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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

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https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0228
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DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549

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schetzen. Jn menschlichen Sachen, do man den leyten zu eheren vnd liebe fest haltet, als
vff brautleuffen114, vff besonderen gastereien vnd besüchungen guter freynden, vnd nitt
allein fyrnemer lythen vnd Herren, sunder auch gemeiner freynden, wo die anders
warlich geliebt sind, da lassen die leuth alle andere geschefft vnd thün gentzlich fahren,
schicken vnd rüsten sich darzü mitt besonderem kosten, vleiß vnd mühe, das sie vff 5
solichenn hochzeitten allein dem auswarten115 vnd solichs auch woll vnd zierlich ver-
richten, das zu freuden vnd eheren jrer güten Herren vnd freunde dienen mage.
Was müssigens116 dann, rüstens, schmucken vnd zierens vnd in dem1, Was vleis vnd
ernst solte von vns Christen, die wir zum preiss vnd gefallen gottes so gar theür erkauf-
fet sind, angewandt werden vff den festen syner gnaden vnd der hochzeitt vnsers 10
| [14 a] | ewigen heils? Wie dan bey den Christen alle feirtag syn sollen, als vff die man
die hochzeitt solle begohn, die der himmelisch vatter synem sone, vnserem Herren
Christo, gemacht hatt mitt der brautt seiner gleubigen gemeinden. Dan da allemal die
Ewige gnad gottes, erlösung vnd gemeinschafft vnsers Herren Jesu Christi durch das
Euangelik vnd die h. Sacrament solle dargegeben, erneuwert, gemheret vnd bestetiget 15
werden.
Wer nun dis alles wille recht zu hertzen fassen, der wirdt wol erkennen, das ein wäre
bekerung zü gott der feirtagen halben erforderet, das ein oberkeit erstlich gentzlich
abschaffe alle weltliche vnd fleischliche onnötige werck, vor allem1 die sündtlichenn vnd
ergerlichen, als vnordenlich zechen, spielen, tantzen vnd desgleychen, Dobey aber auch 2.0
alle leybliche werck vnd gescheft, die zü anderen Zeiten nutz vnd nottwendig synd oder
doch mögen on Verletzung gottes zü zimlicher ergetzlichkeyt117 geübet werden. Vnd
damitt man ein wares müssigstohn von118 solchen wercken erlange, das man auch alle
vrsachen vnd anreitzung zü dysen wercken abschneyde, Dazü were ja güt, das, wie in
ettlichen Sächssisschen stetten von altem här der brauch ist, die statt biss nach dem 25
fyrnemmen ampt der kirchen119 wirde verschlossen | [14 b] | gehalten vnd allein den
gesten vnd anderen, so nottwendig zü reisen vnd von der oberkeit erlaubnis hetten,
geöffnet würde; Desglichen, das man alle Stuben120 den tag zü hielte vnd den würten
verbiette, niemand anders dan gesten vff die feiertag zü essen oder™ zü trincken geben.
Vnd dann züm dritten, das man niemand gestattete, das er vff die tage des Herren nitt 30
zur gemeinde vnd wortt Gottes selb kommen vnd die synen auch darzü halten wolte, so
ferre121 er vndn die synen das lybs halben122 vermöchte. Dan weil das der Ewig Gott so
j) fehlt B; der Sinn des Satzes wird dadurch noch unklarer.
k) Evangelium B. -1) am Rand: 1. - m) und B. - n) am Rand: 2.
114. Hochzeiten.
115. Obliegen.
116. Zeit nehmen. (Was an Sich-Zeit-nehmen, Rüsten ... sollte dann erst von uns Christen ...
angewandt werden ... )
117. Zu angemessener Entschädigung.
118. Abstand nehmen von.
119. Hauptgottesdienst (am Sonntagvormittag).
120. Zunftstuben, Wirtsstuben.
121. Sofern.
122. Gesundheitlich; von der Körperverfassung her.
 
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