Metadaten

Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0121
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten

DWork-Logo
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
EIN SUMMARISCHER VERGRIFF

II?
Inhalt
Der Summarische Vergriff < gliedert sich in vier Teile:
1. Was die Straßburger Prediger am 3. Juni 1548 gepredigt haben.
2. Was man ihnen in der anonymen Schrift (>bedencken und erinnerung<) unterstellt
hat.
3. Was sie wirklich in 28 Jahren gelehrt und gepredigt haben.
4. Was auf die vier Hauptargumente der Gegner (Befürworter des Interims) zu
antworten ist.
1. Der Inhalt der Predigten vom 3. Juni in Straßburg. Alle Nöte dieser Zeit sind Gottes
Heimsuchung für unsere Sünden. Die Anfechtung soll uns dazu helfen, fleißiger in
Gottes Wort zu lesen, regelmäßiger die Gottesdienste zu besuchen, freimütiger unseren
Glauben zu bekennen. Der Obrigkeit schulden wir den Gehorsam, den Mitbürgern das
Zeugnis der Wahrheit. Die Grundlagen unseres Glaubens sind allein die Heilige Schrift,
die Sakramente und die brüderliche Zucht.
2. Der Inhalt der Schrift >bedencken und erinnerung<. Die Straßburger Prediger werden
beschuldigt, in den Gottesdiensten des 3. Juni ihre Gemeinden zum Ungehorsam gegen
die Obrigkeit aufgefordert zu haben. Sie haben verlangt, daß diese auch ihre weltlichen
(politischen) Entscheidungen allein von der Schrift her fälle, und sie haben gelehrt, die
»Reformation des äußeren Tempels« stehe allein der christlichen Gemeinde, nicht der
weltlichen Obrigkeit zu21. Das sei »Münsterischer Geist« und werde wie vor Jahren in
Münster zu einer politischen Katastrophe führen.
3. Unsere evangelische Lehre seit 28 Jahren. Was wir gelehrt und gepredigt haben, steht
in folgenden Artikeln22:
1. Woher alle Lehre zu nehmen sei: Die alleinige Quelle aller Lehre und Verkündi-
gung ist die Heilige Schrift, das Wort Gottes.
2. Die Erkenntnis Gottes und Christi: Allein aus seinem Wort erkennen wir Gott
(eins im Wesen und dreifältig in den Personen) und Christus (wahrer Mensch und
wahrer Gott, für uns gestorben und auferstanden, zur Rechten Gottes erhöht).
3. Die Erkenntnis des Menschen: Der Mensch ist zu Gottes Ebenbild erschaffen,
doch durch den Sündenfall zum Guten unfähig geworden.
4. Wahre Reue der Sünden und freier Wille zum Argen: Die Erkenntnis, daß der
Huberts Hände übergegangen, oder Lenglin hatte ihm das Buch für die Zwecke der Übersetzung
überlassen. Von Lenglins Hand stammen nicht nur die Marginalien im ersten Teil (vgl. Anm. 12),
sondern auch verschiedene Berichtigungen von Druckfehlern.
21. Das hätte in der konkreten geschichtlichen Situation bedeutet: Der Rat habe nicht die Legiti-
mation, das Interim einzuführen, mit dem ja eine Veränderung des äußeren Kirchenwesens in der
Stadt notwendigerweise verbunden gewesen wäre und dann auch verbunden war.
22. An den Anfang der Inhaltsangabe der 29 Artikel ist das Thema gestellt, das in den Margina-
lien des Druckes formuliert ist. Vgl. App. 2. In Klammern sind die Themen jener Artikel angege-
ben, für die eine besondere Randnote fehlt.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften