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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 17): Die letzten Strassburger Jahre: 1546 - 1549 — Gütersloh, 1981

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https://doi.org/10.11588/diglit.30258#0378
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DIE LETZTEN STRASSBURGER JAHRE 1546-1549

das er selbs Gots wort predige, die H. Sacrament außspenden vnd ob Christlich zücht
halten solle".
Also ist° der Diacon vnd Subdiacon dienst furnemlich versehung der armen vnd
daneben auch in der Gmeind Göttis bei den Sacramenten vnd zu der zücht Christi
zudienen vnd helffen: Als bei dem H. Ampt das H. Euangeli vnd anderer H. Lectionen 5
dem volckh vorlesen und das blut Christi dem volckh außspenden; mit dem Euangelij
vnd Epistel lesen allein werden Diaconi vnd Subdiaconi iren dienst nit verrichten mö-
gen, erstrecket sich weitter.
Acoluthorum ampt ist, vff dem Bischoue vnd die priester warten vnd mit in ghon
zum dienst vnd zur Zeugnis. Dan ein Bischoue keine Diener dann Clericen, die sich in 10
der eussern zücht Christi halten, vmb sich haben solle; vnd ist das auch nit allein der
Acoluthen dienst, was sie an den Sacrament geschirren vnd Materi zum tisch des Her-
ren105 dienen. Also ist der lectoren ampt, die Bibel dem volckh vorzulesen.
Der Beschwerer106 dienst hat langist in der Kirchen auffgehoret, dan107 der wenigen
die macht gegeben hat, die teuffel auß zutreiben. | [47] | So verrichten die Exorcismos 15
bey dem tauff die priester selb. Thurhutter brauchet man auch nit mehr, dan man ieder-
man vnd zu allen Gottes hendlen108 in die kirchen lasset. Ja, last sie auch darinnen
spacieren etc. Welches man mit solchem ernst solte abschaffen vnnd wehren, wie der
Herre im tempel ein ernst erzeiget109, da er die kauffer vnd verkauffer darauß treibe vnd
keine geschirr liesse durch den tempel tragen110. 2.0
Man richte die Ämpter widerauff, als dann kan man das orden iedes ampts on hon
Gotlicher Maiestet auch wider anrichten.
Die alten Canones haben, zu vermeiden, das nit ontaugliche newling in die höhere
Empter der kirchenn kemenn, gesetzet, das man niemand von laien gleich zum Bi-
schoff15 machen solle, sonder die in allem kirchen dienst vor erübet vnd bewehret seien. 2-5
Nicht dester weniger aber, | [48] | Wan die gmeinde Christi einenq besonders geschick-
ten mann zu dem ampt auch vnder den Laien gefundenn, so haben sie in zum Bischoff
einsmals auff beschechner wahll vnd beweherung geordnet vnd nicht vor zu einigem
n) Or.: sollen.
o) gestr.: auch.
p) Bisch-/Bischoff: Duplographie am Zeilenabbruch. Die Abschrift enthält mehrere solcher
Schreibfehler, sie ist offenbar nicht durchgesehen und korrigiert worden.
q) Or.: eines.
ihrer Funktionen (Mehlhausen, S. 94). Die folgenden Abschnitte sind ein kritischer Kommentar B.s
zur Ämter- und Weiheordnung der alten Kirche, deren traditionelle Voraussetzungen er weithin als
zeitgebunden beschreibt und die deshalb nach seiner Meinung für die reformatorischen Kirchen
keine Geltung mehr haben kann. Seine Ausführungen sind ein bemerkenswerter Beitrag zum Thema
seiner Einstellung zur Tradition der Kirche überhaupt. Vgl. hierzu W. van’t Spijker: De ambten bij
Martin Bucer. Kämpen 1970.
105. Altargeräte und Elemente.
106. Beschwörer.
107. Denn.
108. Gottesdiensten.
109. Präteritum: zeigte; treibe = trieb.
110. Vgl. Mk 11,15k
 
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