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DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549
Sonntags verantwortlich. Bucer weist diesen Vorwurf zurück: er habe nur von Gerüch-
ten gesprochen und vor ihrer Verbreitung gewarnt. Und Fagius hat die Zuchtlosigkeit
als Folge mangelnder Aufsicht der staatlichen Ordnungsorgane, der Stadtdiener, gegei-
ßelt, die ihm die beanstandeten Vorkommnisse selbst berichtet haben. Beide Prediger
berufen sich für ihr Vorgehen auf den Auftrag, den sie für ihr Amt vom Herrn der
Kirche, von der Obrigkeit und von der Gemeinde empfangen haben.
Anmerkungen zur Edition
Die Edition gibt den genauen Buchstabenbestand wieder. Das u ist selten und unter-
schiedlich akzentuiert und bleibt daher hier in der Regel unbezeichnet (— u); ü wird
gesetzt, wo es klar als solches erkennbar ist. Unklar bleibt die Bedeutung eines Schlußbo-
gens, der sonst in den Hss. für -er steht, hier aber ganz verschiedene Bedeutung zu haben
scheint: er könnte für -e, -en, -er oder -us stehen. Da er wahrscheinlich nur Schnörkel ist
wurde von einer Notierung abgesehen.
[21a] Butzers und Fagius’ Antwort wegen ihrer Bekämpfung öffentlicher Laster.
19. Dec. 1547.
Lectum vor Rhat vnnd xxj montag den 19. decembris Anno 1547*.
| [za] | Fürsichtige, Erbare, weise, günstige, gepietende Herren! Als E.E.W.b wir
nehist1 vnser mündtliche antwort gegeben vff die vermanung vnd frage von wegen 5
v.gn.hn.c, eins Erbaren Rahts, das wir Prediger, wes sie, v. gn. h., von der oberkeit
belanget oder durch sie solte gebessert werden0, dasselbige solten jnen, v.gn.h., für-
bringen vnd nicht vff den Cantzlen ausrüffen, dadurch ein Oberkeit verkleinert2 vnd die
vnderthonen mehr verergert würden; Das wir auch, wa wir etwas wüßten von ehbruch
oder anderer onzucht fürnemer vnd regiments personen oder von schwerem spiel vnd 10
gotslesteren, dauon wir zwen in vnseren predigen besonder anregung hetten gethon3,
das selbige E.E.W. anzeigen wolten, Da haben E.E.W. an vns begert, solche vnsere
mündtliche antwort jnen zur gedächtnüs4 in ein kurtze schrifft zubegreiffen. Solchem
E.F.E.w.6 beuelch gehorsamlich nach zukommen, zeigen wir an, wie wir auch mündt-
lich gesagt, das wir nichs liebers wolten, dann v.gn.h., vnseren Obren, was durch sie 15
a) Das Titelblatt ist von zwei verschiedenen Schreibern geschrieben: Zeile 1-3 am oberen Rand
archivalische Eintragung aus späterer Zeit; Zeile 4—5 am Fuß des Blattes gleichzeitig mit dem Text
der Hs.; f. 1 b ist Leerseite, desgl. f. 4b.
b) Euer Ersam Weisheit. — c) Unserer gnädigen Herren.
d) gestr.: das wir. - e) Erbarer, Fürsichtiger, Ersamer Weisheit.
1. Kürzlich.
2. In ihren Rechten beschnitten.
3. Besonders erwähnt hätten.
4. Erinnerung.
DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549
Sonntags verantwortlich. Bucer weist diesen Vorwurf zurück: er habe nur von Gerüch-
ten gesprochen und vor ihrer Verbreitung gewarnt. Und Fagius hat die Zuchtlosigkeit
als Folge mangelnder Aufsicht der staatlichen Ordnungsorgane, der Stadtdiener, gegei-
ßelt, die ihm die beanstandeten Vorkommnisse selbst berichtet haben. Beide Prediger
berufen sich für ihr Vorgehen auf den Auftrag, den sie für ihr Amt vom Herrn der
Kirche, von der Obrigkeit und von der Gemeinde empfangen haben.
Anmerkungen zur Edition
Die Edition gibt den genauen Buchstabenbestand wieder. Das u ist selten und unter-
schiedlich akzentuiert und bleibt daher hier in der Regel unbezeichnet (— u); ü wird
gesetzt, wo es klar als solches erkennbar ist. Unklar bleibt die Bedeutung eines Schlußbo-
gens, der sonst in den Hss. für -er steht, hier aber ganz verschiedene Bedeutung zu haben
scheint: er könnte für -e, -en, -er oder -us stehen. Da er wahrscheinlich nur Schnörkel ist
wurde von einer Notierung abgesehen.
[21a] Butzers und Fagius’ Antwort wegen ihrer Bekämpfung öffentlicher Laster.
19. Dec. 1547.
Lectum vor Rhat vnnd xxj montag den 19. decembris Anno 1547*.
| [za] | Fürsichtige, Erbare, weise, günstige, gepietende Herren! Als E.E.W.b wir
nehist1 vnser mündtliche antwort gegeben vff die vermanung vnd frage von wegen 5
v.gn.hn.c, eins Erbaren Rahts, das wir Prediger, wes sie, v. gn. h., von der oberkeit
belanget oder durch sie solte gebessert werden0, dasselbige solten jnen, v.gn.h., für-
bringen vnd nicht vff den Cantzlen ausrüffen, dadurch ein Oberkeit verkleinert2 vnd die
vnderthonen mehr verergert würden; Das wir auch, wa wir etwas wüßten von ehbruch
oder anderer onzucht fürnemer vnd regiments personen oder von schwerem spiel vnd 10
gotslesteren, dauon wir zwen in vnseren predigen besonder anregung hetten gethon3,
das selbige E.E.W. anzeigen wolten, Da haben E.E.W. an vns begert, solche vnsere
mündtliche antwort jnen zur gedächtnüs4 in ein kurtze schrifft zubegreiffen. Solchem
E.F.E.w.6 beuelch gehorsamlich nach zukommen, zeigen wir an, wie wir auch mündt-
lich gesagt, das wir nichs liebers wolten, dann v.gn.h., vnseren Obren, was durch sie 15
a) Das Titelblatt ist von zwei verschiedenen Schreibern geschrieben: Zeile 1-3 am oberen Rand
archivalische Eintragung aus späterer Zeit; Zeile 4—5 am Fuß des Blattes gleichzeitig mit dem Text
der Hs.; f. 1 b ist Leerseite, desgl. f. 4b.
b) Euer Ersam Weisheit. — c) Unserer gnädigen Herren.
d) gestr.: das wir. - e) Erbarer, Fürsichtiger, Ersamer Weisheit.
1. Kürzlich.
2. In ihren Rechten beschnitten.
3. Besonders erwähnt hätten.
4. Erinnerung.