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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

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https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0369
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3- BRIEFMEMORANDUM

365

nicht etwas bessern konde. Dieselbigen meine anthwort vnnd antzeig halten sich wie
volget26.
Im Tittel von der Rechtfertigung § i27.
Das ist vonn verdienter verdamnus absoluieret vnd ledig gesprochenn vmb vnsers hernn
5 Jesu Christi willenn vnnd zum khindt vnnd Erben Gottes vffgenommen vnd mit der
eingegebnen gerechtigkeit begäbet; vnd wurdt also auß einem vngerechten ein gerechter
durch die gnad Gottes vnnd den verdiennst vnsers Hern Jesu Christi28.
Im Artickell von der weis, wie man die gerechtfertigung
bekommet29, im § ultimo30.
10 Vff das »vnnd vernewert durch den Heiligen Geist etc.«: | [16] | der jn jm wurcket wie
den waren lebendigen glauben, Also auch die liebe vnnd hoffnung, das ist die eingege-
bene gerechtigkeit, welche also bestehet jm glauben, hoffnung vnnd lieb etc.31
Das wenn [»sie zum glauben vnd der hoffnung kombt«]32.
Et ad finem33: ja gar verlierenn, dann der wäre Euangelisch glaub nicht ohne hoff-
15 nung vnnd liebe noch die liebe vnnd hoffnung on solchen glaubenn sein khann.
Im artickell von der Liebe vnnd guten werckenn34.§ 1.
Ad illa: »So pleibet er im thode«35: Dann were da liebet, der ist auß Got gebornn vnd
kennet Gott. Were nit liebet, der hat Gott nit erkhandt. Vnnd so wir einander liebennn,
26. Hier endet der einleitende Briefteil. Die kritische Stellungnahme schließt sich unmittelbar an.
Im Original wird hier vermutlich eine neue Seite begonnen haben.
27. Die »Antwort und Anzeige« setzen beim 4. Artikel »Von der Rechtfertigung« {Mehlhausen,
S. 42) ein. § = Absatz (vgl. Anm. 13). - Die Ausgabe des Interims bei Mehlhausen folgt anderen
Editionsgrundsätzen als die der BDS. Vgl. Mehlhausen, S. 15 und BDS 1, S. i8ff. Dadurch erklären
sich die orthographischen Unterschiede in der Zitierweise des Mehlhausen-Textes gegenüber der
unserer Handschrift.
28. Der Inhalt von Art. 4, Abs. 1 wird ohne Kommentar referiert. Im Gespräch mit den Kurfür-
sten sowie im lat. Brief B.s an sie vom Vortage waren Änderungswünsche geäußert worden (vgl.
Einleitung). B. übergeht sowohl die Art. 1—3, als auch Art. 5 »Von den früchten und dem nutz der
rechtfertigung« {Mehlhausen, S. 48). Nebenbei bemerkt: Da Mehlhausen der dt. die lat. Fassung des
Interims -Textes vom 15. Mai 1548 - gegenüberstellt, weisen die geraden Seitenzahlen auf den dt.,
die ungeraden auf den lat. Text. - Vgl. >Ein kurtzer bericht<, f. 2a.
29. Art. 6 »Von der weise, durch welche der mentsch die rechtfertigung bekombt« {Mehlhausen,
S. 48/50).
30. Mehlhausen, S. 50, 3. Abs., Z. 5ff.: »Also ... das derselbig wird auch geheylliget und vemeu-
ert durch den heyligen geist usw.« Hier möchte B. vereinfachen, indem er fünf Zeilen zu streichen
vorschlägt (»dan dieser glaub ... diese gerechtigkait«).
31. Vgl. >Ein kurtzer bericht<, f. 2a.
32. »Das wenn« ist offenbar in B.s Notizen stehen geblieben, ohne daß er seine Anmerkungen zu
Papier gebracht hätte. Es ist nach Mehlhausen, S. 50, Abs. 3, Z. 9 zu ergänzen: »(Das wenn) sie zum
glauben und der hoffnung kombt«. Damit gehören die beiden alleinstehenden Wörter zu den nach
Anm. 30 zu streichenden Zeilen.
33. Letzter Satz von Art. 5 {Mehlhausen, S. 50): »... so würde sie gestumelt [d. h. verstümmelt]
und mangelhafft sein«. Das ist B. zu wenig: ohne die Dreiheit von Glaube, Hoffnung und Liebe gibt
es für ihn keine Gerechtigkeit.
34. Art. 7 »Von der liebe und gueten wercken« {Mehlhausen, S. 52ff.).
35. Auf den Hinweis auf Jak 2,17 folgt: »der mensch habe sovil glaubens als er wolle, ist die lieb
 
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