i3. ANTWORT DER PREDIGER
549
Dokument 13
Antwort der Prediger an den Rat
(3. November 1548)
Das Erscheinen von Bucers Schrift >Ein Summarischer Vergriff der Christlichen Lehre<1
am 2. Juli 1548 hatte den Unwillen des Kaisers erregt. Das erfuhren die Straßburger
Gesandten Friedrich von Gottesheim und Ludwig Gremp, als sie am 8. August Karl V.
in Augsburg die Bitte vortrugen, er möchte der Stadt Straßburg für die Einführung des
Interims einen weiteren Aufschub gewähren2. Ihr Bittgang war insofern erfolgreich, als
der Stadt eine Frist von vier Wochen gewährt wurde, um »eine Entschuldigung an den
Kaiser« vorzubereiten. Doch schon am 24. August bedrängten die bischöflichen Räte,
die damit einer Instruktion ihres Bischofs folgten3, den Rat, mit den Verhandlungen
endlich zu beginnen. Noch einmal wich dieser einer Entscheidung aus und brachte den
Entwurf seiner »Entschuldigung« vor die Schöffenversammlung4, die jedoch am 27.
August mit knapper Mehrheit beschloß, die gesamte Bürgerschaft entscheiden zu lassen.
Das konnte für den Rat und die Stadt unabsehbare Folgen haben. So berief der Rat auf
den 30. August eine zweite Schöffenversammlung, die nach entsprechender Informa-
tion5 dem Vorhaben des Rates zustimmte.
Inzwischen war über die Freie Reichsstadt Konstanz, die sich der Einführung des
Interims entschlossen widersetzt hatte, die kaiserliche Acht verhängt worden. In der
Bürgerschaft Straßburgs wuchs in diesen Wochen Unruhe und Sorge um die Zukunft:
eine größere Zahl wohlhabender Bürger, unter ihnen auch einige Mitglieder des Rates,
sagten ihr Bürgerrecht auf und verließen die Stadt6.
Um dem Kaiser die erwähnte »Entschuldigung« zu überbringen, mußten die Abge-
sandten des Rates Jakob Sturm und Mattheus Geiger Karl V. über Worms und Mainz
bis nach Köln nachreiten, wo sie endlich am 8. September eine Audienz erhielten. Aber
der Kaiser lehnte alle Entschuldigungen und Vorschläge der Stadt rundweg ab und
verlangte, die Verhandlungen mit dem Bischof über die Einführung des Interims unver-
züglich aufzunehmen7.
Kurz zuvor, am 5. September, waren Bucer, Nigri und Marbach vor dem Rat erschie-
nen und hatten im Namen der Straßburger Prediger erklärt, sie könnten den Bitten und
Ermahnungen des Rates, ihre »predigen zu messigen«, nicht folgen. Für sie sei das
Interim »ein gantzer abfall von Christo«. Anstatt in Verhandlungen mit dem Bischof
nach einem tragbaren Kompromiß zu suchen, sollte man für die gesamte Bürgerschaft
einen großen Buß- und Bettag ansetzen, wie man das früher in besonderen Notzeiten
getan habe8.
1. Bibi. Nr. 96; dieser Bd. S. mff.
2. Vgl. ZKG 1, 1974, S. Ö9f. 3. Vgl. Pol. Cor. 4, S. 1057!.
4. Ermahnung des Rats an die Zünfte vom 16. August; Pol. Cor. 4, S. 1053. 1059, Anm. 1.
5. Zweites Anbringen des Rates ...; Pol. Cor. 4, S. 10590.
6. Adam, S. 267; Quellen in: ZKG 85, 1974, S. 68.
7. Vgl. die handschriftliche Aufzeichnung Jakob Sturms über die Begegnung mit dem Kaiser am
8. September in Köln in: AMS AA 452, 20; Pol. Cor. 4, S. 108iff.
8. Vgl. Adam, S. 268.
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Dokument 13
Antwort der Prediger an den Rat
(3. November 1548)
Das Erscheinen von Bucers Schrift >Ein Summarischer Vergriff der Christlichen Lehre<1
am 2. Juli 1548 hatte den Unwillen des Kaisers erregt. Das erfuhren die Straßburger
Gesandten Friedrich von Gottesheim und Ludwig Gremp, als sie am 8. August Karl V.
in Augsburg die Bitte vortrugen, er möchte der Stadt Straßburg für die Einführung des
Interims einen weiteren Aufschub gewähren2. Ihr Bittgang war insofern erfolgreich, als
der Stadt eine Frist von vier Wochen gewährt wurde, um »eine Entschuldigung an den
Kaiser« vorzubereiten. Doch schon am 24. August bedrängten die bischöflichen Räte,
die damit einer Instruktion ihres Bischofs folgten3, den Rat, mit den Verhandlungen
endlich zu beginnen. Noch einmal wich dieser einer Entscheidung aus und brachte den
Entwurf seiner »Entschuldigung« vor die Schöffenversammlung4, die jedoch am 27.
August mit knapper Mehrheit beschloß, die gesamte Bürgerschaft entscheiden zu lassen.
Das konnte für den Rat und die Stadt unabsehbare Folgen haben. So berief der Rat auf
den 30. August eine zweite Schöffenversammlung, die nach entsprechender Informa-
tion5 dem Vorhaben des Rates zustimmte.
Inzwischen war über die Freie Reichsstadt Konstanz, die sich der Einführung des
Interims entschlossen widersetzt hatte, die kaiserliche Acht verhängt worden. In der
Bürgerschaft Straßburgs wuchs in diesen Wochen Unruhe und Sorge um die Zukunft:
eine größere Zahl wohlhabender Bürger, unter ihnen auch einige Mitglieder des Rates,
sagten ihr Bürgerrecht auf und verließen die Stadt6.
Um dem Kaiser die erwähnte »Entschuldigung« zu überbringen, mußten die Abge-
sandten des Rates Jakob Sturm und Mattheus Geiger Karl V. über Worms und Mainz
bis nach Köln nachreiten, wo sie endlich am 8. September eine Audienz erhielten. Aber
der Kaiser lehnte alle Entschuldigungen und Vorschläge der Stadt rundweg ab und
verlangte, die Verhandlungen mit dem Bischof über die Einführung des Interims unver-
züglich aufzunehmen7.
Kurz zuvor, am 5. September, waren Bucer, Nigri und Marbach vor dem Rat erschie-
nen und hatten im Namen der Straßburger Prediger erklärt, sie könnten den Bitten und
Ermahnungen des Rates, ihre »predigen zu messigen«, nicht folgen. Für sie sei das
Interim »ein gantzer abfall von Christo«. Anstatt in Verhandlungen mit dem Bischof
nach einem tragbaren Kompromiß zu suchen, sollte man für die gesamte Bürgerschaft
einen großen Buß- und Bettag ansetzen, wie man das früher in besonderen Notzeiten
getan habe8.
1. Bibi. Nr. 96; dieser Bd. S. mff.
2. Vgl. ZKG 1, 1974, S. Ö9f. 3. Vgl. Pol. Cor. 4, S. 1057!.
4. Ermahnung des Rats an die Zünfte vom 16. August; Pol. Cor. 4, S. 1053. 1059, Anm. 1.
5. Zweites Anbringen des Rates ...; Pol. Cor. 4, S. 10590.
6. Adam, S. 267; Quellen in: ZKG 85, 1974, S. 68.
7. Vgl. die handschriftliche Aufzeichnung Jakob Sturms über die Begegnung mit dem Kaiser am
8. September in Köln in: AMS AA 452, 20; Pol. Cor. 4, S. 108iff.
8. Vgl. Adam, S. 268.