EIN SUMMARISCHER VERGRIFF
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Die so hart und so gefährlich angegriffenen Prediger rechtfertigten sich durch eine
Gegenschrift, die nicht nur die Beschuldigungen widerlegte, sondern vor allem die von
ihnen vertretene evangelische Lehre noch einmal positiv formulieren sollte, den >Sum-
marischen Vergriff<. Sie zeigt Bucers Handschrift : Obwohl nach eigener Aussage »in eil
verzeichnet«, ist sie streckenweise von epischer Breite und gefällt sich in langen, un-
übersichtlichen Satzkonstruktionen, in einem Stil, den wir auch sonst bei Bucer finden.
Ihre Bedeutung aber liegt nicht so sehr in ihrem konkreten Anlaß als vielmehr in der
bekenntnisartigen Formulierung evangelischer Glaubenssätze in den 29 Artikeln. Sie hat
bei den sich über Monate und Jahre hinziehenden Verhandlungen um die Einführung
des Interims in Straßburg eine eigene Rolle gespielt13. Über ihre Nachwirkungen in der
Bekenntnisentwicklung des Protestantismus kann man nur Vermutungen aussprechen,
solange nicht genaue Einzeluntersuchungen angestellt sind.
Druckbeschreibung
Titelblatt. Ein Summarischer ver= // griff der Christlichen lehre vnd Reli = // gion, die
man zu Strasburg hat nun in die // xxviij. jar gelehret. // Mit // Einer antwort der Predi-
ger daselbet // auff ein Lesterschrifft / in deren sie des Münsterischen // geists vnd lehre
/ on einigen schein der warheit // beschuldiget werden. // Vnd // Wem Reformation des
eüsseren // Ceremonischen Gotsdienste // zustande. // Psal. CXIX. // Ich hang an
deinen zeügnussen / HERRE // lass mich nicht zu schänden werden. // M.D. xlviij.
Der Satz umfaßt vier Blöcke mit 4-4-3 -2 Zeilen. Block 1, 2 und 3 sind durch ein ein-
zelnes Wort miteinander verbunden. Die Bibelstelle Ps 119 [31] ist Überschrift, die
lateinische Jahreszahl 1348 Unterschrift von Block 4 (Psalmwort). Für die Typen wird
gotische Fraktur in drei verschiedenen Größen verwendet.
Der Titel (Block 1) besagt: Es soll eine Zusammenfassung der Lehre gegeben werden,
die seit 1521 (»in die 28 jar«) in Straßburg verkündigt worden ist. Der Untertitel
(Block 2) kündigt die Antwort auf eine Schrift an, in der die Prediger - zu Unrecht -
wegen wiedertäuferischer Lehren angegriffen worden sind. Als Anhang (Block 3 ) soll auf
die Frage geantwortet werden, wer Recht und Vollmacht habe, die Formen des Gottes-
dienstes und der verfaßten Kirche zu ändern. Den Abschluß (Block 4) bildet das Psal-
menzitat und die Jahreszahl 1348. Auf dem Exemplar des Druckes AST 75, der uns als
Vorlage dient, ist handschriftlich zur Jahreszahl hinzugefügt »de die 2. Juli)«, was so
auch am Ende des Druckes auf f. F 2b steht.
Zweiundzwanzig unpaginierte Blätter, die Seite zu 3 2 Zeilen, mit Lagen- und Blattbe-
zeichnungen von A(i) bis F(iiii) und in Fraktur gesetzt14. Bei den Zwischentiteln er-
scheint die erste Zeile in der Regel in größeren Typen, der folgende Text beginnt mit
einer zweizeiligen Initiale ohne besondere Merkmale.
Drucker und Druckort sind nicht genannt, lassen sich aber durch Typenvergleichung
13. Der Rat und vor allem Jakob Sturm haben den Summarischen vergriff < wiederholt gegen
direkte Angriffe Karls V. verteidigen müssen. Vgl. Anm. 8 und W. Bellardi, Bucers »Summarischer
Vergriff«, S. 64 ff.
14. Bibliograph. Nachweis bei Mentz, Nr. 76 und in Bibi. Nr. 96.
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Die so hart und so gefährlich angegriffenen Prediger rechtfertigten sich durch eine
Gegenschrift, die nicht nur die Beschuldigungen widerlegte, sondern vor allem die von
ihnen vertretene evangelische Lehre noch einmal positiv formulieren sollte, den >Sum-
marischen Vergriff<. Sie zeigt Bucers Handschrift : Obwohl nach eigener Aussage »in eil
verzeichnet«, ist sie streckenweise von epischer Breite und gefällt sich in langen, un-
übersichtlichen Satzkonstruktionen, in einem Stil, den wir auch sonst bei Bucer finden.
Ihre Bedeutung aber liegt nicht so sehr in ihrem konkreten Anlaß als vielmehr in der
bekenntnisartigen Formulierung evangelischer Glaubenssätze in den 29 Artikeln. Sie hat
bei den sich über Monate und Jahre hinziehenden Verhandlungen um die Einführung
des Interims in Straßburg eine eigene Rolle gespielt13. Über ihre Nachwirkungen in der
Bekenntnisentwicklung des Protestantismus kann man nur Vermutungen aussprechen,
solange nicht genaue Einzeluntersuchungen angestellt sind.
Druckbeschreibung
Titelblatt. Ein Summarischer ver= // griff der Christlichen lehre vnd Reli = // gion, die
man zu Strasburg hat nun in die // xxviij. jar gelehret. // Mit // Einer antwort der Predi-
ger daselbet // auff ein Lesterschrifft / in deren sie des Münsterischen // geists vnd lehre
/ on einigen schein der warheit // beschuldiget werden. // Vnd // Wem Reformation des
eüsseren // Ceremonischen Gotsdienste // zustande. // Psal. CXIX. // Ich hang an
deinen zeügnussen / HERRE // lass mich nicht zu schänden werden. // M.D. xlviij.
Der Satz umfaßt vier Blöcke mit 4-4-3 -2 Zeilen. Block 1, 2 und 3 sind durch ein ein-
zelnes Wort miteinander verbunden. Die Bibelstelle Ps 119 [31] ist Überschrift, die
lateinische Jahreszahl 1348 Unterschrift von Block 4 (Psalmwort). Für die Typen wird
gotische Fraktur in drei verschiedenen Größen verwendet.
Der Titel (Block 1) besagt: Es soll eine Zusammenfassung der Lehre gegeben werden,
die seit 1521 (»in die 28 jar«) in Straßburg verkündigt worden ist. Der Untertitel
(Block 2) kündigt die Antwort auf eine Schrift an, in der die Prediger - zu Unrecht -
wegen wiedertäuferischer Lehren angegriffen worden sind. Als Anhang (Block 3 ) soll auf
die Frage geantwortet werden, wer Recht und Vollmacht habe, die Formen des Gottes-
dienstes und der verfaßten Kirche zu ändern. Den Abschluß (Block 4) bildet das Psal-
menzitat und die Jahreszahl 1348. Auf dem Exemplar des Druckes AST 75, der uns als
Vorlage dient, ist handschriftlich zur Jahreszahl hinzugefügt »de die 2. Juli)«, was so
auch am Ende des Druckes auf f. F 2b steht.
Zweiundzwanzig unpaginierte Blätter, die Seite zu 3 2 Zeilen, mit Lagen- und Blattbe-
zeichnungen von A(i) bis F(iiii) und in Fraktur gesetzt14. Bei den Zwischentiteln er-
scheint die erste Zeile in der Regel in größeren Typen, der folgende Text beginnt mit
einer zweizeiligen Initiale ohne besondere Merkmale.
Drucker und Druckort sind nicht genannt, lassen sich aber durch Typenvergleichung
13. Der Rat und vor allem Jakob Sturm haben den Summarischen vergriff < wiederholt gegen
direkte Angriffe Karls V. verteidigen müssen. Vgl. Anm. 8 und W. Bellardi, Bucers »Summarischer
Vergriff«, S. 64 ff.
14. Bibliograph. Nachweis bei Mentz, Nr. 76 und in Bibi. Nr. 96.