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DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549
Dokument 6
Bucers dritter Brief an die beiden Kurfürsten
(10. April 1548)
In der bewegten Woche, die seinem zweiten lateinischen Brief an die beiden Kurfürsten
vorausgegangen war, hatte Bucer nach anfänglicher Weigerung doch »uf all artickel in
buch sin antwort geben«1, »schier ein so lange schrift, als das interim ist«2. Während der
Kaiser und auch König Ferdinand sich über dieses Gutachten enttäuscht zeigten3,
bemühten sich die beiden Kurfürsten um so mehr den Straßburger umzustimmen4. Die
Unterredungen, in denen Bucer mit Rücksicht auf seine Kirche an das Regensburger
Rehgionsgespräch erinnerte, führten zu entscheidenden Fragen: »Ob er diss interim für
ein christlich Ordnung hüte5«. Das konnte Bucer unter gewissen Bedingungen bejahen.
Am anderen Tage, dem 9. April, folgte dann die Frage: »durch was mitl und wege doch
zu diser Sachen zu komen sein möchte«6. Die mündliche Antwort Bucers wurde auf
Befehl des Kaisers von dem kurbrandenburgischen Kanzler Eustachius von Schließen
aufgezeichnet und ist uns in einer deutschen Fassung und einer lateinischen Überset-
zung erhalten geblieben7. Dem Wunsch des Kaisers, »dieselbig [das Protokoll der
mündlichen Erklärung] mit aigner hand zu unterschreiben«, entsprach Bucer nicht. Die
Weigerung der Unterschrift veranlaßte ihn zu seinem zweiten lateinischen Schreiben an
die Kurfürsten.
Inhalt
Am Anfang seines Briefes macht Bucer klar, warum er das Schliebensche Protokoll
nicht unterzeichnen könne. Er faßt seine Stellungnahme zum Interim und zur Wieder-
vereinigung der Kirchen folgendermaßen zusammen:
1. Für die Sache der Wiedervereinigung der Kirchen ist nichts nützlicher als eine
Nationalsynode, um die Artikel des Interimstextes im einzelnen zu diskutieren. In den
Lehren von der Rechtfertigung, vom Opfer und in den meisten anderen Punkten stim-
men beide Religionsparteien überein.
1. So Jakob Sturm und Hans von Odratzheim an die XIII am 8. April 1548; Pol. Cor. 4,2,
Nr. 748, S. 905.
2. Mitteilung der Nürnberger Gesandten in Augsburg vom 8. April. 1548; a.a.O., Nr. 749,
S. 908.
3. »aber es ist sin kai. und kon. Mt nit zufridden«; a.a.O., Nr. 748, S. 906.
4. »Wie nun bemelter Butzerus uf dises entwichen und er volgends am 8. April von den beden
Churf[ursten] widerumb eingefordert worden« »das gedachter Butzerus auf solche handlung an
heut am 9. April von den beden Churf[ursten] widerumb erfordert worden«. A.a.O., Nr. 749,
S. 9O9f.
5. A.a.O., S. 909.
6. A.a.O., S. 910.
7. Aufzeichnung über B.s Erklärung zum Interim vor den Kurfürsten von der Pfalz und von
Brandenburg; Berlin-Dahlem, Geh. Staatsarch., Rep. X, Nr. 12 (Augsburg 1547/48), G, f. 1-4
(Deutsche Aufzeichnung) und f. 85—86 (latein. Aufzeichnung). Vgl. Pol. Cor. 4,2, Nr. 750,
S. 911-915.
DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549
Dokument 6
Bucers dritter Brief an die beiden Kurfürsten
(10. April 1548)
In der bewegten Woche, die seinem zweiten lateinischen Brief an die beiden Kurfürsten
vorausgegangen war, hatte Bucer nach anfänglicher Weigerung doch »uf all artickel in
buch sin antwort geben«1, »schier ein so lange schrift, als das interim ist«2. Während der
Kaiser und auch König Ferdinand sich über dieses Gutachten enttäuscht zeigten3,
bemühten sich die beiden Kurfürsten um so mehr den Straßburger umzustimmen4. Die
Unterredungen, in denen Bucer mit Rücksicht auf seine Kirche an das Regensburger
Rehgionsgespräch erinnerte, führten zu entscheidenden Fragen: »Ob er diss interim für
ein christlich Ordnung hüte5«. Das konnte Bucer unter gewissen Bedingungen bejahen.
Am anderen Tage, dem 9. April, folgte dann die Frage: »durch was mitl und wege doch
zu diser Sachen zu komen sein möchte«6. Die mündliche Antwort Bucers wurde auf
Befehl des Kaisers von dem kurbrandenburgischen Kanzler Eustachius von Schließen
aufgezeichnet und ist uns in einer deutschen Fassung und einer lateinischen Überset-
zung erhalten geblieben7. Dem Wunsch des Kaisers, »dieselbig [das Protokoll der
mündlichen Erklärung] mit aigner hand zu unterschreiben«, entsprach Bucer nicht. Die
Weigerung der Unterschrift veranlaßte ihn zu seinem zweiten lateinischen Schreiben an
die Kurfürsten.
Inhalt
Am Anfang seines Briefes macht Bucer klar, warum er das Schliebensche Protokoll
nicht unterzeichnen könne. Er faßt seine Stellungnahme zum Interim und zur Wieder-
vereinigung der Kirchen folgendermaßen zusammen:
1. Für die Sache der Wiedervereinigung der Kirchen ist nichts nützlicher als eine
Nationalsynode, um die Artikel des Interimstextes im einzelnen zu diskutieren. In den
Lehren von der Rechtfertigung, vom Opfer und in den meisten anderen Punkten stim-
men beide Religionsparteien überein.
1. So Jakob Sturm und Hans von Odratzheim an die XIII am 8. April 1548; Pol. Cor. 4,2,
Nr. 748, S. 905.
2. Mitteilung der Nürnberger Gesandten in Augsburg vom 8. April. 1548; a.a.O., Nr. 749,
S. 908.
3. »aber es ist sin kai. und kon. Mt nit zufridden«; a.a.O., Nr. 748, S. 906.
4. »Wie nun bemelter Butzerus uf dises entwichen und er volgends am 8. April von den beden
Churf[ursten] widerumb eingefordert worden« »das gedachter Butzerus auf solche handlung an
heut am 9. April von den beden Churf[ursten] widerumb erfordert worden«. A.a.O., Nr. 749,
S. 9O9f.
5. A.a.O., S. 909.
6. A.a.O., S. 910.
7. Aufzeichnung über B.s Erklärung zum Interim vor den Kurfürsten von der Pfalz und von
Brandenburg; Berlin-Dahlem, Geh. Staatsarch., Rep. X, Nr. 12 (Augsburg 1547/48), G, f. 1-4
(Deutsche Aufzeichnung) und f. 85—86 (latein. Aufzeichnung). Vgl. Pol. Cor. 4,2, Nr. 750,
S. 911-915.