht vnnd disciplin anzurichten
(17. Juli 1546)
Seit dem großen Vorstoß der Prediger beim Rat der Stadt Straßburg, mit dem sie zu
Anfang 1546 in ihrer Schrift >Von der Kirchen mengel vnnd fähl< forderten, das Leben
der Kirche und ihrer Gemeinden durch Einrichtung von Gemeindekernen (»Christliche
Gemeinschaft«) zu erneuern, waren entscheidende Monate ins Land gegangen. Im
Februar des Jahres war Luther gestorben, der Reichstag zu Regensburg hatte mit dem
offenen Bruch zwischen den katholischen und evangelischen Reichsständen geendet,
und die Gefahr einer kriegerischen Auseinandersetzung zwischen diesen Fronten war
gewachsen. Die militärischen Vorbereitungen des Schmalkaldischen Bundes zeichneten
sich durch besondere Initiative und Energie der oberdeutschen Städte aus. Sie ergaben
eine beachtliche militärische wie strategische Überlegenheit der evangelischen Seite.
Freilich waren die Reichsstädte von Anfang an besonders gefährdet. Der Raum an der
oberen Donau, in dem sich ihre Heere mit denen der hessischen und kursächsischen
Fürsten vereinigten, schien der Schauplatz der ersten Kriegshandlungen werden zu
sollen. Außerdem zeigte sich bald, daß fürstliche Sonderinteressen und eine allgemeine
Unentschlossenheit die operative Führung lähmten.
Zu dieser Zeit forderten die Straßburger Prediger vom Rat der Stadt die Einrichtung
besonderer Buß- und Bettage in Verbindung mit verschärften Zuchtmaßnahmen. Sie
legten eine Denkschrift vor, die, ohne eine besondere Überschrift zu tragen, in die
Archive unter der Bezeichnung >Errinnerung der Prediger an die Obrigkeit, guete zücht
vnnd disciplin anzurichten< eingegangen ist. Dieser Bedacht wurde in der Ratssitzung
vom 17. Juli 1546 behandelt. Das Ratsprotokoll dieses Tages berichtet: »Ist gelesen die
ermanung der prediger zur büß vnd besserung vnd anrichtung der fest büß vnd bettag;
gelesen vnd Erkhant: Herren ordnen, die es frindlich bedenckhen, damit es die ander
woch mag jns werck khommen.« Vgl. Ratsprotokolle, AST 24 - 1546, f. 377. Der Rats-
kommission gehörten Claus Kniebis und Bastian Erb an, die in jenen Jahren auch
Kirchspielpfleger waren. Sie arbeitete schnell: Am 25. Juli wurden auf den Kanzeln wie
in den Zunftstuben die Kirchenordnung von 1534/35 sowie die Zuchtmandate von 1539
verlesen und am 27. Juli, einem Dienstag, der erste allgemeine (»große«) Bettag gehal-
ten. Vgl. Adam, S. 191E; W. Bellardi, Die Geschichte, S. 28ff., bes. S. 29, Anm. 4.
Die Handschrift
Die Eingabe der Prediger vom 17. Juli 1546 liegt uns in einer Abschrift vor, die sich in
AST 84 (48), Nr. 48 befindet (vgl. Adam, Inventaire, Sp. 114, Nr. 22). Sie umfaßt 10
Blätter mit 19 Seiten Text, unsigniert und ungezählt. Die Schriftzüge des sonst unbe-
kannten Schreibers sind klar und gut lesbar. Über die Begleittradition vgl. Anm. a). Das
Schriftstück selbst enthält über Verfasser und Entstehungszeit keine Angaben. Nach
dem zitierten Ratsprotokoll ist die Datierung gesichert: Der Bedacht ist Mitte Juli 1546
 
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