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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

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https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0354
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350

DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549

Dokument 1
Bucers erster Brief an die Kurfürsten
von der Pfalz und von Brandenburg
(2. April 1548)
In seinem Brief vom 2. April an die beiden Kurfürsten gibt Bucer seinen ersten Ein
druck zum kaiserlichen Vorschlag schriftlich wieder 1 . In der kurzen Zeit, die Bucer zur
Verfügung stand, hatte er den Wortlaut des Interims fleißig studiert 2 . Auch der Gedan
kenaustausch mit den beiden Kurfürsten ist sehr intensiv gewesen. Abgesehen von
anderen Gründen, die Bucer zur Zurückhaltung zwangen, war eine längere, einigerma
ßen adäquate Antwort kaum möglich. Seine erste schriftliche Äußerung zum Interim ist
deshalb im Hinblick auf den Zeitdruck, dem er ausgesetzt war, wie auch auf das beharr
liche Drängen der um seine Zustimmung werbenden Kurfürsten zu verstehen. Die
Bedeutung unseres Dokumentes wird durch diese Umstände unterstrichen, aber zu
gleich auch eingeschränkt.
Inhalt
Zunächst bringt Bucer seine Freude zum Ausdruck, indem er das kaiserliche Unterneh
men der Versöhnung der Kirchen als heilsam und notwendig bezeichnet. Zu dieser
Arbeit - und das wird am Ende des Briefes noch einmal wiederholt - sagt er gerne seine
Hilfe zu. Er habe aber fromme und zwingende Gründe, sich nicht - auch nicht pro
persona sua - zu jedem einzelnen Kapitel des Interims zu äußern und so ein Urteil
vorwegzunehmen. Er selbst werde dadurch für das Werk der Wiedervereinigung der
Kirchen ungeeignet werden. Deshalb formuliert er folgende Zielpunkte:
1. Beide Parteien sollten die Lehre des Interims annehmen und gewissenhaft lehren.
2. In der Amtsführung und im Leben der Diener der Kirche sollte die Lehre zum
Ausdruck kommen.
3. Die Sakramente und Zeremonien müßten verständlich und pie gespendet bzw.
gestaltet werden.
4. Die Verwirrung der Geister sei durch die andauernde Spaltung sehr groß. Deshalb
sollte man in Sachen des Glaubens und der Gewissen nicht übereilt vorgehen.
Für den Weg gegenseitigen Verständnisses formuliert der Straßburger die Maxime:
zuerst »consensio in necessariis«, dann »conformitas in aliis ad salutem non necessariis«.
1. Es steht jetzt fest, daß (im Gegensatz zu Pol. Cor. 4,2, S. 904, Anm. 4) der sog. »Komerstadt-
Cettel« nicht Bemerkungen von Bucer enthält, sondern über ein Gespräch Komerstadts mit Me-
lanchthon berichtet, das am 19. und 20. April 1548 im Kloster Altzella geführt worden ist (vgl. H.
Scheible: Melanchthons Brief an Carlowitz. In: ARG 57. 1966. S. 102H.) und sich auf Formulie
rungen des den sächs. Landständen am 24. April vorzulegenden Gutachtens der Wittenberger
Theologen bezieht. Komerstadt war Anfang April nicht in Augsburg.
2. Ubi adveni, statim über est oblatus ... Expendi librum et annotavi biduo (Bucer an Cruciger, s.
unten, S. 4oof.). Zur Entstehungsgeschichte dieses »Buches« vgl. G. Beutel: Über den Ursprung des
Augsburger Interims. Diss. Phil. Leipzig/Dresden 1888 und jetzt J. V. Pollet: Julius Pflug. Corres-
pondance 3. S. 623-630 (La redaction de Flnterim) und S. (Le Texte originel de l’Interim).
 
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