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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

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https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0122
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DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549

Mensch nur zum Bösen frei sei, führt zu Reue und Buße. Er bedarf der Wiedergeburt
durch Christus.
5. Unsere Erlösung und Rechtfertigung: Gott erbarmt sich des verlorenen Menschen
und der gefallenen Welt in seinem Sohn Jesus Christus, der für unsere Sünden gestorben
ist, uns aus Gnaden angenommen und zu einem neuen Leben erlöst hat.
6. Der wahre Glaube: Der Glaube allein macht uns vor Gott gerecht und schenkt uns
die Gewißheit der Gotteskindschaft.
7. Das Vertrauen auf Gott, Hoffnung des ewigen Lebens, die wahre Liebe Gottes,
die Liebe des Nächsten: Die Früchte des Glaubens sind das völlige Vertrauen auf Gottes
Liebe, die feste Hoffnung auf das ewige Leben und die gehorsame Liebe zu Gott und
zum Nächsten.
8. Tötung des alten Adam: Glaube, Liebe, Hoffnung und alle Tugenden des neuen
Lebens hängen stets aneinander; durch den Heil. Geist wird der alte Adam in uns ertö-
tet, daß wir den bösen Werken absagen, die Heimsuchung willig erdulden und den
neuen Menschen anziehen. Der wahre Glaube ist an den von Gott gewirkten guten
Werken zu erkennen.
9. Gebrechlichkeit und Mangel an aller unserer Gerechtigkeit: Weil es uns auch im
neuen Leben an der eigenen Gerechtigkeit mangelt, sind wir auf Gottes Gnade angewie-
sen und ohne sie verloren.
10. Belohnung guter Werke: Alle unsere guten Werke sind Lohn der Gnade Gottes.
Wir können uns ihrer nicht rühmen, sondern bleiben im besten Falle »unnütze
Knechte«.
11. Die christliche Gemeinde: Die Gläubigen sind als Glieder am Leib Christi seine
Gemeinde, die auf sein Wort hört, sich durch Gebet, Sakrament und Zucht stärken und
erhalten läßt und den Dienst der ihr vom Herrn verordneten Hirten willig annimmt.
12. (Die Leitung der Gemeinde I): Der Herr erwählt und gibt seiner Gemeinde
Hirten und Lehrer, die seine Gemeinde weiden, erbauen und lehren.
13. (Die Leitung der Gemeinde II): Neben den »oberen Seelsorgern«, denen die
Lehre, die Verwaltung der Sakramente und die brüderliche Zucht befohlen sind, stehen
die Diener, die den Hirten zu helfen und die Armen zu versorgen haben.
14. (Die Leitung der Gemeinde III): Beide »Grade der Kirchendienste«, die Seelsor-
ger und die Diener, verwalten ihr Amt und tun ihren Dienst in der gleichen Vollmacht
des Herrn der Kirche.
15. (Die Taufe I): Grundsätzlich empfängt die Taufe jeder, der zum Glauben gekom-
men, unterwiesen ist und seinen Glauben öffentlich bekannt hat. Ihr hat in jedem Fall
eine fortgehende Unterweisung und das brüderliche Gespräch zu folgen. Die Kinder-
taufe wird gewährt, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.
16. (Die Taufe II): Die Taufe ist das Siegel der Gotteskindschaft. Sie macht uns der
Vergebung unserer Sünden gewiß und bietet uns als Gottes Gnadengabe die Wiederge-
burt und Erneuerung im Heiligen Geist an.
17. (Die Konfirmation): Die getauften Kinder werden im Kinderbericht (Katechis-
musunterricht) über Gottes Willen und den rechten Glauben (sic!) belehrt, bekennen im
mündigen Alter ihren Glauben vor der Gemeinde und werden durch Handauflegen,
Gebet und Empfang des Abendmahls als Glieder der Gemeinde bestätigt.
 
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