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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

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https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0345
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9. ANTWORT AN DEN RAT

341

Dokument 9
Bucers und Fagius’ Antwort an den Rat
(19. Dezember 1547)
Die Straßburger Prediger hatten auf den Kanzeln am 11. Dezember 1547 scharf gegen
die Vorgänge am Großen Bettag (6. 12.) Stellung genommen. In der Sitzung des Rates
am folgenden Tage lagen bereits mehrere Beschwerden über die Predigten vor. Im
Ratsprotokoll von diesem Tage werden Zell, Fagius, Bucer und Schnell namentlich
genannt. Der Rat hatte daraufhin Bucer und Fagius vor eine Kommission vorladen und
verhören lassen, die die Prediger um schriftliche Festlegung ihrer Rechtfertigungs-
gründe bat. Diese >Antwort an den Rau ist von Bucer verfaßt und von ihm und Fagius
unterschrieben1.
Wir besitzen zwei Handschriften:
A: AST Straßburg, 84 (48), Nr. 53 - Reinschrift von Schreiberhand - 4 Bl., ungez.;
Text auf ia, 2a-4a; datiert auf den 19. Dezember 15472.
B: Abschrift von A in AST 176 (Var. eccl. XI), f. 39ib~393a; von der Hand des Archi-
vars Wencker; sie bietet, von der Orthographie und raumsparenden Kürzungen
abgesehen, keine sachlich wichtigen Varianten. Die Datierung auf den 19. Dezem-
ber 1547 ist übernommen.
Eine weitere Abschrift befindet sich in TB 18, S. rzif.
Inhalt
Gottes Wort fordert von den Pfarrern, öffentliche Laster und Vergehen auch öffentlich
auf der Kanzel zu bekämpfen, solange die Obrigkeit keine Zuchtinstanz (»Oberherren
der Zucht«) geschaffen hat und Anzeigen unbeachtet bleiben oder aber gar Unannehm-
lichkeiten nach sich ziehen. Auch werden in der Stadt nicht einmal die kaiserlichen
Gesetze und die städtischen Zuchtordnungen durchgeführt. Die für die Ausübung der
Zucht mitverantwortlichen Kirchenpfleger erscheinen nur selten auf den Konventen der
Prediger, was ihre Pflicht wäre. So bleibt den Pfarrern um ihres Amtes willen kein
anderer Weg, als in ihren Predigten schwere Übertretungen der Gebote Gottes mit
Namensnennung anzuprangern.
So hat man Bucer vorgeworfen, er habe in seiner Predigt vom Ehebruch eines Rats-
herrn gesprochen, Fagius, er mache den Rat für die Entheiligung des Bettages und des
1. Vgl. Ratsprotokolle 1547, f. 653 (12.12); vgl. zum einzelnen W. Bellardi, Die Geschichte,
S. 59f.
2. Auf dem Umschlag, in den die Blätter der Hs. in der Sammelmappe 84 (48) gelegt sind, ist von
späterer Hand eingetragen: »Bucers and Fagii Antwort wegen ihrer Bestrebungen um Aufrichtung
christlicher Gemeinschaft.« Diese Bemerkung ist sachlich unrichtig. In der »Antwort« selbst ist die
»Christliche Gemeinschaft« nicht erwähnt (dazu W. Bellardi, Die Geschichte, S. 59, Anm. 4).
Lediglich die Stellungnahme des Rats zu der »Antwort« durch den Ratsherrn und Kirchenpfleger
Matthis Pfarrer - auch in AST 84 - enthält den Hinweis auf die »Bruderschaft«. Vgl. W. Bellardi,
Die Geschichte, S. 60.
 
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